Hallo,
folgender Sachverhalt.
Pat. erscheint mit I48.19 am 07.01.04. Nach weiteren Untersuchungen wird er am 12.01. zum Herzkatheter(1-275.2) verlegt. Am 13.01. erfolgt die Rückverlegung und Patient kann am 20.01. entlassen werden, nachdem noch Komplikationen aufgetreten sind.
Diagnosen: I48.19, Z92.1, E79.0, T88.7, M70.3, I51.3
Nun wird verlangt, dass die Herzkatheteruntersuchung als Verbringung zu sehen ist.
=> DRG: F43C 0,616 + 0,13 (oGVD-Zuschl.) = 0,746
Erlös: 2190 Euro * 0,746 =1633,74 Euro
Ziehe ich die Kosten für Herzkatheteruntersuchung (ca. 590 Euro) und Transport (ca. 310 Euro) noch ab, so bleibt der gigantische Erlös von ca. 730 Euro.
Würde das ganze als Verlegung laufen, könnte ich dies als DRG F71D mit 0,469 * 2190 = 1027,11 Euro abrechnen (ca. 300 Euro mehr als mit Herzkatheterunstersuchung).
Soll ich meine Ärzte -neben dem Hinweis das der Ablauf sowieso scheller erfolgen sollte- darauf Hinweisen keine Herzkatheteruntersuchungen mehr zu veranlassen? Ist dies wirklich gewollt?
Wenn ich die ganze Situation Verlegung <-> Verbringung betrachte, sehe ich eine gewaltige Kostenlawine auf unser Haus zukommen.