Guten Tag
Ich habe noch einen zweiten Fall auf dem Tisch, wo ich gleichfalls nichts gefunden habe.
Fall:
Verlegung aus einem Krankenhaus, dann Entlassung mit Unterschreitung der uGVD. Also 2 mögliche Abschläge, entweder Verlegungsabschläge oder Abschläge wegen Unterschreitung der uGVD. Unser KIS berechnet die Abschläge wegen Unterschreitung der uGVD. Die KK berechnet die Verlegungsabschläge (sind natürlich höher).
Im Gesetz habe ich nicht gefunden, was nun Vorrang hat. Wer kann helfen??
Freundliche Grüße
Dr. Haubold :smokin: