Hallo zusammen,
Auszug aus BWKG-Mitteilung:
"Medizinisch nicht indizierte Sterilisationen sind demnach medizinische Wahlleistungen, die direkt gegenüber dem Patienten abgerechnet werden müssen.
Daher sind nur allgemeine Krankenhausleistungen nach den Deutschen Kodierrichtlinien zu verschlüsseln. Demgegenüber sind medizinische Wahlleistungen, wie zum Beispiel die nicht durch Krankheit erforderliche Sterilisation, grundsätzlich nicht zu verschlüsseln und haben damit keinen Einfluss auf die Eingruppierung und Abrechnung der Fälle im neuen Entgeltsystem. Liegt ausnahmsweise eine Kostenzusage der gesetzlichen Krankenkassen für nicht medizinisch indizierte Leistungen vor, kann diese nicht allgemeine Krankenhausleistung selbstverständlich kodiert werden, um hierfür eine ordnungsgemäße Abrechnung zu gewährleisten."
Wir rechnen mit ca. 800 €, die wir per Wahlleistungsvereinbarung abrechnen werden.
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Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf