Neugeborene als eigener Fall ?

  • Liebe NGler,

    ich als Nicht-Gynäkologe habe folgende Frage:

    Bisher wurde auf unserer Gyn/Geb.hilfe das neugeborene Kind nicht als eigener Fall geführt.
    Wie man nun nach DKR 1601a entnehmen kann, gilt es, neben der ND Z37 für das "Resultat" der Entbindung bei der Mutter nun auch bei dem Kind die eigene HD Z38 zu verschlüsseln.
    Also in Zukunft 2 Fälle ?
    Man kann ja nun, wie mir ein Kollege schreibt, z.B. in SMS 2 Fälle erzeugen und zur Übermittlung der Daten nach §301 die Daten zusammenführen.
    Wie gehen Sie damit um ?

    Danke und Gruß

    Jörg Noetzel ? (

    P.S.:habe versehentlich im IT-Forum gepostet, deshalb nochmal an dieser Stelle...
    !:)
    --
    FA für Chirurgie, Medizincontrolling, Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

  • en Jooden Daach Herr JN ausem ROBO,

    die DRGs haben doch sowohl für die Mudder als auch fürs Kind eine Vergütung, somit sehe ich da kein Problem. Kind und Mudder wohlauf und beide haben eine eigene DRG (somit gibts keine Streitigkeiten bei den Beiden).

    Gruss nach 0711

    Kuypers
    --
    Kuypers Hügo, Medizin Controller Städtischen Klinikum Pforzheim 07231/969230

  • Zitat


    Original von Kuypers_Huego:
    en Jooden Daach Herr JN ausem ROBO,

    die DRGs haben doch sowohl für die Mudder als auch fürs Kind eine Vergütung, somit sehe ich da kein Problem. Kind und Mudder wohlauf und beide haben eine eigene DRG (somit gibts keine Streitigkeiten bei den Beiden).

    ...
    Hallo Meister Kuypers,

    also zukünftig definitiv 2 Fälle anlegen: 1xMutter, 1xKind ?

    JN

    :drink:
    --
    FA für Chirurgie, Medizincontrolling, Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart

    [ Dieser Beitrag wurde von Admin am 18.12.2001 editiert. ]

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

  • Die Anrede ehrt mich ja, weiss allerdings nicht ob ich jetzt Meisterschüler oder Obermeister als Antwort verwenden soll!!

    zwei Fälle klar, aber natürlich erst ab Einführung der DRG bis Ende der FP/SE als bei der Mutter abzurechnen sonst keine FP 16.01. oder 16.02.

    Gruss Kuypers
    --
    Kuypers Hügo, Medizin Controller Städtischen Klinikum Pforzheim 07231/969230

  • Es tut mir leid, als Nichtgynäkologe ist es mir noch immer unklar, wie nun ab 1.1.2002 zu verfahren ist. Muß das Neugeborene extra abgerechnet werden, oder bleibt es bei der Mutter und man verstößt zum Erhalt der FP auf die Kodierrichtlinien? Übrigends wurde die gleiche Frage bereits von den Gynäkologen an mich gestellt und ich konnte nicht so richtig Aussagen treffen. Wie verfahrt ihr?
    Zum zweiten - wie verhaltet ihr euch bei der O.80. Gibt es schon neue Erkenntnisse?

    Danke für eure Hilfe

    R. Haubold aus KW :smokin:


    [ Dieser Beitrag wurde von Machaon am 15.12.2001 editiert. ]

  • Zitat


    Original von Machaon:
    Zum zweiten - wie verhaltet ihr euch bei der O.80. Gibt es schon neue Erkenntnisse?


    Hallo,
    der Schwachsinn hinsichtlich der O80 bleibt an uns hängen, für unser haus haben wir festgelegt: Kodieren nach den DKR, also z.B. den Dammriß 2. Grades als HD, für das Jahr 2002 aber zur Erlangung der FP Aufnahme des Kodes O80 als ND (Verstoß gegen DKR). Unser EDV-Partner (Siemens SMS) hat für das Frühjahr eine Funktion zur Kennzeichnung von Diagnosen, die nicht zur Gruppierung verwendet werden sollen, zugesagt. Auf diesem Wege werden die O80-Fehler dann getilgt und erst dann die DRG-Zuordnung vorgenommen. Hinsichtlich der gesunden NG werden wir für 2002 noch keine eigenen Fälle anlegen. Die Zahl der somit nicht erfaßten NG-DRG läßt sich ja schnell ermitteln und dem Casemix zurechnen. Unter "scharfen" Abrechnungsverhältnissen muß für jedes NG ein seperater Behandlungsfall angelegt werden, mit der entsprechenden Z38.- Ziffer als HD für Gesunde.
    MfG


    :shock1:
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    [ Dieser Beitrag wurde von Admin am 18.12.2001 editiert. ]

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo an alle Geplagten Nicht Gynies,

    die DKR sagen es doch schon selber, dass so lange die BPlV in Kraft ist, man/frau sich danach richten soll, wie noch 2002 ?2003? vergütet wird. Hier muss man dann sich über die DKR hinwegsetzen. Schwierig ist es dieser Umstand auch "verständlich" an den Mann/Frau zu bringen. Also: In 2002 bei der GBH so kodieren wie bisher aber wissen, dass es S-DKR gibt. Wenn Sie die Möglichkeit haben in Ihrem KIS die Hauptdiagnose zu markieren, sind Sie ausem Schneider.

    Kuypers
    --
    Kuypers Hügo, Medizin Controller Städtischen Klinikum Pforzheim 07231/969230 med-doku-kuypers@n.zgs.de

  • Zitat


    Original von Kuypers_Huego:
    Wenn Sie die Möglichkeit haben in Ihrem KIS die Hauptdiagnose zu markieren, sind Sie ausem Schneider.


    Hallo Herr Kuypers,
    leider nicht ganz: auch als ND führt die O80 ja in die Fehler-DRG. Es muß also die Möglichkeit geben, O80 als Diagnose für den Gruppierungsprozeß zu sperren.
    MfG

    ;(
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    [ Dieser Beitrag wurde von Admin am 18.12.2001 editiert. ]

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Noetzel,
    es stimmt, die Neugeborenen müssen als eigener Fall zur Abrechnung der DRGs angelegt werden. In der gesetzlich vorgeschriebenen L3 Statistik, die auch an die Sozialleistungsträger geht, wird eine Geburt (also Mutter und Säugling) aber auch weiterhin nur als ein Fall gezählt.
    Mfg
    Simone Lauer
    Marien-Hospital Witten

  • Hallo Herr Schikowski,
    für jemand, der die O80 edv-technisch nicht aus dem Gruppierungsprozess rausbekommt, bleibt doch dann nur noch das vorsätzliche Nichtbeachten des Dammrisses als HD, um einerseits Fehler-DRGs zu vermeiden und andererseits die FP abrechnen zu können, oder ?

    Gruß
    Jörg Noetzel
    ?( 8o ;(
    --
    FA für Chirurgie, Medizincontrolling, Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart

    [ Dieser Beitrag wurde von Admin am 20.12.2001 editiert. ]

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

  • Zitat


    Original von jnoetzel:
    Für jemand, der die O80 edv-technisch nicht aus dem Gruppierungsprozess rausbekommt, bleibt doch dann nur noch das vorsätzliche Nichtbeachten des Dammrisses als HD, um einerseits Fehler-DRGs zu vermeiden und andererseits die FP abrechnen zu können, oder ?

    Sehr richtig! Sie dürfen entweder gegen die Bundespflegesatzverordnung verstoßen und auch mit Abrechnungsproblemen in 2002 rechnen, oder Sie schreiben die DKR in den Wind und haben einen haufen ungruppierbare Fälle in der Gyn.
    Bei der Schulung für unsere Gyn.-Abteilung gestern gab es einen interessanten Vorschlag aus der Praxis: Bei jedem DR die Schere aufs Kreißbett legen und eine Epi dokumentieren. O80 + Epi kodieren und hoffen das das Jahr 2002 schnell zu Ende geht.

    MfG

    :dance1:
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    [ Dieser Beitrag wurde von Admin am 20.12.2001 editiert. ]

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.