Grundsätzliche Frage zu NDs

  • Hallo Forum,
    ich möchte doch einmal eine grundsätzliche Frage zu den Nebendiagnosen stellen:

    Alle Welt spricht von den ach so wichtigen CCL-relevanten Nebendiagnosen, Pflegediagnosen, Behandlungsdiagnosen - der Synonymkatalog ist hier ja prall gefüllt.

    Einige Krankenhäuser übermitteln an die Krankenkassen nur die CCL-relevanten NDs, andere auch die nicht CCL-relevanten NDs.

    Was ist jetzt eigentlich nun richtig?

    Meine Gedanken sind folgende:
    Bei z.B. Überschreitung der OGVD mit evtl. nur zwei übermittelten CCL-relevanten NDs - weil die anderen ja evtl. nicht CCL-steigernd sind - müsste die Krankenkasse doch stutzig werden und umgehend nachragen, wie es dazu kommt,dass bei der doch geringen Anzahl der
    NDs die OGVD überschritten wurde.
    Bitte nur als fiktives Beispiel zu Erläuterung meiner Frage sehen.
    Gruß,
    MDA in Ausbildung

  • Hallo!

    Definition Nebendiagnose:
    „Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt.â€

    Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    • therapeutische Maßnahmen
    • diagnostische Maßnahmen
    • erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

    Die Krankenhäuser sind sogar dazu verpflichtet alle Nebendiagnosen die der oben genannten Definition entsprechen an die KK zu übermitteln! Egal ob CCL relevant oder nicht!

    MfG
    Michael

  • Hallo Miguel79,

    für mich ist ebenfalls die ND-Definition der Kodierrichtlinien maßgebend und kodiere alle NDs, die diese Definition erfüllen.

    Es ist nur so, dass es Krankenhäuser gibt, die nicht so verfahren - ich sprach selber mit einem Controller eines solchen Krankenhauses.

    Das hat mich dann doch etwas verunsichert.

    Gibt es vielleicht noch andere Meinungen?

    Danke,
    MDA in Ausbildung.

  • Hallo,

    wir sind seit Januar 2003 im DRG-System und haben mittlerweile bei ca. 500 Fällen eine MDK-Prüfung hinter uns.

    Es werden alle Nebendiagnosen verschlüsselt und übermittelt, die die Kriterien laut Kodierrichtlinien erfüllen.

    Ob cc-relevant oder nicht spielt keine Rolle. Dies gilt auch bei Z-DRGs - und dieses Jahr gibt es ja Z-DRGs die geteilt wurden in A- und B, wie z.B. bei der Hysterektomie. Hat man jetzt seine Nebendiagnosen nicht drin, weil sie im Jahr 2003 sowieso nichts gebracht haben, könnte man beim Neugrouping für 2004 etwas dumm da stehen.

    Also alles was relevant ist übermitteln; das verdeutlicht evtl auch eine Überschreitung der OGV, falls sie vorkommt.

    Viele Grüße von der Nahe

    Ruth Aff

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von B-Schrader:
    Gibt es vielleicht noch andere Meinungen?

    Guten Morgen,

    wer hier eine andere Meinung vertritt, ist gut beraten, wenn er sich die der Anderen (s.o.) aneignet.
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau