Frustrane Wehen am Termin

  • Hallo Forum (speziell Gynis),
    auch nach den neuen DKR ist eines immer noch nicht geklärt:
    Patientin kommt am Termin mit Wehen, wird stationär aufgenommen und geht nach X Stunden wieder nach Hause weil es doch nicht zur Geburt gekommen ist.
    Manchmal kommt sie schon nach Y Stunden wieder und bekommt ihr Kind.

    Zwei Fälle mit unterschiedlicher DRG O64Z und z.B. O60C

    Die Kasse mag aber nicht zweimal bezahlen und bezweifelt die Notwendigkeit der stationären Aufnahme im 1.Fall, zumal wenn nur kurze Zeit zwischen Entlassung und Wiederaufnahme vergeht. Das weiss ich aber zum Zeitpunkt der Entlassung noch gar nicht. Es können auch 14 Tage bis zur Wiederaufnahme vergehen.

    Es wäre sicherlich vielen geholfen, wenn die variablen X und Y feste Werte hätte.

    Wer hat Erfahrung mit derartigen Abrechnungen und Kassenverhalten???

    :defman: :vertrag: :no:

    Gibt es vielleicht schon eine MdK-Meinung dazu????:mdk: :jay:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,

    wir machen das Abhängig vom Aufwand der mit der Pat verbunden ist. Die meisten Frauen bewegen sich in der Klinik und kommen nur ab und zu, oder bei Bedarf, im Kreissaal vorbei um sich von der Hebamme untersuchen zu lassen. Das ist keine "stationäre" Aufnahme im Sinne von Zimmer,Bett und Essen >4 Stunden. Wenn die Frau dann heimgeht weil Sie sich dort wohler fühlt, nach ein paar Stunden wiederkommt und entbindet haben wir im BW die Möglichkeit für den 1. Aufenthalt eine "Aufnahmeuntersuchung" abzurechnen. Wenn zwischen E und A nur kurze Zeit liegt <4 Stunden , gibts den ersten Aufenthalt vorstationär mit anschließen stationär. Wenn die Frau aus dem Kreissaal heraus auf die Station kommt (ohne Entbindung), sind meist medizinische Gründe da, und die gehen dann auch nicht mehr nach Hause.

    Hoffentlich etwas geholfen und nicht total verwirrt
    Grüße
    D. Bahlo-Rolle
    :baby: :baby:

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Sorry, war vergessen..

    in Ihrem System ist das kein Problem die Aufnahmeart entsprechend zu korrigieren, wenn die Frau wiederkommt.

    Gruße

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Zitat


    Original von DBahlo-Rolle:
    ... Wenn die Frau dann heimgeht weil Sie sich dort wohler fühlt, nach ein paar Stunden wiederkommt und entbindet haben wir im BW die Möglichkeit für den 1. Aufenthalt eine "Aufnahmeuntersuchung" abzurechnen. .


    Hallo Frau Bahlo-Rolle,
    zunächst mal vielen Dank für Ihre Antwort. Es gibt sicherlich viele Arten, mit dem Problem umzugehen. Das hängt aber auch von den Ermächtigungen bzw. sonstigen Absprachen mit den Kassen ab.
    Bitte beantworten Sie mir eine Frage: Wie und mit wem rechnen Sie eine "Aufnahmeuntersuchung" ab. Ich habe Sie so verstanden, dass es eine ambulante Abrechnung außerhalb der DRG-Vergütung ist.?(


    --
    mfG
    Thomas Heller
    QMB/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,

    das steht so bei uns im Landesvertrag für Baden-Württemberg drin. ich glaube wir sind die Einzigen die eine solche Vereinbarung mit den Kassen (noch) haben.
    Im Übrigen ist das Problem in 2004 unter DRGs geregelt durch den Stern in Spalte 13 des Fallpauschalenkataloges. Näheres steht auch im "Leitfaden der Spitzenverbände".

    Grüße
    D. Bahlo-Rolle
    :vertrag:

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Guten Morgen zusammen,

    was würde denn dagegen sprechen, solche Fälle per Notfallschein abzurechnen ? :p

    Es gibt durchaus Fälle, wo die Patientin mehrmals im Kreißsaal erscheint und es erst etliche Tage später zur Geburt kommt...
    Eine prästationäre Behandlung ist für mich in der Regel ein geplanter Termin...

    Gruß aus Thüringen (Schnee fast weg)