CPAP bei Neugeborenen

  • Hallo, Forum,

    heute brauche ich auch einmal Hilfe.

    Wie ist es bei der CPAP Beatmung für Neugeborene? Zählt diese zur maschinellen Beatmung dazu und muss demzufolge die Beatmungsdauer mit angegeben werden ?
    Eigentlich ist CPAP ja keine maschinelle Beatmung. Aber im OPS 301 steht es mit dem KOde 8-711.0 genau in diesem Kapitel (Maschinelle Beatmung bei Neugeborenen, deshalb bin ich nun echt verunsichert. Meine Neonatologen sind der Meinung, es zähle nicht zur Beatmung und demzufolge werden auch die Stunden nicht mit angegeben.

    Vielen Dank im Voraus!!!

  • Sehr geehrte HertaS,

    die OPS 8-711.0 ("Atemunterstützung mit kontinuierlichem positiven Atemwegsdruck (CPAP)") findet sich auch im aktuellen OPS2004 unter der Überschrift 8-711 ("Maschinelle Beatmung bei Neugeborenen"). Die folgenden OPS (8-711.1 und 8-711.2) behandeln dann auch das Thema kontrollierte und assistierte Beatmung. Somit würde zumindest die Überschrift zu 8-711 wieder passen.

    Wie Sie richtig sagen und auch nach meinem pneumologischen Verständnis heraus ist CPAP keine BE-Atmung. Einen Thread zum CPAP bei Erwachsenen gab es hier: CPAP zu Beatmungs-DRG?.

    Folglich wäre also auch im Falle der Kinder, wohl Neugeborene, zwar die Prozedur aber keine Stunden zu verschlüsseln.

    mfg aus dem verschneiten Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Hallo,

    die DKR 1001c (Zitat in Kursivschrift) beantwortet die Frage.

    • CPAP ohne vorhergehende masch. Beatmung: 8-711.0 unabhängig von der Dauer.

      8-711.0 Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) ist nur bei Neugeborenen zu kodieren, unabhängig von der Behandlungsdauer (also auch unter 24 Stunden).

    • CPAP in direktem Anschluß an masch. Beatmung (Weaning): Zeit zählt bei der Beatmung mit, keine Kodierung von 8-711.0.

      Wenn CPAP als Entwöhnungsmethode von der Beatmung verwendet wird, ist 8-711.0 nicht zu
      verwenden; die Beatmungsdauer ist hingegen zu berücksichtigen (s.o.). In diesen Fällen ist die
      Anwendung der Prozedur mit 8-718 zu kodieren, d.h. zur gesamten Beatmungsdauer dazuzurechnen
      (s.o.: Definition der „maschinellen Beatmung“; „Methode der Entwöhnung“; „Dauer
      der Entwöhnung“).


    Grüße,
    M. Achenbach

  • Hallo zusammen,
    10 Jahre später wärme ich das Problem noch mal auf, da ich über die Suchfunktion nichts gefunden habe.
    Folgende Konstellation: ein Neugeborenes wird über mehrere Tage mit reinem CPAP (nCPAP) behandelt. Sind hier nur die reinen CPAP-Zeiten zu zählen oder geht es von der ersten CPAP-Anwendung durch bis zur letzten CPAP-Anwendung. Die tägliche Dauer lag jeweils deutlich über 6 Stunden.
    Eine maschinelle Beatmung i.S. der DKR hat nicht stattgefunden. Der Text der DKR ("Die Dauer der Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) ist bei Neugeborenen und Säuglingen bei der Ermittlung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen.") lässt natürlich wieder Interpretationsspielraum zu.
    Wie werden solche Fälle bei Ihnen abgerechnet?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    mit DKR 2013 wurde der von E_Horndach genannte Passus

    Zitat

    "Die Dauer der Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) ist bei Neugeborenen und Säuglingen bei der Ermittlung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen"

    als Klarstellung (siehe Auflistung der Änderungen DKR 2013 vs. 2012 an deren Ende) eingebracht.

    Aufgrund der Wortwahl "Klarstellung" handelt es sich nach meinem Sprachverständnis nicht um eine Änderung ab 01.01.2013 (Aufnahmedatum).

    Folgerichtig ist die gesamte Dauer einer Atemunterstützung (nicht Beatmung!) mittels CPAP bei Patienten mit Alter bei Aufnahme <1 Jahr (Definition Sgl + Ngb) als Beatmungsdauer im Sinne der DKR 201[3-5] SKR 1001 zu berücksichtigen. Die Definition der maschinellen Beatmung in DKR 201[*] SKR 1001 ist nicht von Belang, da der Verordnungsgeber hier "Atemunterstützung" als Wort wählte und nicht "Maschinelle Beatmung."

    Medizinisch ist dies ohnehin - freundlich formuliert - sinnig und aufwandsentsprechend.

    Gruß

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    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin