• Hallo Forum,
    wer kann hier weiterhelfen? Die KGNW schrieb zum Thema QS-Zuschlag für Häuser, die in 2004 noch nicht nach DRG abrechnen:
    "Außerdem ist mit den Krankenkassen-Verbänden in Nordrhein-Westfalen vereinbart worden, dass die vorgenannten Zuschläge [QS] nur auf solche vollstationären Fälle erhoben werden können, für die im Falle eines Umstiegs eine DRG abgerechnet würde. Folglich können z.B. für psychiatrische Patienten auch im Übergangszeitraum keine entsprechenden Zuschläge berechnet werden."

    Diese "Vereinbarung" steht m.E. im direkten Widerspruch zu den Regelungen des §301:
    "Krankenhäuser, die wegen noch nicht abgeschlossener Vergütungsverhandlungen in 2004 weiterhin Pflegesätze und Fallpauschalen abrechnen, erheben den „Allgemeinen
    Zuschlag ab 2004“ bis zu ihrem Umstieg auf DRGs einmal pro vollstationärem Fall."

    Läßt die Formulierung "... z.B. für psychiatrische Patienten ..." Interpretationsspielraum für weitere Ausnahmefälle? Wer verfügt aus anderen Bundesländern über diesbezügliche Informationen?

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant
    Ulrich Schmidt

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    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Hallo Herr Schmidt,

    das verstehe ich so, daß jeder Fall gegroupt werden muß, um zu sehen, ob eine DRG abgerechnet werden könnte. Wenn ja QS-Zuschlag erheben. Es sind sicher nicht nur psychiatrische Fälle, für die keine DRG abgerechnet werden kann. Es handelt sich m.E. auch um die in Anlagen 3 und 4 zur KFPV 2004 aufgeführten Nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete Leistungen und Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes und die in Anlage 2 Zusatzentgelte-Katalog aufgeführte Hämodialyse.
    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,
    vielen Dank für Ihre Stellungnahme, der ich mich anschließen kann.

    Soll also ein Haus, das noch nicht nach DRG abrechnet und daher wohl auch gem. BPflV kodiert, den Fall nach DRG-Regeln kodieren, probegroupen und dann über den "QS-Zuschlag" entscheiden?
    Das kann doch nicht wirklich gewollt sein, X( oder?

    Wie wird's denn nun in NRW gemacht?

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant
    Ulrich Schmidt

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    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Hallo Herr Schmidt,

    diese Häuser müssen parallel codieren nach Übergangsregeln in DKR. Ich denke, daß es anders nicht geht.

    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,
    hallo Forum,
    es hat ein wenig gedauert, doch jetzt haben wir die offizielle Stellungnahme der BQS zu dem Thema erhalten. Gleichzeitig ist die Antwort im Bereich Fragen und Antworten auf der BQS-Hompage als "Klartstellung" veröffentlicht worden:
    http://www.bqs-online.de/start.php4?h=2…4&&s=259&&w=351

    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant

    Ulrich Schmidt

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    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]