Urteil: Vergütung Bereitschaftsdienst

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    aktuell von heute:


    http://www.bundesarbeitsgericht.de


    Pressemitteilung Nr. 5/04
    Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienste eines Arztes

    Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienste.
    ....
    Der Bereitschaftsdienst stellt eine Leistung des Arbeitnehmers dar, die wegen der insgesamt geringeren Inanspruchnahme des Arbeitnehmers niedriger als sog. Vollarbeit vergütet werden darf. Daran ändert die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nichts, nach der Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist.


    Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 -

    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - Kammern Freiburg -, Urteil vom 1. August 2002 - 22 Sa 95/01 -


    ER