Im § 137 wird eine Prüfung durch den MdK "angedroht" für denjenigen, der seinen Qualitätsbericht nicht abliefert.
Hat jemand Erfahrung mit einer Prüfung durch den MdK?
Vielleicht könnte man es ja als ein Gütesiegel anstreben, vom MdK geprüft worden zu sein;D :-p
Nach dem Motto: Was uns nicht umbringt macht uns nur noch härter:))
(Ich find das alles ungeheuer spannend wer und was zum Schluß noch übrigbleibt in unserem Gesundheitswesen - vielleicht könnte man eine RTL-Show daraus machen)
mfg
Thomas Heller
Haßberg-Kliniken
QMB und OA Gyn