Kann ich mir Herzkatheter-Untersuchung noch leisten?

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt.

    Pat. erscheint mit I48.19 am 07.01.04. Nach weiteren Untersuchungen wird er am 12.01. zum Herzkatheter(1-275.2) verlegt. Am 13.01. erfolgt die Rückverlegung und Patient kann am 20.01. entlassen werden, nachdem noch Komplikationen aufgetreten sind.
    Diagnosen: I48.19, Z92.1, E79.0, T88.7, M70.3, I51.3

    Nun wird verlangt, dass die Herzkatheteruntersuchung als Verbringung zu sehen ist.
    => DRG: F43C 0,616 + 0,13 (oGVD-Zuschl.) = 0,746
    Erlös: 2190 Euro * 0,746 =1633,74 Euro
    Ziehe ich die Kosten für Herzkatheteruntersuchung (ca. 590 Euro) und Transport (ca. 310 Euro) noch ab, so bleibt der gigantische Erlös von ca. 730 Euro.

    Würde das ganze als Verlegung laufen, könnte ich dies als DRG F71D mit 0,469 * 2190 = 1027,11 Euro abrechnen (ca. 300 Euro mehr als mit Herzkatheterunstersuchung).

    Soll ich meine Ärzte -neben dem Hinweis das der Ablauf sowieso scheller erfolgen sollte- darauf Hinweisen keine Herzkatheteruntersuchungen mehr zu veranlassen? Ist dies wirklich gewollt?

    Wenn ich die ganze Situation Verlegung <-> Verbringung betrachte, sehe ich eine gewaltige Kostenlawine auf unser Haus zukommen.

  • Hallo,

    späte Antwort: ev. sollten Sie mit dem katheternden Krankenhaus vereinbaren, die Patienten nicht wieder zurückzuübernehmen. Eine med. Indikation für die Rückverlegung wird vermutlich auch schwierig zu kontruieren sein, sodaß auch für die Rückverlegung Transportkosten zur Diskussion stehen...

    mfG

    C. Hirschberg

  • Sehr geehrte Herren,

    seit ca. sechs Monaten diskutieren wir mit der Krankenhausseite die einmalige Umstellung von der unechten Verlegung, die wir zig Jahre toleriert haben, auf eine Verbringung ab 1.1.2004 bzw. 1.10.2004. Als finanziellen Ausgleich (Budgetkorrektur) stellen wir uns folgende Regelung vor:
    1. Umschichtung der bisherigen variblen Kosten der kardiologischen Kliniken, nämlich 350 bis 400 Euro pro Koro, von der Kardiologie zur Klinik, die die Verbringung veranlasst

    2. zzgl. 75 Euro Fahrkosten (Mix aus KTW-und Liegend-Taxi-Preisen in unserer Region), die wir bisher ausßerhalb der Ausgaben für Krankenhausbehandlung finanziert haben.

    Die prospektive Korrektur der LKA-Budgets hat den Vorteil, dass Mehr- und Mindererlöse grundsätzlich nicht entstehen, weil der CM und damit der BFW ebenfalls prospektiv angepasst wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

  • Sehr geehrter Herr Neumann,
    sehr geehrtes Forum,

    haben Sie zwischenzeitlich eine Einigung bezüglich der Verbringung mit Linksherzkatheteruntersuchung erzielen können?

    Wie schätzen Sie die Höhe der zu vereinbarenden Entgelte für eine rein diagnostische Linksherzkatheteruntersuchung ein?

    Mit freundlichen Grüßen

    [mark=weiss][center][comic]Uwe Pfeiffle, MBA[/comic]
    [mark=weiss]Dipl. Betriebswirt (FH), B.B.E. (hons)
    Stellv. Verwaltungsleiter [/mark][/center][/mark]

  • Sehr geehrter Herr Pfeiffle,

    am 16.12.2004 haben wir folgende Einigung mit den Krankenhäusern des Zweckverbandes im Ruhrbezirk erzielt:
    1. Krankenhäuser mit Kardiologie dürfen die Verbringungsleistungen nicht mehr mit den Krankenkassen abrechnen. Die Vergütung der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber. Das bisherige Budget der kardiologischen Kliniken ist deshalb um 575,00 Euro je Leistung(Koro) zu reduzieren.
    2. Krankenhäuser ohne Kardiologie erhalten bei Ersatz von Verlegungs- in Verbringungsleistungen zu anderen Krankenhäusern einen Budgetzuschlag von 575,00 Euro je Leistung zzgl. 125,00 Euro Fahrkostenabgeltung.
    3. Die vorstehende Erlösumschichtung tritt an die Stelle der Bewertung von Leistungsveränderungen i.S. des $ 4 Abs. 4 KHEntgG.
    4. Die Krankenhäuser im Sinne der Ziffer 2 können ab 1.1.2005 invasive DRG abrechnen.

    Die Kardiologien im Ruhrbezirk werden für die Verbringungsleistungen höchstwahrscheinlich 575,00 Euro berechnen, das sind in etwa die Ist-Kosten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann