Gruppierung DRG bei den KK

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Vida:
    Sorry!!!
    Es sollte "Gesetz" heissen.

    Hallo,

    bei nötigen Berichtigungen kann man direkt in dem zu berabeitenden Text eine Korrektur vornehmen.
    Dazu einfach im betreffenden Text unten re. in den eckigen Klammern [...,edit,...] anklicken, Text bearbeiten und dann speichern.
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,
    mir geht ein Ereignis vom Freitag nicht aus dem Kopf, so dass ich es jetzt gerne hier einmal schildern möchte.

    Eine Dame einer KK (in diesem Fall einer BG) wurde zu mir durchgestellt, da man beim Grouping eines Pat.-Falles zu einem anderen Resultat käme, als unser Krankenhaus auf seiner Rechnung...

    Pat. 40 J., m., VWD 12.01.-16.01.04 (Die Codes habe ich nicht parat, reiche sie aber gern nach). Ist aber auch nicht so wichtig.

    Dieser Pat. wurde von uns in die I32Z gruppiert, nach meinem Dafürhalten ist das auch richtig gewesen. Lustigerweise wurde die o.g. Dame aufmerksam, weil bei ihr der Fall in die I23Z (kein Zahlendreher !!!) gelangte... Es ginge ihr auch gar nicht ums "Nichtbezahlen", sondern sie wollte wissen, woran das liege. Das finde ich absolut nett. Ich habe dann nochmal im Web getestet und kam immer in die I32Z. Also alles ok. Ich fragte dann, welchen Grouper sie verwende. Antwort: ..-Webgrouper G-DRG 1.0 (Die Betonung soll auf 1.0 liegen). Das war die Lösung, tatsächlich I23Z, weil falsche Grouper-Version benutzt. Auf meine Frage, ob Sie denn keinen aktuellen Grouper habe oder nutze, sagte sie, dass sie nur diesen zur Verfügung habe...

    Kann das wahr sein ?? Da sitzt eine Dame bei einem Kostenträger und groupt alle (!!!!) Fälle mit einem Web-Grouper, der nicht mal aktuell (bezogen auf den Patientenfall) ist und wundert sich möglicherweise über die vielen verschiedenen Ergebnisse... Sie wollte mir gar nicht glauben, dass es andere Grouperversionen gebe, bis wir telefonisch ein wenig gesurft sind. Blöderweise lieferte dabei einer der (aktuellen) Webgrouper ein zwar DRG-mäßig richtiges aber berechnungsmäßig um 22 Cent niedrigeres Ergebnis, so dass ich meine Glaubwürdigkeit sofort wieder verspielt hatte... Die Dame denkt jetzt bestimmt, ich sei der schlimmste Abzocker im BG-Umkreis und verlässt sich lieber auf das, was sie kennt, den 1.0-Grouper...
    Gibt es ähnliche Erfahrungen da draußen ?

    Ich bin jedenfalls verzweifelt, wer kann helfen ;-))

    Schönes WE
    B. Sommerhäuser

  • Zitat


    Original von Lueckert:
    die Entlassungsdiagnose und Hauptdiagnose sind zwar häufig identisch aber nicht immer, da ja schließlich die Hauptdiagnose im Rückblick festgelegt wird...und zwar nach DKR...die Entlassungsdiagnose ist die Fachabteilungshauptdiagnose der entlassenden Fachabteilung (Nebenbei der Begriff Entlassdiagnosen gib es im DRG-System gar nicht, daher auch nicht geregelt oder?)...aber das sollte ja kein Problem im §301 sein, die Krankenhaushauptdiagnose wird ja ausgewiesen...

    Beispiel Patient bekommt Hüft-TEP und erleidet eine Lungenembolie und wird deswegen auf Lungenheilkunde verlegt von dort entlassen....

    Die Entlassungsdiagnose ist dann Lungenembolie, die KH-Hauptdiagnose die Coxarthrose...

    Hallo,

    ich sehe nicht, warum nach DRG's abrechnende KH überhaupt noch zwischen Entlassungshauptdiagnose und Krankenhausfall-Hauptdiagnose differenzieren müßten:

    §301-Fortschreibung 4 (ab 1.1.2004) sagt

    Zitat


    Die Hauptdiagnose für den Krankenhausfall ist in der als „Hauptdiagnose“ bezeichneten Datenelementgruppe anzugeben.
    ...
    Für die Diagnoseangaben sind die Deutschen Kodierrichtlinien zu berücksichtigen.
    ...
    Im Segment FAB hingegen werden die für die Abrechnung nach BPflV relevanten Diagnoseschlüssel angegeben.

    Warum also noch weiter den Kopf zerbrechen, welche Diagnosen in welcher Abteilung Hauptdiagnosen waren ? :besen:
    -> Coxarthrose = EntlassungsHD = KrankenhausfallHD (=DRG-HD)

    mfG

    C. Hirschberg

  • Guten Tag,
    ich möchte mal diesen alten Thread benutzen, um eine praktische Frage v.a an die KK-Mitarbeiter hier zu stellen:
    Welche Bedeutung hat die Entlassungsanzeige noch im Vergleich zur DRG-Rechnung.
    Eine Entlassungsanzeige könnte relativ bald nach Entlassung versandt werden, eine ordnungsgemässe Kodierung dauert mitunter. Und unterscheidet sich dann in ICD und OPS.
    Im geplanten Prozessablauf unseres zukünftigen KIS ist ein frühzeitige Übermittlung der Entlassanzeige vorgesehen.
    Ist das für die KK hilfreich (damit sie frühzeitig wissen, wann der Patient wo wie lange war) oder stört es eher, weil sich ICD und OPS u.U. von der Rechnung unterscheiden.

    Danke für Antworten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Hr. Horndasch,
    eine frühzeitige Entlassungsmitteilung ist im Rahmen von Case-Management sicherlich sehr hilfreich. Allerdings müssen Sie ja eigentlich mit der Entlassungsanzeige die korrekte Kodierung übermitteln. Ansonsten müssten Sie ja eine korrigierte Entlassungsanzeige mit den dann korrekten Daten nachschieben, da mit der Rechnung ja grundsätzlich keine ICD- und OPS-Schlüssel übermittelt werden können.
    Ist das nicht zu aufwändig für Sie?

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Sehr geehrter Kollege Horndasch,

    auch wenn ich kein KK-Mitarbeiter bin, möchte ich dennoch meine Meinung dazu kundtun:

    Was spricht dagegen einen zeitnahen ENTL-Datensatz (innerhalb 3 Werktagen gemäß Datenübermittlungsvereinbarung nach §301 SGB V) zu übersenden und zusätzlich vor dem RECH-Datensatz nochmals einen aktualisierten ENTL-Datensatz mit den \"ordnungsgemäß\" kodierten ICD- und OPS-Kodes?

    Dr. med. Jürgen Linz
    Weiterbildungsassistent Orthopädie/Unfallchirurgie
    Facharzt für Chirurgie (BLÄK), Sportmedizin (BLÄK)
    Diplom-Krankenhausbetriebswirt (VKD), Qualitätsmanagement (BLÄK)

  • Hallo Hr. Horndasch,

    in unserem System wird die DRG aus den in der Entlassunganzeige gelieferten bekannten groupierungsrelevanten Daten generiert. Die so ermittelte DRG wird dann mit der vom KH abgerechneten DRG aus dem Rechnungssegment abgeglichen.
    Sollten also die Daten der Rechnung von den Daten der Entlassung abweichen würde das eher stören und vermutlich Nachfragen bzw. Rechnungsabweisungen produzieren.

    VG

    c_c

  • Hallo Herr Horndasch,

    Kassen die ein gut funktionierendes Versorgungsmanagement haben sind unbedingt interessiert an den Daten, um den Kunden ggf. weiter zu beraten oder bei der weiteren Versorgung zu unterstützen. Ich denke hier an aufwändigere Fälle, wie z.B. anschließende Reha oder Pflegestufe. Hier ist die Kenntnis um den abgeschlossenen Aufenthalt und die ICDs natürlich hilfreich.
    Weiterhin hilft eine frühere Entlassung auch unnötige Telefonate zwischen Kasse und Krankenhaus(Patientenverwaltung) zu vermeiden. Jeder offene Krankenhausfall ist auch ein offener Arbeitsunfähigkeitsfall, Krankengeldzahlungen werden möglich. Daher erfolgen reichlich Anrufe, ob der Patient wirklich noch stationär liegt.

    Ein letzter Punkt wären die Zuzahlungen. Sollte die Aufnahme noch \"offen\" im System sein, also ohne Entlasung, wie sollen wir bei einem möglichen Folgeaufenthalt die korrekte Zahl von Zuzahlungstagen mitteilen?

    Eine möglichst frühzeitige Entlassmeldung wäre also extrem hilfreich. Und zum groupieren wird natürlich nur die letzte Entlassänderung genutzt und auch ein aktueller Grouper :d_zwinker:

  • Hallo Herr Horndasch,

    bei uns im KH kam schon vor einigen Jahren der Wunsch der großen KK möglichst keine Änderungen der Entlassungsmitteilung zu erhalten. Also wird erst bei vollständiger Codierung diese übermittelt.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich plädiere bereits seit längem dafür, einen weiteren Datensatz als reine Entlassmitteilung einzuführen.

    Der jetzige ENTL-Datensatz mit allen Diagnosen und Prozeduren dauert (offensichtlich nicht nur bei uns) oft einige Zeit, bis er korrekt rausgeht. Bei einem Verfahren mit vorläufigen Entlassanzeigen kommt es jedoch oft zu Fehlern. Die Krankenkasse möchte zu REcht jedoch frühzeitig die Information, dass der Patient entlassen wurde. Das ist schon wegen Pflegegeld, Zuzahlung usw. erforderlich. Da würde jedoch ein DAtensatz ausreichen, in dem lediglich Entlassungsdatum, Uhrzeit und Grund mitgeteilt wird. Der ausführliche Kodierungsdatensatz könnte dann in aller Ruhe später folgen, ich glaube die Kassen haben aus Liquiditätsgründen auch nicht wirklich was dagegen, wenn die REchnung länger dauert.

    Leider erscheint mir die Selbstverwaltung in Bezug auf Neuerungen im 301 Verfahren nicht besonders flexibel. Es wäre schön, wenn ich diesbezüglich einmal von einem am Verfahren Beteiligten gehört würde.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,