Thrombose nicht bestätigt

  • Hallo liebe Mitbürger,
    der Ausschluß einer Venenthrombose bei klinischem Verdacht sollte in der Regel ja ambulant möglich sein. Wenn sich aber der Internist zu einer stationären angiologischen Diagnostik entschließt, in deren Ergebnis keine Thrombose gefunden wird, wie ist der Fall dann abzubilden? Hauptdiagnose = unklare Schwellung?
    Beste Grüße von der Saale.

  • Hallo,

    völlig richtig. Es gilt DKR 1801:

    "Obwohl Symptome im Allgemeinen nicht kodiert werden, wenn eine definitive Diagnose existiert, gibt es Fälle, bei denen die Symptome zu kodieren sind.
    Die Anmerkungen zu Beginn von Kapitel XVIII in der ICD-10-GM helfen bei der Bestimmung,
    wann Schlüsselnummern aus den Kategorien R00–R99 dennoch anzugeben sind.
    Die unter den Kategorien R00–R99 klassifizierten Zustände und Symptome betreffen:
    a. Patienten, bei denen keine genauere Diagnose gestellt werden kann, obwohl alle für den
    Krankheitsfall bedeutungsvollen Fakten untersucht worden sind;
    b. zum Zeitpunkt der Erstkonsultation vorhandene Symptome, die sich als vorübergehend
    erwiesen haben und deren Ursachen nicht festgestellt werden konnten;

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen