Hallo Forum,
ich weiß, die Krankenkassen haben keine rechtliche Grundlage, die Patientenakten und Briefe zu den Aufenthalten zu bekommen.
In meinem Kopf geistert aber eine Aussage, daß im Falle des Verdachts eines Pflegefehlers das Krankenhaus durchaus verpflichtet ist, den Kassenmitarbeitern diese Unterlagen zukommen zu lassen.
Allerdings kann ich diese Aussage nicht finden.
Hat jemand eine Idee?
Danke; jetzt ist das Büro nicht mehr so sonnig, Schnee zieht auf.
cl.moog