• Guten Abend,

    habe Denkprobleme mit Suicidversuchen/Intoxikationen (T38.8, X84.9+). Diese gehen ja in aller Regel mit einer schweren Depression (F32.2) einher (sonst würde man sich ja nicht umbringen wollen).
    Was ist denn da dann Hauptdiagnose, die Depression oder die Intoxikation? M.E. ist jede der beiden Diagnosen Grund genug für einen stationären Aufenthalt.
    Wer weiß eine Antwort? Da die Situation in keinster Weise für eine Innere Abt. ungewöhnlich ist, frage ich mich ob es nicht sinnvoll wäre, wenn auch die DKR hier mal Stellung beziehen würden (Depression taucht nur als postpartale Depression auf, Suicid gar nicht).

    Schönes Wochenende!

    Dr. M. Rost

    M.Rost

  • Hauptdiagnose ist nach den allgemeinen Kodierregeln der Zustand des Patienten, der unter Berücksichtigung der Umstände, die zur Aufnahme geführt haben, im Mittelpunkt der Behandlung steht.

    Wenn also ein Patient aufgrund einer schweren depressiven Episode einen Suizidversuch unternimmt und die stationäre Behandlung über die reine Überwachung bzw. Entgiftung, Behandlung der Verletzung etc. hinausgeht, dann kann, denke ich, die Hauptdiagnose F32.2 durchaus gerechtfertigt sein. Sie sollten dann allerdings dem MDK gegenüber darstellen können, daß eine psychiatrische Untersuchung durchgeführt und eine entsprechende Behandlung eingeleitet wurde.

    X84.9! ist übrigens nicht zu kodieren (DKR 1916a)!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von rostm:
    Was ist denn da dann Hauptdiagnose, die Depression oder die Intoxikation? M.E. ist jede der beiden Diagnosen Grund genug für einen stationären Aufenthalt.


    Guten Abend Herr Rost,

    ist in Ihrer Schilderung nicht die Suizidalität (Intoxikation) als Symptom der Depression zu verstehen?
    Ca. 50% aller Suizidanten sind nach Literaturangaben depressiv.

    DRG Hauptdiagnose - siehe „Vorposting“

    Gruß
    E Rembs

  • Hallo, Forum, ich bin mir nicht ganz sicher, aber soweit ich gesehen habe, spuckt der Grouper unserer Klinik bei Eingabe 'Suizid' oder 'Suizidgefahr' die F32.2 aus, gebe ich allerdings 'Suizidversuch' komplett ein kommt auch der zur X84.9; insgesamt schließe ich mich an und denke die F32.2 als Hauptdiagnose verschlüsseln zu können.:rolleyes:
    --
    mfg Gerhard Füchsl

    mfg Gerhard Füchsl

  • Hallo Herr Füchsl,

    ich sehe das eigentlich nicht ganz so wie Sie.

    Selbst wenn die Ursache des Suicids in einer Depression zu finden ist, so ist doch die Therapie der Folgen des Suicids in erster Linie der Grund jemanden stationär aufzunehmen (z. B. Detoxikation mit anschließender Beobachtung, um bei Auftreten etwaiger Intoxikationsfolgen schnellstmöglich therapeutisch eingreifen zu können oder falls diese schon vorhanden sind gleich zur entsprechenden Therapie).
    Daher neige ich dazu den Suicid (i.e. das Mittel hierzu) als HD und falls psychiatr. Konsil durchgeführt oder evtl. sogar nach Abschluß der somatischen Therapie eine Verlegung dorthin erfolgt, dann die Depression als ND zu kodieren.

    Weiteres Argument meinerseits, da wir im somatischen Bereich die Depression ja garnicht richtig behandeln (können), dürften wir sie auch nicht als HD benutzen.


    --
    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    MedizinController
    Stadtklinik Frankenthal

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
    [glow=#FF0000,3]MedizinController[/glow]
    Stadtklinik Frankenthal

  • Guten Tag,

    Besten Dank für den Hinweis auf DKR 1916a. Tatsächlich, kaum zu glauben, aber wieso sollte man den Suicidversuch nicht kodieren dürfen? Letztendlich wieder eine der zahllosen Ungereimtheiten in dem ganzen System. :teufel: Es ist doch eine ganz wesentliche Information in dem ganzen Geschehen, macht letztendlich Extra-Aufwand durch die Überwachung auf der Intensivstation in einer Reihe von Fällen erforderlich (eine akzidentelle Benzo-Intox könnte man theoretisch unter entsprechendem pulsoximetrischem Monitoring auch auf einem (Intermediate-Care)-Monitorzimmer durchführen, während ein Suicidant doch einer ganz anderen Überwachungspräsenz bedarf.
    Bezüglich der HD möchte ich gerne weiter diskutieren: 1. wird (zumindest bei uns) jeder Suicidant psychiatrisch vorgestellt, von daher wird die Diagnose F32.2 dann auch entsprechend abgesichert und veranlasst auch entsprechenden Aufwand (bis Ende 2003 haben wir als Prozedur dann auch eine Krisenintervention eingegeben, das gibt es anscheinend nicht mehr - was kann man statt dessen kodieren? <Frage am Rande>).:ops:
    Dann soll ja die der Aufnahe zu Grunde liegende Erkrankung (die ich ja dann gesichert habe) kodiert werden; der Suicid ist für mich ein Symptom der Depression, so wie Bauchweh ein Symptom der Appendizitis ist, und da gibt man ja auch Appendizitis ein und nicht Bauchschmerzen.

    MfG

    M.Rost

    M.Rost

  • Hallo, Herr Hönninger,
    die Frage nach der 'richtigen' Hauptdiagnose ist nach meiner Erfahrung oft problematisch. Was meinen Sie, wie oft ich mit meinem Medizincontroler über diese Thematik 'streite' - oft aber auch fruchtbar!
    1) Das System selbst gibt in den DKR zu, nicht jede Situation gerecht und richtig abbilden zu können.
    2) Ich meine beim Durchlesen der Hauptdiagnosenregelung doch auch Spielraum zur Auswahl einer Hauptdiagnose zu finden. Ich stelle mir immer die Frage: Was begründete die Aufnahme des Patienten nach Evaluation der ersten Befunde, nach einem ersten Bild und Untersuchung des Zustandes des Patienten! Hier finde ich öfters, und meistens sind's eben die Streitfälle, zwei Diagnosen, die gleichermaßen eine Krankenhausbehandlung begründen. Kürzlich ein Fallbeispiel aus unserer Klinik (ich hatte nur die Akte in der Hand): Notärztlich eingewiesener Pat., Synkope, Zeichen der Enteritis, gleichzeitig seit Wochen bestehende Dyspnoe, pulmonale Stauung, echokardiographisch schlechte Pumpfunktion: Ist jetzt die Enteritis, die möglicherweise per se gar nicht stationär zu behandeln ist, die Synkope, als möglicher Ausdruck der Enteritis (Symptom oder eigene Entität), oder doch die dekompensierte Herzinsuffizienz die Hauptdiagnose. Aber zur Entscheidung brauchen wir doch die gesamten Befunde, darum meine ich, daß der Satz über die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes hier schon sehr wichtig ist und nicht die formalen Umstände in der 'Aufnahmeminute'. Deswegen meine ich, können wir beide recht haben: Im medizinischen Sinne ich und im ökonomischen Sinne Sie. Um auf Ihr Beispiel zurückzukommen: Wir haben öfters das Problem Alkoholintox mit Sopor -> HD Bewußtseinsstörung (mit Überwachungspflicht) oder C2-Intox oder Ingestion toxischer Substanzen (T-Diagnose)?

    Bin gespannt auf Ihre Meinung
    --
    mfg Gerhard Füchsl

    mfg Gerhard Füchsl

  • Die Psychiater sind übereinstimmend der Meinung, dass bei >95% aller Suizidversuche eine psychische Erkrankung Ursache ist -allerdings nicht nur Depressionen, sondern auch Suchterkrankungen (F1...), schizophrene Psychosen (F2...) und Lebenskrisen (\"Anpassungsstörungen\", F4...).
    Das heißt: Suizidversuche ohne ursächliche psychische Erkrankung (\"Bilianzsuizid\")sind eine Rarität.
    Mir als Psychiater ist aber auch völig schleierhaft, wie unterschiedliche psychische Erkrankungen als Ursache eines Suizidversuches sich bei den DRG auswirkken.