Übernahme transportkosten

  • Hallo Forum,
    ich bin in einem Haus der Grundversorgung tätig und erhalte nun die Rechnungen für Patietentransporte in Häuser höherer Versorgungsstufe (CT, LHK, Szintigraphie, Nierensteinentfernung usw). Aus meiner Sicht sollten die Kosten von KK übernommen werden unabhängig von der Diskussion Verbringung/Verlegung, da die Leistung an anderen Häusern medizinisch indiziert war und nicht im eigenen Haus erbracht werden konnte. Liege ich da verkehrt ?

    Grüße GRP

  • Hallo GRP,

    keinesfalls darf der Aspekt Verbringung außer Acht gelassen werden. Die Fahrkosten aus Verbringung sind nach wie vor nicht zu Lasten der KK abrechenbar. Meiner Ansicht führen Sie hier auch typische Leistungen für eine Verbringung wie CT auf. Das würde doch letztlich in gegenteiliger Bestimmung dem Fallsplitting Tür und Tor öffnen. Einem heiteren Fallsplitting würde weder KK, noch Gesetzgeber und InEK folgen wollen.

    Weiterhin stellt sich für mich die Frage: Gegeben ist es kein Notfall, warum nehmen Sie den Patienten dann auf, wenn Sie Diagnose und Therapie nicht sichern können? - Und gleich gar: Warum nehmen Sie ihn dann auch noch zurück? -

    Die letzte Frage würde ich auch dann stellen, wenn der Patient als Notfall eingeliefert wurde.

    Dieter R
    MA einer KK

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK