• Hallo NG, habe ich hier vielleicht einen Rechenfehler gemacht? Bitte mal mitdenken: Angenommen, ein angestellter Arzt arbeitet für günstige 50 DM/Stunde, 1999 wurden laut Statistischem Bundesamt 16.261.000 Patienten in Deutschland behandelt. Sagen wir, eine Viertelstunde pro Patient für die Kodierung (mit viel Routine). 16 Mio. mal 50 DM/Std mal 1/4 Std hat mal einer einen Taschenrechner?! Also: 200 Mio DM für irgendetwas, das eine Viertelstunde pro Patient benötigt, also günstige 12,50 DM pro Fall. Neue Rechnung: Angenommen ein angestellter Arzt kostet 100.000 DM pro Jahr. 200 Mio DM durch 100.000 DM/Arzt Also?! 2.000 der 112.000 Ärzte in Deutschlands Krankenhäusern könnten ihre Arbeitszeit ausschließlich mit Kodieren verbringen. 1,8 % der Arbeitszeit. Mit freundlichen Grüssen Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo NG, "2.000 der 112.000 Ärzte in Deutschlands Krankenhäusern könnten ihre Arbeitszeit ausschließlich mit Kodieren verbringen. 1,8 % der Arbeitszeit." jetzt kommt die Praxis (eine mir gut bekannte Abteilung). Stellenplan 1-2-6. Chirurgische Abteilung. KH der Grundversorgung. 2400 chirurgische Fälle pro Jahr, Chef- und Oberärzte kodieren nicht am Computer (realistisch?). 2400 mal 50 DM/Std mal 1/4 Std, also 30.000 DM Neue Rechnung 30.000 DM durch 100.000 DM/Arzt also 0,3 der 6 Assistenzärzte der o. g. Abteilung kodieren oder 5 % der Assistenzarztarbeitszeit geht drauf. Wenn Oberärzte und Chef helfen würden, wären es immer noch 3,3 % der Arbeitszeit gegenüber 1,8 % im Bundesschnitt, aber "zum Ausgleich" ist es in anderen Häusern weniger als 1,8 %. :) Sieht hier jemand Bedarf für eine Stellenplanmehrung? Leider wurde das Geld gerade für Computer ausgegeben. Mit freundlichen Grüssen Bernhard Scholz P.S.: Man kann das natürlich auch nur mit der Arbeitszeit rechnen, aber DM verstehen die meisten Menschen besser. :)

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Eigentlich führe ich gar nicht gerne Selbstgespräche, aber eins möchte ich noch loswerden, auch wenn ich den Artikel selber nicht verstehe... vielleicht hilft mir jemand bei der Interpretation! Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 9 vom 02.03.01, Seite A-496 [AKTUELL] http://www.aerzteblatt.de/archiv/artikel…artikelid=26191
    Hier steht doch, dass ein Krankenhaus lediglich 30 Pfennig pro Fall erhalten soll, bei einem Personalaufwand von grob geschätzt 12,50 DM pro Fall allein aufgrund der Kodierzeit. [ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 30.04.2001 editiert. ]

    [center] Bernhard Scholz [/center]

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrter Herr Scholz, lassen Sie mich zwei Dinge ansprechen: 1. Seien Sie so lieb und formulieren Ihre Beiträge "in einem Rutsch". Das ist übersichtlicher und auch besser zu beantworten. Die Forengemeinde wird es Ihnen - wie ich auch - danken. 2. Das von Ihnen angesprochene Problem ist - wie ich glaube - allen bewußt. Eine Lösung dafür ist u.a. mir z.Zt. auch nicht bekannt. Betrachten Sie es doch vielleicht auch mal (ketzerischerweise) von der anderen Seite: Würden Sie als Kunde, sagen wir eines Autohauses, eine Rechnung akzeptieren, die nur einen Endbetrag ausweist, ohne die Einzelkomponenten aufzuführen ? Sicher nicht. Sie wollen ja auch nachgewiesene Einzelposten. Das (und einiges andere) liefert Ihre medizinische Dokumentation. Über das WIE kann man trefflich streiten und es ist m.E. Sache der Ärztlichen Organe dies in die Politik zu tragen, um es akzeptabel umzusetzen. Das WARUM bedarf IMHO allerdings weniger der Diskussion. s.a. http://www.aerztezeitung.de/docs/2001/04/2…heitssystem_uns
    Mit freundlichen Grüßen Admin [Dieser Beitrag wurde von Admin am 30.04.2001 editiert. ]

  • Sehr geehrter Herr Scholz,
    um erst gar keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die 30 Pfennig pro Fall darf das Krankenhaus nicht zur Finanzierung zusätzlich entstehender Personalkosten, EDV-Investititionen oder für sonstige entstehende Ausgaben im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Entgeltsystems verwenden.Dieser sog. Systemzuschlag dient vielmehr der Finanzierung insbesondere der DRG-Klassifikation und Kodierrichtlinien der Ermittlung der Bewertungsrelationen, der Bewertung der Zu- und Abschläge und der Vergabe von Aufträgen, auch soweit die Vertragsparteien die Aufgaben durch ein eigenes DRG-Institut wahrnehmen lassen. Dieser Systemzuschlag, der nach mir vorliegenden Information wohl jetzt eine Größenordnung von 0,50 DM/Fall erreichen soll, ist dann als durchlaufender Posten an das DRG-Institut weiterzuleiten. Wie also die den Krankenhäusern zusätzlich entstehenden Kosten - falls überhaupt - finanziert werden sollen, das steht auf einem anderen Blatt Papier geschrieben.Für weitergehende Informationen dazu empfehle ich die neu eingerichtete Seite der Selbstverwaltung:
    Selbstverwaltung
    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan Koerdt :rotate:

    [ Dieser Beitrag wurde von SKoerdt am 06.05.2001 editiert. ]