Versorgung des Neugeborenen

  • Wird bei einer Entbindung die Postpartale Versorgung des Neugeborenen, Routineversorgung mit 9-262.0 als Prozedur beim Kind verschlüsselt? Finde in den Kodierrichtilinien nichts was dem entspechen würde.

    Und bei der Mutter als Prozedur die 9-261 Überwachung und Leitung einer normalen Geburt bzw. Risikogeburt (bei Zwillingen)?

    MfG

    Vida

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  • Hallo Vida,

    tatsächlich sind die Prozeduren 9-262 zur DRG-Ermittlung nicht erforderlich. Habe soeben die Handbücher 2.233 Seiten durchsucht.
    Die 9-262 stammt aus der FP/SE-Zeit. Wer noch alte Entgelte abrechnet, d.h. kein DRG-Budget in 2003 hatte und für 2004 noch nicht, der braucht die Codes noch zur Generierung der FP 16.01 bis 16.03
    Wir anderen könnten darauf verzichten. Ein Argument spricht dagegen: interne Auswertungen z.B. zur Kostenkalkulation u.ä.
    Weitere Meinungen?

    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo liebes Forum,


    das Thema ist zwar schon älter,aber ich möchte es nochmal aufgreifen, nachdem mir das auch noch nicht so ganz klar ist wann man die postpartale Versorgung des Neugeborenen kodiert. Falls das Kind innerhalb von 24 Stunden verlegt wird, kommt der Schlüssel dann in den Datensatz der Mutter?

    Schöne Grüße

    R54 :erschreck:

  • Hallo \"R54\",

    wenn ein Neugeborenes nach der Geburt außerhalb des Kreissaales weiter versorgt und daher ein eigener DRG-Fall gebildet wird, geben Sie einen Kode aus 9-262 im Datensatz des Neugeborenen an (unabhängig vom weiteren Verlauf).
    Wird kein eigener DRG-Fall gebildet, das Neugeborene also aus dem Kreissaal entlassen, dann können Sie einen solchen Kode im Datensatz der Mutter angeben. Ob das wirklich sinnhaft ist, sei dahingestellt.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach