Rückforderung der Hilfsmittel bei Krankenkassenwechsel

  • Hallo,

    hier ein aktuelles Beispiel einer kompetenzlosen Bürokratie:
    Ein querschnittgelähmter Patient (Cervikale Lähmung seit 13 Jahren)wechselte die Krankenkasse (von einer großen in eine große). Er war versorgt mit einem speziell angepaßten Rollstuhl,einem analogen Gerät zur Vorderwurzelstimulation (Blasenentleerung) und einem Spezialbett. Mit dem Wechsel fordert die alte Krankenkasse die Hilfsmittel zurück (ich gehe davon aus, dass diesen Rollstuhl kein weiterer Patient ohne weiteres gebrauchen kann und auch den Vorderwurzelstimulator nicht). Die Krankenkasse, in die der junge Mann eintrat, muß alles neu beschaffen.
    1. Ist das rechtens?
    2. Wozu dann der Risikostrukturausgleich, wenn man als Kassierer im RSA für "Risikopatienten" von den anderen, die jetzt doch alles selbst bezahlen müssen, schon einmal Geld eingestrichen hat (Diese müssen jetzt noch einmal dafür zahlen, wofür schon gezahlt worden ist)?
    3. Kostenbelastung der Versicherungsgemeinschaft nur in diesem Fall geschätzt - mehr als 4.000 - 5.000 Euro. Wieviele Wechselwillige gibt es? Was kostet uns das?
    4. Ist es zweckmäßig, ausreichend, wirtschaftlich? Oder gelten für die Kassen selbst andere Kriterien?
    5. Ist es menschlich, den Patienten über die unverzügliche Rückerstattung (ohne dass die Hilfsmittel schon wieder bereitstsehen) zu informieren? Schikane?
    6. Gibt es noch weitere solcher Beispiele?

    Wie ist es denn mit früheren Zahnprothesen? Was ist damit, wenn man stirbt? Kann die KK Schadenersatz verlangen, wenn man die Prothese des Opas nicht an sie zurückschickt? Verzugszinsen, wenn Rücksendung nicht fristgerecht? Was ist mit den Brillen, die ja noch im vorigen Jahr subventioniert wurden? Muß man dann erst einmal blind herumlaufen?
    Da kann man noch viel, viel sparen! Aber nur am Nachdenken.

    In Hochachtung

    B. Domurath
    Bad Wildungen

  • Hallo Herr / Frau Domutath

    meines Erachtens ist das Verhalten der "gekündigten" Kasse nicht rechtens. Es gibt zwischen den KK ein Abkommen, dass genau diese Fälle regelt. Demnach nimmt der Versicherte sein Hilfsmittel mit in die neue Kasse und die alte Kasse erhält hierfür keinen Ausgleich.

    Grüße aus Köln

    A. Müller

  • Hallo Herr Domurath,

    in der Hoffnung, dem Betroffenen helfen zu können, es der kompetenzlosen Kasse richtig zu zeigen und ihr Weltbild wieder etwas geradezurücken, will ich auch noch mitmischen:

    Genau wie A. Müller richtig festgestellt hat, gibt es ein gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 09.12.1988. Dort steht zu § 33 SGB V unter Tit. 7. Abs. 2:

    "Eine Rückgabe nicht mehr benötigter Hilfsmittel sollte in Erwägung gezogen werden, wenn eine Wiederverwendung wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Wegen Wechsels der zuständigen Krankenkasse oder bei Ausscheiden aus der Versicherung kommt eine Rückforderung oder ein wertmäßiger Ausgleich nicht in Betracht."

    Das können Sie von herzen gern gegen die Kasse verwenden, von mir aus auch, indem Sie es ausdrucken, und dem betreffenden Sachbearbeiter und seinem Vorgesetzten links und rechts um die Ohren hauen. Denn solche hausgemachten Probleme brauchen wir in Zeiten von fremdbestimmten Krisen wie Praxisgebühr, Chroniker und Fahrkostendiskussion wahrlich nicht auch noch...

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

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