• Ein typischer Patient kommt zur Abklärung von Angina pectoris- Beschwerden zum Herzkatheter. Ich kodiere die AP mit I20.8 und als Ergebnis der Untersuchung- wenn kein sofortiger Eingriff erfolgt- z.B. I25.11( Ein- Gefäßerkrankung)Das wird vom Grouper in F43C sortiert, was aber heißt: Invasive kardiologische Diagnostik außer bei KHK... Das führt zu einer relativ hohen Vergütung, ist aber inhaltlich nicht richtig und könnte bei den Kostenträgern den Eindruck erwecken, dass in unserem Haus häufig nichtkoronare Patienten minderen Schweregrades untersucht werden. Wähle ich dagegen(entgegen den Kodierregeln) die I25.11 als Hauptdiagnose und verschlüssele die AP nicht, erscheint die inhaltlich richtige F44B- Invasive kardiologische Diagnostik bei KHK, die aber wesentlich schlechter vergütet wird. Mit diesen Unstimmigkeiten in der Kodierung kommen die Kardiologen und wir als Kodierer nicht zurecht. Wer kann helfen und uns so von diesem Problem befreien? Wir sind auf Eure Meinungen und Sichtweisen gespannt und hoffen auf schnelle Antworten, denn diese Fragen sind sicher auch von Bedeutung bei Budgetverhandlungen. Martina aus dem Krankenhaus Stralsund

  • Hallo "Klinikum Stralsund",

    was spricht dagegen, die I25.11 als HD zu setzen?
    Wenn ein Pat. mit AP-Beschwerden aufgenommen wird und es sich herausstellt, daß er eine Koronarsklerose hat, wird diese zur HD (unter der Hypothese, daß die AP das Symptom der Koronarsklerose war).
    Vgl. DKR D002c
    :defman:

    Grüße
    PB

  • Hallo, Forum,
    hierzu möchte ich folgenden Einwurf machen, ich zitiere aus folgender DKR:
    "0901c Ischämische Herzkrankheit
    (...)
    ANGINA PECTORIS (I20.–)
    Kodierung
    Wird bei einem Patienten eine Angina pectoris diagnostiziert, ist der entsprechende Kode vor dem Kode der Koronaratherosklerose anzugeben.
    Fälle, bei denen eine ischämische Herzerkrankung mit Angina pectoris vorliegt, können z.B. mit
    I20.9 Angina pectoris, nicht näher bezeichnet und
    I25.9 Chronische ischämische Herzkrankheit
    kodiert werden.
    Patienten können eine Erkrankung der Koronararterien haben, ohne die Symptome einer Angina
    pectoris zu zeigen. In diesem Fall ist „Angina pectoris“ nicht zu kodieren.
    (...)"
    Damit, denke ich, kann bei entsprechendem Beschwerdebild die AP als Hauptdiagnose verschlüsselt werden und in die DRG gegroupt werden. Aus praktischer Erfahrung haben die meisten Pat. eine Form von AP, welche zum Herzkatheter führt. Die I25.- verschlüssle ich nur bei völliger Beschwerdefreiheit (z.B. wenn ein Pat. programmiert coronarangiographisch kontrolliert wird, z.B. komplexe hauptstammnahe Intervention o.ä.):roll:
    --
    mfg Gerhard Füchsl

    mfg Gerhard Füchsl

  • Tja, da muß ich meinen Beitrag wohl schamhaft zurückziehen!
    :( :( :(
    Da die DKR 0901c nicht nur die I25.9 sondern ganz allgemein die "Koronaratherosklerose" als nachzustellende Diagnose festlegt, bleibt nur, es eben auch so zu machen und darauf zu vertrauen, daß die Kostenträger nicht im Sinne des ersten Beitrags argumentieren werden.

    Grüße
    PB

  • Melde mich nun noch einmal aus dem schönen Stralsund zu Wort. Wir konnten uns noch nicht einigen, wie wir nun bei den elektiven Coros verfahren. Nach meinen Nachforschungen würde ich nun nicht die AP(I20.8) bei elektiven Eingriffen kodieren, denn die Ursache hierfür ist die KHK, die diagnostiziert und behandelt wird. Bei akuten Einweisungen mit AP, würde ich die AP aber als HD kodieren, denn primäre Versorgung der AP erfolgt und evtl. eine CORO mit dann der I25.- als ND. Was mache ich aber, wenn ein Pat. elektiv kommt, die Coro erfolgt und keine KHK nachgewiesen wird? Als Aufnahme- Diagn. wurde jetzt der sonstige Brustschmerz(R07.3) kodiert, aber was mache ich nun bei der Entlassung mit der Diagnose? Bitte um schnelle Hilfe!
    Der Pat. hat als bekannte Diagnosen: HLP- E78.5, HT- I10.00

    Martina

  • Zitat


    Original von KlinikumStralsund:
    Melde mich nun noch einmal aus dem schönen Stralsund zu Wort. Wir konnten uns noch nicht einigen, wie wir nun bei den elektiven Coros verfahren. Nach meinen Nachforschungen würde ich nun nicht die AP(I20.8) bei elektiven Eingriffen kodieren, denn die Ursache hierfür ist die KHK, die diagnostiziert und behandelt wird. Bei akuten Einweisungen mit AP, würde ich die AP aber als HD kodieren, denn primäre Versorgung der AP erfolgt und evtl. eine CORO mit dann der I25.- als ND. Was mache ich aber, wenn ein Pat. elektiv kommt, die Coro erfolgt und keine KHK nachgewiesen wird? Als Aufnahme- Diagn. wurde jetzt der sonstige Brustschmerz(R07.3) kodiert, aber was mache ich nun bei der Entlassung mit der Diagnose? Bitte um schnelle Hilfe!
    Der Pat. hat als bekannte Diagnosen: HLP- E78.5, HT- I10.00

    Martina

    Hallo Martina,
    ich stelle mir bei der Kodierung dieser Patienten immer folgende Fragen:
    1) Warum kommt der Patient zur Aufnahme bzw. hat der Pat. auch bei elektiver Aufnahme Beschwerden, die in irgendeiner Form als AP klassifiziert werden können?
    Wenn ja, kodiere ich in unserer Abteilung, sobald die Beschwerden in irgendeiner Form mit AP vereinbar sind auch die AP als HD und die KHK als Nebendiagnose.
    2) Hat der Patient eine KHK?
    Wenn er keine KHK, sondern z.B. eine hypertensive Herzkrankheit, kodiere ich dennoch die AP als HD und Hypertonie (vielleicht auch mit Entgleisung) mit Herzkrankheit (I11.-) als ND.
    3) Hat der Patient keine Beschwerden, warum bekommt er dann eine Coro? Bei anderen Gründen (elektive Nachschau, z.B. bei vorausgegangener komplexer Intervention, elektive PTCA einer noch vorhandenen Stenose o.ä.) kodiere ich die KHK als HD.
    4) Hat der Patient irgendeinen anderen Grund für die Beschwerden? Es ist keine kardiale Ursache trotz Coro zu finden, z.B. vertebragen, dann suche in der Dokumentation danach: gibt's ein orthopäd. Konsil, ist er in irgendeiner Form schließlich bezüglich der Wirbelsäule behandelt worden, dann kodiere ich den radikuklären Thoraxschmerz als HD, die AP als ND und die Prozeduren.
    5) Wie schaut des soziale Umfeld aus? -> Evtl. Möglichkeit zur Kodierung funktioneller Beschwerden (aus der F-Kategorie) bei entsprechenden Konsilien oder Behandlungen mit der Nebendiagnose I20.- oder R07.
    6) Erst wenn gar nichts anderes zutrifft kodiere ich schließlich eine R07.- als HD.
    Über die Richtigkeit eines solchen Vorgehens gebe ich keine Garantie ab, es erleichtert mir nur die tägliche Arbeit, weil ich mir in den Fällen nicht immer wieder neue Gedanken machen muß. Bisher habe ich keine Anmerkungen von meinem Controler bzw. konnte mein Vorgehen darlegen. Wir verschlüsseln noch nicht allzu lange als Optionshaus, so daß ich von den Kassen und dem MDK noch keine Rückmeldung habe.
    Vielleicht konnte ich etwas weiterhelfen, bin auch gerne bereit über dieses Vorgehen zu diskutieren, vielleicht liege auch ich falsch.;)
    --
    mfg Gerhard Füchsl

    mfg Gerhard Füchsl

  • Hallo Martina,

    Ich würde mich weitgehend der Meinung von Herrn Fuechsl anschließen.

    stat. Aufnahme mit Beschwerden i.S. einer Angina
    ==> HD Angina pectoris

    stat. Aufnahme bei KHK oder anamnestischer Angabe von Beschwerden i.S. einer Angina
    ==> HD KHK

    stat. Aufnahme zur Kontrolle nach PTCA o.ä.
    ==> HD KHK

    stat. Aufnahme wegen V.a. KHK, retrospektiv bei der Untersuchung nicht nachgewiesen.
    ==> Kodierung gemäß DKR D002, Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen. Zunächst die Diagnose, die den Beschwerden (z.B. vertebragen), weswegen die Koro durchgeführt wurde, zugrundeliegt. Falls hier nichts bekannt ist, das Symptom, z.B. Thoraxschmerzen.

    stat. Aufnahme wegen z.B. pathologischem Belastungs-EKG ohne anamnestische Beschwerden, retrospektiv bei der Untersuchung keine KHK nachgewiesen
    ==> HD R94.3, Abnorme Ergebnisse von kardiovaskulären Funktionsprüfungen

    stat. Aufnahme ohne anamnestische Beschwerden, retrospektiv bei der Untersuchung keine KHK nachgewiesen (sollte nicht zu oft vorkommen!)
    ==> Z03.5 Beobachtung bei Verdacht auf sonstige kardiovaskuläre Krankheiten.

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

    P.Möckel

  • Hallo Gemeinde,

    der Betrag von P. Möckel kommt der ursprünglichen Frage
    m. E. am nächsten. Trotzdem dazu von meiner Seite einige
    Anmerkungen:


    1. stat. Aufnahme mit Beschwerden i.S. einer Angina
    ==> HD Angina pectoris

    bei A. p. bei bekannter KHK ok,
    aber bei "Angaben von Beschwerden i. S. einer Angina" muss
    die Definition der Angina pectoris beachtet werden, denn
    eine A. p. ist ein genau definiertes Symptom bei
    bestimmten Erkrankungen (KHK, hypertensive Herzkrankeit,
    Aortenstenose, etc.) auf und darf nicht mit
    "Thoraxschmerz" verwechselt werden. Dies wir häufig
    durcheinander gebracht. Also HD u. U. Thoraxschmerz


    2.stat. Aufnahme bei KHK oder anamnestischer Angabe
    von Beschwerden i.S. einer Angina
    ==> HD KHK

    bei bekannter KHK ok,
    aber bei "anamnestischen Angaben von Beschwerden i. S.
    einer Angina" muss die Definition der Angina pectoris
    beachtet werden (s. ad 1.) Also HD u. U. Thoraxschmerz.


    3. stat. Aufnahme zur Kontrolle nach PTCA o.ä.
    ==> HD KHK

    Ok - aber Vorsicht! Denn hier handelt sich u. U. um eine
    Leistung nach Katalog 115b SGB V "ambulantes Operieren
    bzw. stationsersetzende Maßnahmen"


    4 stat. Aufnahme wegen V.a. KHK, retrospektiv bei der
    Untersuchung nicht nachgewiesen.
    ==> Kodierung gemäß DKR D002, Ärztliche Beobachtung und
    Beurteilung von Verdachtsfällen. Zunächst die Diagnose,
    die den Beschwerden (z.B. vertebragen), weswegen die Koro
    durchgeführt wurde, zugrunde liegt. Falls hier nichts
    bekannt ist, das Symptom, z.B. Thoraxschmerzen.

    Vertebragene Ursachen können als HD nur verschlüsselt
    werden, wenn diese gesichert sind und einen diagnostische
    oder therapeutische Aufwand zur Folge hatten - ansonsten
    bleibt es bei ‚Thoraxschmerz’


    5. stat. Aufnahme wegen z.B. pathologischem Belastungs-EKG
    ohne anamnestische Beschwerden, retrospektiv bei der
    Untersuchung keine KHK nachgewiesen
    ==> HD R94.3, Abnorme Ergebnisse von kardiovaskulären Funktionsprüfungen

    völlig ok!


    6. stat. Aufnahme ohne anamnestische Beschwerden,
    retrospektiv bei der Untersuchung keine KHK nachgewiesen
    (sollte nicht zu oft vorkommen!)
    ==> Z03.5 Beobachtung bei Verdacht auf sonstige
    kardiovaskuläre Krankheiten.

    Vorsicht hier besteht unter U. eine Regelverletzung
    DKR 2004 D200c (Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9)

    Die Schlüsselnummern Z03.0 bis Z03.9dürfen nur verwendet
    werden,
    wenn
    der Verdacht nicht bestätigt werden konnte
    und
    „eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist“
    und
    keine spezifischeren Schlüsselnummern vorliegen
    und
    keine Symptome vorlagen, die verschlüsselt werden können


    Gruß Roger

  • [quote]
    Original von Roger:
    2.stat. Aufnahme bei KHK oder anamnestischer Angabe
    von Beschwerden i.S. einer Angina
    ==> HD KHK

    bei bekannter KHK ok,
    aber bei \"anamnestischen Angaben von Beschwerden i. S.
    einer Angina\" muss die Definition der Angina pectoris
    beachtet werden (s. ad 1.) Also HD u. U. Thoraxschmerz.
    [quote]
    ... oder eben falls A.p. vorhanden => HD Angina p. (laut DKR)


    Meines Erachtens ist das nicht nachzuvollziehen:

    Patient mit Ap-Beschwerden und KHK
    => F43 invasive kard. Diagnostik außer bei KHK (RG 0,7 - 1,7)

    Patient mit KHK ohne Ap
    => F44 invasive kard. Diagnostik bei KHK (RG 0,5 - 0,7)

    Kann es sein, dass hier ein Fehler im Algorithmus vorliegt?

    Die Bedingung für F43 ist:
    Koro, aber keine HD für KHK

    Wenn die Bedingung für F43 stattdessen lauten würde:
    \"Koro, aber keine Diagnose (HD/ND) für KHK\"
    wäre die Welt in Ordnung und wir würden nur darüber diskutieren, warum denn eine Koro ohne KHK besser bewertet wurde...

    Klar, die meisten Patienten haben natürlich auch Ap-Symptomatik, womit die
    KHK in den ND-Bereich rutscht und sich die (höher bewertete) Nicht-KHK-F43-DRG ermitteln läßt...

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg

    p.s.: Die A.P. ist im Sinne der DKR und ICD kein Symptom sondern eine Erkrankung.

  • Hallo,

    Bei elektiven COROs tun sie nichts falsches, wenn Sie
    KHK als Hauptdiagnose angeben (KHK ist entweder anamnestisch
    bekannt oder wird nach CORO festgestellt). Ansonsten Angabe der
    Erkrankung (falls keine KHK der U-Grund), weswegen CORO durchgeführt
    wurde (Konkrete Erkrankung zuvor bekannt) oder was nach CORO festgestellet wurde.

    AP: Strenggenommen kann AP nur dann als HD angegeben werden, wenn bei
    der Aufnahme auch eine solche Symptomatik bestand oder auch der Pat. so
    behandelt wurde, als läge eine AP vor.

    Wegen einer stat. Aufnahme zu einer selektiven CORO, darf meines Erachtens
    eine anamnestisch bekannte AP nicht als HD angegeben werden, wenn die AP weder bei Aufnahme vorlag noch als solche behandelt wurde.
    GRuß
    Ordu