Sterilisatio nach Entbindung

  • Hallo zusammen,

    Auszug aus BWKG-Mitteilung:

    "Medizinisch nicht indizierte Sterilisationen sind demnach medizinische Wahlleistungen, die direkt gegenüber dem Patienten abgerechnet werden müssen.
    Daher sind nur allgemeine Krankenhausleistungen nach den Deutschen Kodierrichtlinien zu verschlüsseln. Demgegenüber sind medizinische Wahlleistungen, wie zum Beispiel die nicht durch Krankheit erforderliche Sterilisation, grundsätzlich nicht zu verschlüsseln und haben damit keinen Einfluss auf die Eingruppierung und Abrechnung der Fälle im neuen Entgeltsystem. Liegt ausnahmsweise eine Kostenzusage der gesetzlichen Krankenkassen für nicht medizinisch indizierte Leistungen vor, kann diese nicht allgemeine Krankenhausleistung selbstverständlich kodiert werden, um hierfür eine ordnungsgemäße Abrechnung zu gewährleisten."

    Wir rechnen mit ca. 800 €, die wir per Wahlleistungsvereinbarung abrechnen werden.


    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    besten Dank für die Klarstellung, 800 Euro scheinen mir auch marktgerecht zu sein- wenn die Sterilisation als Hauptleistung erbracht wird. Wie verfahren Sie bei der Sterilisation, die en passant zB bei der OP einer DRG-pflichtigen Ovarialzyste erbracht wird?
    Stellen Sie diese Zusatzleistung der Patientin in Rechnung?

    Freundliche Grüße aus dem verschneiten Bad Rappenau

    Klaus H.

  • Hallo Forum,

    bei uns im Haus wird zur Zeit heftig diskutiert, nach welchem Regelwerk eine Sterilisation abzurechnen wäre: GoÄ oder EBM?

    Wenn nach GoÄ muß der Chefarzt die Leistung selbst erbringen? Oder kann die auch ein nachgeordneter Arzt erbringen?

    Können wir völlig unabhängig von diesen Regelwerken einen Preis mit den Patientinnen vereinbaren?

    Es wäre schön, wenn ich diese Fragen den Kollegen bald beantworten könnte.

    Vielen Dank und Grüße aus einem sonnigen Büro

    cl.moog

  • Hallo clmoog,
    wertes Forum!

    Da es sich nicht mehr um eine Kassenleistung handelt, ist nach meiner Meinung die Sterilisation nach GOÄ abzurechnen. Die entsprechenden Vorschriften der persönlichen Leistungserbringung sind (wie übrigens erst recht beim EBM)zu beachten.
    Es wundert mich, wie man auf die oben teilweise genannten Preise kommt?
    Die ambulante Sterilisation kostete vorher bei uns (Strukturvertrag Hessen) EUR 458,50. Jetzt ist nach GOÄ abzurechnen: Operation, Anästhesie, ambulante Zuschlagsziffern und Medikamente ergeben bei mir einen Betrag von EUR 553,51 (2,3fach).

    Ich würde mich sehr interessieren, mit welcher Begründung (Rechtsgrundlage???) anderenorts pauschal EUR 1.000,- abgerechnet werden sollen. Stationäre DRG N10Z plus GOÄ-Rechnung für Operateur und Anästhesist ergeben doch wohl kaum genau EUR 1.000,-???

    mit den besten Grüßen
    (Wetter bitte selbst erfragen: Vogelsberger Schneetelefon 06044-6666)

    O. Kromm
    aus dem Vogelsberg

    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

  • Hallo Forum,

    Tatsache ist, daß eine Sterilisierung definitiv nicht mehr Kassenleistung ist
    (Ausnahme: med. Indikation) und dementsprechend auf Wunsch (Wahlleistung) der Patientin erfolgt.
    Abrechenbar wäre diese ambulante OP über eine festzulegende Pauschale - eine Bindung an den Chefarzt oder seinen nachgeordneten Vertreter als Operateur dürfte nicht notwendig sein. (Das KH rechnet pauschal mit der Patientin ab, nicht der Chefarzt !)
    Preise wie 800-1000 € berechnet über EBM oder GOÄ halte ich für utopisch und nicht nachvollziehbar.

    Was die Kombination aus Kassenleistung (wie oben - Entbindung) und "Wunsch(Wahlleistung) - irrev. Kontrazeption" angeht, würde ich dies sehr differenziert betrachten.

    keine Sterilisierung nach Spontangeburt ==> keine planbare OP im Wochenbett,
    erhöhtes Tromboembolierisiko, sinnvoll nach ca. 6 Wochen

    Sterilisierung nach erfolgter Sectio ==> wenn Sterilisierung geplant und gewünscht, sieht das nach "Wunsch-Sectio" aus.
    Welche Kasse würde dafür die Kosten tragen ?

    Bleibt eigentlich nur noch die Gruppe der Patientinnen einer med. indizierten Sectio (Kassenleistung) + Sterilisierung ==> vorstellbar wäre für mich die Abrechnung
    über eine zusätzliche Pauschale (< als bei amb. OP) durch die Patientin. Ob mit oder ohne Sterilisierung - gleiche DRG für die Kasse, aber grösserer Aufwand
    für das KH und Erhöhung des Komplikationsrisikos !

    Gruß aus Thüringen :kong:

  • Darf ich mal eine bescheuerte Zwischenfrage stellen? Schon unter den alten Fallpauschalen bekamen wir die Sterilisation bei gleichzeitiger Geburt (ob per Via naturalis oder per Sectio) kein zusätzliches Geld. Ich meine, man kann ja seine Abrechnung optimieren, aber gleich mit 800,- bis 1000,- €??? Ist das Service??

    Ansonsten gebe ich dem Vorschreiber recht: abgerechnet wird nach GOÄ weil keine Kassenleistung mehr, erbringen muss es meiner Meinung nach nicht der Chefarzt (er ist aber auch am Erlös nicht beteiligt!).

    Und noch eine Frage: ist die gynäkologische Aussage evidenzbasiert, dass die Sterilisationen direkt post partem schlechtere Ergebnisse haben??? ?( ?( Wenn ja, wäre ich für einen Quellentip total dankbar.

    Herzlichst
    Patricia
    --
    Patklein

    Patklein

  • Hallo Frau Klein,
    wertes Forum,

    Scheinbar wird hier einiges "durcheinandergeworfen": Mein Beitrag weiter oben bezog sich auf die ambulante Abrechnung für die Sterilisation als Einzelleistung. Von da her laufen hier eigentlich mehrere Diskussionen gleichzeitig:

    1. Sterilisierung bei Geburt, stationär
    2. Sterilisierung ambulant und
    3. Sterilisierung stationär

    Stationär wird die reine Sterilisation ja nach dem bekannten Schema abgerechnet:

    Selbstzahler = DRG N10Z
    Selbstzahler mit Wahlleistung Chefarztbehandlung = DRG N10Z plus GOÄ


    --
    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...

    M.f.G.
    aus dem Vogelsberg
    O. Kromm...