Kodierung von Schmerzen

  • Hallo Forum,
    wie Herr Selter schon sagte, das gilt dann, wenn sie speziell zur Schmerztherapie aufgenommen wurde und ausschließlich der Schmerz behandelt wurde. In den anderen Fällen, wo sie die Pat. eben wegen anderer Dinge aufnehmen oder nicht ausschließlich eine Schmerzbehandlung durchführen, codieren Sie die zugrundeliegende Erkrankung.

    Dies ist bei uns oftmals ein Problem bei konservativen Rückenschmerzpatienten, denn es muß entschieden werden, ob bspw. die Osteochondrose (-> I69Z) ursächlich für die Schmerzen ist oder nicht (-> I68).

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Guten Tag allen im Forum,
    bei uns kodiert eine Kollegin sehr inflationär den Kode R52.1 chronischer Schmerz
    bei allen Patienten die eine länger dauernde Einstellung mit Schmerzmedikamenten haben
    ( als ND , Grund des stationären Aufenthaltes ist eine andere davon unabhängige Erkrankung).
    Ist es möglich, diesen zusätzlich zur Ursache der Schmerzen z.B. Osteochondrose zu kodieren ?
    Viele Grüße
    Lorelei 2

  • Hallo,

    ich kenne eine Klinik, da wird diese Diagnose in 80% aller Fälle kodiert. irgendwann glaub die KK dies nicht mehr -- Prüfungen sind vorprogrammiert.

    Wenn eine Grunderkrankung vorliegt, die auch aus Sicht des Kassenmitarbeiters und des MDK mit chronischem Schmerz natürlich verbunden sind, würde ich die ND nicht extra kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nur so nebenbei:

    Zitat aus Anhang B, Zusammenfassung der Änderungen, Deutsche Kodierrichtlinien Version 2010 gegenüber der Vorversion 2009.

    „Somit gelten für die Kodierung von Symptomen als Nebendiagnosen die gleichen Bedingungen wie für die Kodierung von Diagnosen als Nebendiagnosen. Die Frage, ob es sich um eine Diagnose oder um ein Symptom handelt, ist im Zusammenhang mit der Kodierung von Nebendiagnosen nicht mehr zu stellen. Hierdurch soll eine Vereinfachung der Kodierung erreicht werden.
    Die Selbstverwaltung empfiehlt eine Überdokumentation von Symptomen zu vermeiden. Demnach ist beispielsweise die zusätzliche Kodierung von Kopfschmerzen bei Migräne mit der neuen Regelung nicht beabsichtigt. Die Kodierung eines ausgeprägten Aszites bei Leberzirrhose mit Entlastungspunktion ist für eine sachgerechte Fallabbildung hingegen erforderlich.“

  • Und ganz abgesehen davon: Die Exklusiva zur gesamten R52 lauten: Kopfschmerz, Abdomen, Auge, Becken, Damm, Extremitäten, Gelenk, Hals, Lumbalregion, Mamma, Ohr, psychogen, Rücken, Schulter, Thorax, Wirbleäule, Zahn, Zunge. Da bleibt nicht mehr viel übrig...