Entlassbriefe an Krankenkassen

  • Hallo Forum,

    ich weiß, die Krankenkassen haben keine rechtliche Grundlage, die Patientenakten und Briefe zu den Aufenthalten zu bekommen.

    In meinem Kopf geistert aber eine Aussage, daß im Falle des Verdachts eines Pflegefehlers das Krankenhaus durchaus verpflichtet ist, den Kassenmitarbeitern diese Unterlagen zukommen zu lassen.

    Allerdings kann ich diese Aussage nicht finden.

    Hat jemand eine Idee?

    Danke; jetzt ist das Büro nicht mehr so sonnig, Schnee zieht auf.

    cl.moog

  • Hallo,

    ich denke, dass die Rechtsgrundlage der Anforderung von Berichten zur Prüfung eines Behandlungsfehlers eine andere ist.

    Grundlage ist hier der § 116 SGB X i.V.m. § 100 SGB X.

    Demnach hat bei Schadenersatzansprüchen der Leistungsträger der Arzt oder Angehörige eines sonstigen Heilberufes die Pflicht, Auskünfte zu erteilen, soweit es für die Durchführung der Aufgaben des Leistungsträgers nach dem SGB X erforderlich ist und

    1. es gesetzlich zugelassen ist oder
    2. der Betroffene im Einzelfall zugestimmt hat.

    Wir lassen uns in diesen Fällen immer die schriftliche Einwilligung des Versicherten geben.

    Außerdem ist auch das Verfahren gem. SGB V denkbar, da die Krankenkassen in der Regel auch in diesen Fällen den MDK einschalten.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)