Kodierung für PEG-Ernährung ?

  • Liebe KollegInnen,

    häufiger werden Patienten mit einer PEG-Sonde aufgenommen. Der OPS-Kode 8-015 sieht zwar diese Form der Ernährung vor, jedoch nur, wenn es sich um die medizinische Hauptleistung handelt. Entsprechendes ist üblicherweise jedoch nicht gegeben, es handelt sich meist mehr um ein zusätzliches medizinisch/pflegerisches Problem. Wie müssten wir dieses korrekt in der Leistungserfassung abbilden ?

    Danke und Gruß
    Popp

  • Hallo Herr Popp,

    Man muss die Leistungserfassung für hausinterne Zwecke und die Regeln für DRG-Abrechnung streng voneinander trennen. Hat beides m.E. nicht viel miteinander zu tun, außer, dass Sie nur das was in der Leistungserfassung auch dokumentiert ist letztendlich zur Abrechnung bringen können. Die Leistungserfassung verfolgt noch ganz andere Ziele.

    Den unter umständen ganz erheblichen Aufwand für die Pflege und "Beschickung" einer PEG können Sie nur über einen Kode aus Z dokumentieren: - Z43.1 Versorgung eines Gastrostomas, odeer Z93.1 Vorhandensein eines Gastrostomas. Beeinflussen beide das Groupingergebniss nicht. Traurig, aber war. Auch die vielfältigen proohylaktischen Maßnahmen, die die Pflege bisweilen mit großem Aufwand betreibt, und die sich oftmals nicht im patientenbezogenen Diagnosenranking wiederspiegeln, kann man nicht abbilden. Das fördert eine krankheitsorientierte Sichtweise (die rechnet sich nämnlich) und verdrängt völlig den Gesundheitsstandpunkt.

    Musste mir einfach mal Luft machen.


    --
    Liebe Grüße

    HR

    mfg

    Reeka

  • Lieber Pauli,
    den können sie verwenden, ebenso wie 8-018 parenterale E als Nebenbehandlung.
    Beides sind aber Kodes des optionale OPS 2004 und sin nicht in allen EDVs abgebildet.
    Gruß
    SG:ops:

  • Zitat


    Original von reeka:
    ...
    Den unter umständen ganz erheblichen Aufwand für die Pflege und "Beschickung" einer PEG können Sie nur über einen Kode aus Z dokumentieren: - Z43.1 Versorgung eines Gastrostomas, odeer Z93.1 Vorhandensein eines Gastrostomas. Beeinflussen beide das Groupingergebniss nicht. Traurig, aber war....

    Nun ja, ich bin der Meinung hier entsteht ja der Aufwand über Gesamtzustand des Patienten - warum hat er eine PEG? Möglicherweise deswegen weil er ein Pflegefall mit Dysphagie oder Schluckstörung (R13) bei Z.n. Apoplex (I69.4) hat und ein Gastrostoma beschickt und versorgt (Z43.1) werden muß. Warum muß ich denn z.B. Pneumonieprophylaxe betreiben? Weil doch der Patient eine disponierende Grunderkrankung hat!
    Bei entsprechender Verschlüsselung wird häufig, nicht immer, eine A-Kategorie aus der Hauptdiagnosen-DRG und ich kann bis zu einem gewissen Grad schon den Aufwand dokumentieren. Meine Erfahrung ist, daß es weniger die Prozeduren in einem solchen Fall sind, sondern mehr die Darstellung des Falles in Form der Diagnosen-Kodierung ist, die hier den Aufwand wiederspiegelt. Probieren Sie mal die R54 für Senilität als Nebendiagnose... alter Mensch, dem man bei verschiedenen Dingen und Verrichtungen öfters helfen muß - es hilft oft auch uns, ohne upcoding, wenn es dokumentiert ist!
    Für Gegenargumente und Vorschläge bin ich jederzeit offen...
    --
    mfg Gerhard Füchsl

    mfg Gerhard Füchsl

  • Lieber Herr Füchs,

    Und Sie können es eben nicht immer und schon gar nicht befriedigend über die medizinische Diagnosenerfassung abbilden. Natürlich ist mir bewußt, dass es vorkommt, dass Dg erst durch Entstehung eines Aufwandes für die Pflege, als ND kodiert werden können. Auch den schönen Kode r54 kenne ich gut und verwnde ihn (nach DKR!) regelmäßig, nenne ihn aber lieber "Altersschwäche".

    Allerdings werden Sie es nicht schaffen so gewichtige Probleme wie fehlende Compliance, Verständigungsprobleme aufgrund fehlender Deutschkenntnisse (ohne hier diskriminieren zu wollen), aufwändige Mobilisierungen n.n.b., Mobilisierungsversuche n.b. bei andernorts auch nichrt klassifizierten Krankheiten, Aggressivität,... darzustellen. Sie schaffen es nicht den Unterschied deutlich zu machen zwischen Pat, die ihre diversen Stomata selbst versorgen, und solchen die ihrem salutary neglegt folgend eben nicht. Sie können über eine ausschließliche Kankheitsorientierung weder adäquate Prävention, noch Gesundheitsfürsorge betreiben (Auftrag der Krankenpflege). Sie können den erheblichen Aufwand für eine Einbeziehung der Angehörigen, was helfen würde Folgekosten zu vermeiden, nicht annähernd abbilden. Wie beschreiben Sie den Unterschied zwischen Patienten die mit r54 und liegender PEG relativ einfach versorgt werden können und solchen, bei denen die Assistenz bei der täglichen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme mehrere Stunden in Anspruch nimmt? ...........

    Natürlich kann man argumentieren, dass es über die Zahl der versorgten Patienten zu einer "ausgleichenden Gerechtigkeit" zwischen den Leistungsanbietern kommt. Dieses Argument kann man aber auch für alle anderen Volkskrankheiten bemühen: art. Hypertonie, Gicht, Hypokaliämie, Herzinsuffizienz, etc., etc. Müsste man da nicht viel mehr Splits bereitstellen die das Alter der Patienten noch mehr berücksichtigen, und die ND-Kodiererei dafür weglassen? Oder der Arzt gibt einfach den Morbiditätsgrad an? Schweregrad A: Morbidität nicht mehr zu überbieten.

    Wegen unstrukturierter und entgleister Argumentation breche ich hier lieber ab. Die Problematik entsteht m. M. nach hauptsächlich deshalb, weil der Gesetzgeber den Pflegeberufen einen Auftrag erteilt, der dem eingeführten Abrechnungssystem bipolar entgegensteht. Zwei Sichtweisen prallen aufeinander: Curation und Fürsorge.

    Ich will hier nicht als militanter Krankenpfleger verstanden werden. Ich wollte viel mehr einmal kleinlaut zu verstehen geben, dass das System noch mehr Schwachstellen zu bieten hat, als die Regelungen für Wi(e)derkehrer.

    Höflichst und
    --
    Liebe Grüße

    HR

    mfg

    Reeka

  • Hallo ins Forum,

    eine möglicherweise provozierende Frage, obwohl dass an sich nicht so gemeint ist. Kann es sein, dass das IneEK hier bewußt keine allzu große Möglichkeit der Aufwertung zugelassen hat? - Ist es nicht oft so, dass PEG durchaus deswegen gelegt werden, um den pflegerischen Aufwand niedriger zu halten, als es möglicherweise durch ununterbrochene Betreuung notwendig geworden wäre?

    An anderer Stelle wurde auch das Problem der Fixierung und u.a. deren geringe Bewertung besprochen. Ist es nicht so, dass, soweit jemand mit Recht fixiert wird, im Nichtfixierungsfall erheblich mehr Arbeit machen würde?

    Vielleicht sehe ich das aber auch nicht richtig als nicht direkt Involvierter.

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

  • Hallo Herr Dieter R.,

    Ich glaube nicht das man das so sagen darf.

    Die Indikation zur PEG wird jedenfalls dort wo ich herkomme sehr streng gestellt. Minimierung des pflegerischen Aufwandes ist nie ein Argument, wenn ich auch nicht leugnen kann, das eben dieser Effekt eintritt (eintreten kann). Das hängt aber auch von der Qualität der pfl. Versorgung ab. Im Normalfall wird dem Patienten, abhängig von der Indikation die zur Versorgung mit einer PEG geführt hat, weiterhin auch oral Flüssigkeit und Nahrung angeboten werden. Oder soll ich sagen, so sollte es zumindest sein. Nimmt der Pat. oral nichts mehr ab, kommen weitere pfl. Probleme dazu, die zur Intervention zwingen (trockene Mundschleimhaut, Soor z.B.). Die Erfassung des pflegerischen Aufwandes ist ungeheuer schwierig, weil von so vielen Faktoren abhängig. Mir ist zumindest kein gängiges zufriedenstellendes Meßinstrument bekannt.

    Mit der Fixierung verhält es sich ebenso: äußerst strenge Indikationsstellung und in den meisten Fällen steigender Aufwand, weil man das, was man auf der einen Seite spart, auf der anderen Seite wieder draufpacken muss, vor allem wegen der mit der Immobilisation verbundenen vielfältigen Gefahren für den Patienten.

    Solche Maßnahmen erhöhen in aller Regel den Aufwand, mal abgesehen davon, was sie für den Betroffenen bedeuten. Ich bin gar nicht der Meinung, dass jeder Fingerzeig auch gleich abgerechnet werden muss, sprich sich bei der Erfassung der Prozeduren oder Diagnosen wiederspiegeln sollte. Ich bin auch nicht der Meinung, das man die Medizinische und die pflegerische Leistung zu stark trennen sollte, weil man ja das gleiche "Werkstück bearbeitet". Ich bin aber doch der Meinung, das man mit alleiniger Fokussierung auf Krankheit auf lange sicht nicht gewinnen kann. Epidemiologische Studien belegen das, und zeigen gleichzeitig die Grenzen der traditionellen Medizin auf. Das DRG-Abrechnungssystem belohnt aber die oben genannte Sichtweise.

    Ich wollte nur ein wenig dafür sensibilisieren, dass bei der Entwicklung dieses Systems die berechtigten Interessen einer doch zahlenmäßig recht ansehnlichen Berufsgruppe schlicht nicht beachtet wurden, und das ich das manchmal schade finde. Zielführend ist diese Diskussion an dieser Stelle mit Sicherheit nicht. Die von mir empfundene Problematik wird kaum jemand mit mir teilen.


    --
    Liebe Grüße

    HR

    mfg

    Reeka

  • Hallo, reeka,
    ich hatte Ihnen eine private eMail geschickt zur 'kleinen' Diskussion, jetzt hab' ich aber nochmal eine andere, 'öffentliche' Frage: Konnte unter stationären Bedingungen zu Zeiten der Pflegesätze der pflegerische Aufwand abgebildet werden? All Ihre, sicherlich diskussionswürdigen Einwürfe bestanden doch damals auch? Ist damals Ihre Berufsgruppe (ich persönlich mag diese Trennung überhaupt nicht, lieber wäre mir die Auffassung der Behandlungs- und Betreuungsteams!) besser berücksichtigt worden?
    Die Sichtweise einer 'ganzheitlichen', umfassenden, präventiven Medizin - ist sie für den stationären Aufenthalt eines Patienten wirklich aus politischer Sicht gewünscht?
    --
    mfg Gerhard Füchsl

    mfg Gerhard Füchsl