Neugeborene als eigener Fall ?

  • Hallo, allen ein gutes Neues,
    zum leidigen Thema Neugeborene (mal ganz abgesehen vom O80-Wahnsinn) muss ich nochmal nachhaken:

    Zitat


    Original von Kuypers_Huego:
    en Jooden Daach Herr JN ausem ROBO,

    die DRGs haben doch sowohl für die Mudder als auch fürs Kind eine Vergütung, somit sehe ich da kein Problem. Kind und Mudder wohlauf und beide haben eine eigene DRG (somit gibts keine Streitigkeiten bei den Beiden)...

    in der BWKG-Mitteilung vom 11.12. zu
    "Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags"
    steht nun aber wiederum drin:
    "...für gesunde Neugeborene wird kein gesonderter DRG-Systemzuschlag in Rechnung gestellt, weil für sie kein ! eigener Krankenhausfall angelegt wird.

    Erst wenn das Neugeborene krank wird und dadurch als eigenständiger Krhs.fall eingestuft wird, ist der Systemzuschlag für das Neugeborene abzurechnen..."

    Zusammenfassung: nach DKR für jedes Neugeborene einen eigenen Fall und nach den Hinweisen zu den DRG-Systemzuschlägen kein eigener Fall.

    Also, wie macht ihr das mit euren Neugeborenen, liebe Kollegen ?

    Ich denke es geht gar nicht anders, als dass erstmal alles bleibt wie bisher (kein eigener Fall beim gesunden Neugeborenen) und im Nachhinein anhand der Geburtsstatistik am Jahresende DRG-technisch nachkalkuliert wird.

    Wie seht ihr das ?

    Gruß

    Jörg Noetzel

    ?( :drink:
    --
    FA für Chirurgie, Medizincontrolling, Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

  • Hallo Herr Noetzel,
    melde mich hiermit aus dem Urlaub zurück und sehe, das leider niemand die Probleme des alten Jahres "gelöst" hat. Ich gehe davon aus, dases sich bei den Anmerkungen zum Systemzuschlag um die zusätzlichen Vergütungen (Einödzuschlag, Ausbildungskrankenhäuser) handelt, die offensichtlich für die Neugeborenenfälle (gesund) nicht gezahlt werden sollen. Also: DRG-vergütungen für gesundes NG ja, aber keine Sonderzuschläge. Soweit meine interpretation.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Zitat


    Original von J-Schikowski:
    Ich gehe davon aus, dases sich bei den Anmerkungen zum Systemzuschlag um die zusätzlichen Vergütungen (Einödzuschlag, Ausbildungskrankenhäuser) handelt, die offensichtlich für die Neugeborenenfälle (gesund) nicht gezahlt werden sollen. Also: DRG-vergütungen für gesundes NG ja, aber keine Sonderzuschläge. Soweit meine interpretation.

    Hallo,
    ich verstehe das anderst. Der DRG-Systemzuschlag ist der Zuschlag, der seit 01.07.2001 zur Finanzierung des DRG-Instituts bei jedem stationären Fall erhoben werden muss. Hat aber weder mit den DRG`s an sich noch mit den Fallpauschalen zu tun.
    Zu den Neugeborenen:
    Nach meiner Info wird im DRG-System das gesunde Neugeborene als eigener Fall geführt, im Fallpauschalen-System jedoch nicht (hier gibt es zwar eine eigene Fallpauschale für das Kind, die wird jedoch grundsätzlich über den Fall der Mutter abgerechnet). Wie das alles gehandhabt werden soll, hängt vom EDV-System ab. Bei uns gibt es z.B. unterschiedliche Diagnosearten: Eine sog. Fachabteilungsdiagnose und eine Entlassdiagnose (für den gesamten stationären Aufenthalt). Diese können (in unserem DV-System, ORBIS von GWI) getrennt erfasst werden. Wir erfassen also in den Fachabteilungsdiagnosen die O80 damit wir die richtige Fallpauschale abrechnen können, in den Entlassdiagnosen wird die O80 (bei DR oder anderen Diagnosen) nicht erfasst, bzw. gelöscht.
    Ch. Bernauer, Kreiskrankenhaus Heidenheim (Med. Dokumentar)

  • Hallo Herr Bernauer,
    der Auffassung zum Systemzuschlag schließe ich mich gern an, dies scheint die plausibelste Erklärung zu sein.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Zitat


    [
    Zu den Neugeborenen:
    Nach meiner Info wird im DRG-System das gesunde Neugeborene als eigener Fall geführt, im Fallpauschalen-System jedoch nicht (hier gibt es zwar eine eigene Fallpauschale für das Kind, die wird jedoch grundsätzlich über den Fall der Mutter abgerechnet). Wie das alles gehandhabt werden soll, hängt vom EDV-System ab. Bei uns gibt es z.B. unterschiedliche Diagnosearten: Eine sog. Fachabteilungsdiagnose und eine Entlassdiagnose (für den gesamten stationären Aufenthalt). Diese können (in unserem DV-System, ORBIS von GWI) getrennt erfasst werden. Wir erfassen also in den Fachabteilungsdiagnosen die O80 damit wir die richtige Fallpauschale abrechnen können, in den Entlassdiagnosen wird die O80 (bei DR oder anderen Diagnosen) nicht erfasst, bzw. gelöscht.
    Ch. Bernauer, Kreiskrankenhaus Heidenheim (Med. Dokumentar)


    Hallo Herr Bernauer, hallo NG,
    unter GWI hat man tatsächlich die von Herrn Bernauer beschriebene Möglichkeit im FAB-Segment der Diagnosen die O80 einzutragen und damit der Bundespflegesatzverordnung genüge zu tun ohne die DKR zu missachten. Allerdings bedeutet das noch lange nicht, dass man damit einen eigenen Fall für das Neugeborene anlegt, wie die DKR das vorschreibt (DKR 1601a). Soweit ich weis geht das mit GWI auch noch nicht. Aber es soll in den nächsten Tagen ein neues Release eingespielt werden.
    Gibt es denn überhaupt schon jemanden, der einen eigenen Datensatz mit Hauptdiagnose für das Neugeborene anlegt. Wenn ja bitte melden!!!


    I)
    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    KKH Haßfurt/Unterfranken

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    Gibt es denn überhaupt schon jemanden, der einen eigenen Datensatz mit Hauptdiagnose für das Neugeborene anlegt. Wenn ja bitte melden!!!

    Hallo Herr Heller,

    in fd-klinika gibt es ein "Schnittstellenmodul" zur Bereitstellung von DRG-Datensätzen für das IMC-Projekt ("PVPWHS"). Hier werden zusätzlich zum Datensatz der Mutter Meugeborenendatensätze angelegt, welche lediglich die Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus bzw. die Z38.3 Zwilling, Geburt im Krankenhaus als Diagnose und das Geburtsgewicht enthalten. Diese führen dann im Grouper zur Neugeborenen-DRG.

    Für §301 und im KIS ist ein weiterer Fall nicht vorgesehen, Hier werden die Neugeborenendaten zusammen mit den mütterlichen Daten übermittelt, einschließlich Fallpauschalen.

    Falls hier Interesse an Einzelheiten besteht, kann ich nochmal nachforschen.

    Gruß

    Bernhard Scholz

    N.B.: Hier ist es doch offenbar so, dass die Diagnosedaten einmal als Einzeldatensatz per §301 an die Kassen übermittelt werden, und dass nach den Vorgaben der Benchmarkprojekte (oder demnächst nach Fallpauschalengesetz) dieselben Daten noch einmal zusammengefasst werden in eine Datei, die dann wohl auch geeignet ist, an die gemeinsame DRG-Datenannahmestelle übermittelt zu werden.

    Das Problem, wieweit hier Diskrepanzen zwischen den §301-Daten (die dann bei der Krankenkasse sind) und den Jahres-Sammeldaten des Krankenhauses auftreten können (nicht nur bei Neugeborenen), wurde zwar schon gelegentlich erwähnt, aber meines Wissens noch nicht praktikabel gelöst.

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Zitat


    Original von Scholz:

    in fd-klinika gibt es ein "Schnittstellenmodul" zur Bereitstellung von DRG-Datensätzen für das IMC-Projekt ("PVPWHS"). Hier werden zusätzlich zum Datensatz der Mutter Meugeborenendatensätze angelegt, welche lediglich die Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus bzw. die Z38.3 Zwilling, Geburt im Krankenhaus als Diagnose und das Geburtsgewicht enthalten. Diese führen dann im Grouper zur Neugeborenen-DRG.

    Für §301 und im KIS ist ein weiterer Fall nicht vorgesehen, Hier werden die Neugeborenendaten zusammen mit den mütterlichen Daten übermittelt, einschließlich Fallpauschalen.

    Hallo Herr Scholz,
    besten dank für Ihre Antwort. Wir hatten neulich eine Fortbildung über DKR und Benchmarking Projekt von 3M, wo steif und fest behauptet wurde, dass der Neugeborenendatensatz seit 1.1.2002 als eigener Datensatz bzw. fall existieren müsste.
    Es gibt ja für das Neugeborene noch eine Reihe von "alltäglichen" Diagnosen, die derzeit auch bei der Mutter mitkodiert werden(und die der Grouper anscheinend zulässt). Z.B. P20 bis P22 (Asphyxie oder Hypoxie unter der Geburt,P12.0 Kephalhämatom, P59.9 Neugeborenenikterus und nicht zu Vergessen P05 bis P08.
    Macht das eigentlich Sinn, das alles bei der Mutter mitzukodieren???
    Vielleicht sagen Gynäkologen auch mal was dazu wie es in ihrem Haus bzw. KIS geregelt ist.


    :rolleyes: :kr: :rolleyes:
    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    KKH Haßfurt/Unterfranken

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,
    von der Dokumentation kindsbezogener Daten im Datensatz der Mutter würde ich abraten. Auch wenn Sie das Gruppierungsergebnis im Einzelfall nicht beeinflussen ist es doch wohl besser, sich an die Systematik der getrennten Erfassung zu gewöhnen.
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.


  • Hallo Herr Schikowski,
    das heisst, Sie führen 2 Datensätze, einen für Mutter und einen fürs Kind. Welches KIS haben Sie???

    :bounce:
    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    KKH Haßfurt/Unterfranken

    mfG
    Thomas Heller
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    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,
    bei uns (Orbis, GWI) ist das ähnlich, wie das Herr Scholz beschreibt. Wir erfassen die ICD und OPS-301 Schlüsssel für das gesunde Neugeborene beim Fall der Mutter. Wir haben eine Schnittstelle, die uns die Datensätze für ein Benchmarkingprojekt mit der BWKG und der Firma 3M erstellt. Dieses Schnittstelle erstellt die Datensätze so, dass die ICD Z38.0 vom Datensatz der Mutter zum Datensatz des gesunden Neugeborenen überträgt. Den Datensatz des gesunden Neugeborenen haben wir bereits seit längerer Zeit, dieser hat aber offensichtlich ein besonderes Kennzeichen, er bleibt bei Statistiken, Prüflisten und allem sonstigen außenvor. Er kann aber aufgerufen werden und wir könnten auch Diagnose- und OP-Schlüssel erfassen, was wir zur Zeit jedoch nicht tun.
    Problem bei der Schnittstelle ist jedoch dass dieses automatische Übertragen der Schlüssel nicht immer funktioniert. Aus mir noch nicht erfindlichen Gründen geht es in Einzelfällen schief.
    Bei einer Veranstaltung mit der Firma 3M letztes Jahr wurde die gleiche Aussage getätigt, die Sie beschreiben: 3M geht davon aus, dass ein eigener Datensatz bestehen muss. Bislang löst dieses Problem größtenteils unsere Schnittstelle. Ein Problem tritt bei uns aber auch dann auf, wenn das gesunde Neugeborene in die Kinderklinik verlegt wird. Dann haben wir nämlich in der Schnittstellendatei zwei Datensätze (einen fürs gesunde und einen fürs kranke Neugeborene). Die Firma 3M hat mir letztes Jahr geraten, diese Daten zusammenzuführen, was mir dann aber nur für das Benchmarkingprojekt doch etwas zuviel Arbeit war.
    Von einer Änderung der 301-Vereinbarung diesbezüglich weiss ich nichts. Bin gespannt wie das Problem lösen wollen. Eigentlich bräuchten wir dann zwei Varianten, eine für 2003-Umsteiger und eine für 2004-Umsteiger.
    Gruß
    Christa Bernauer, Med.Doku, Kreiskrankenhaus Heidenheim

  • [quote]
    das heisst, Sie führen 2 Datensätze, einen für Mutter und einen fürs Kind. Welches KIS haben Sie???

    Leider heißt es das nicht, wir haben Clinicon/SMS und können vorerst die Kinder nicht als eigenen Fall generieren, es sei denn, sie sind krank. Dennoch möchte ich die Diagnosen der Kinder nicht im "Mutterdatensatz" haben. Da es sich nur um die gesunden handelt, ist der ICD ja auch vorprogrammiert Z 38....
    Sicher keine Ideallösung, aber m.E. nach besser als Datensalat Mutter/Kind.
    MfG
    ?( ?( ?(
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.