Verlegungsabschlag 2

  • Guten Tag

    Ich habe noch einen zweiten Fall auf dem Tisch, wo ich gleichfalls nichts gefunden habe.

    Fall:
    Verlegung aus einem Krankenhaus, dann Entlassung mit Unterschreitung der uGVD. Also 2 mögliche Abschläge, entweder Verlegungsabschläge oder Abschläge wegen Unterschreitung der uGVD. Unser KIS berechnet die Abschläge wegen Unterschreitung der uGVD. Die KK berechnet die Verlegungsabschläge (sind natürlich höher).

    Im Gesetz habe ich nicht gefunden, was nun Vorrang hat. Wer kann helfen??

    Freundliche Grüße


    Dr. Haubold :smokin:

  • Hallo 2,

    wenn ich schon mal dabei bin...:

    § 3 Abs. 2 KFPV:

    [...] bei einer frühzeitigen Entlassung durch das aufnehmende Krankenhaus ist die Regelung zur unteren Grenzverweildauer nach § 1 Abs. 3, bei einer Weiterverlegung die Abschlagsregelung nach Absatz 1 vorzunehmen.

    Das bedeutet in Ihrem Beispiel:

    Haben Sie den Patienten entlassen, berechnen Sie die Abschläge wegen Unterschreiten der UGVD, haben Sie den Patienten weiterverlegt, berechnen Sie die Abschläge wegen Unterschreitens der MVD.

    Sie sehen, in einem pauschalen Entgeltsystem gleichen sich auch die größten Ungerechtigkeiten (meistens jedenfalls) aus. In Ihrem Beispiel 1 sind Sie gekniffen, in diesem Beispiel die Kasse...


    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)


  • Hallo,
    Hier muß ich nochmal konkret nachfragen:
    Ich verstehe die KFPV §3(2) so, daß eine Abschlagsberechnung zur uGVWD nur dann durchgeführt würde, wenn zwar eine Verlegung stattgefunden hat, der Patient aber im vorbehandelnden Krhs. kürzer als 24h behandelt wurde.

    Für alle anderen Verlegungsfälle (Behandlung in der Vorklinik länger als 24h) würde, selbst wenn die Behandlung im aufnehmenden Krankenhaus kürzer als die uGVWD wäre, die Regelung zum Verlegungsabschlag greifen, oder?
    Auch der Leitfaden der Spitzenverbände von KrKassen und PKV zu Abrechnungsfragen (Stand 15.12.03) liest sich in diesem Sinne.

    Gruß, Palluck

  • Hallo Herr Palluck,

    Sie haben recht. In der KFPV liest sich der zitierte Halbsatz eher losgelöst von der 24-Std.-Regelung. Aber im Leitfaden der Spitzenverbände würde ich Ihrer Auffassung folgen wollen.

    Vielleicht kann sich nochmal jemand dazu äußern, der/die es sicher weiß!?

    Gruß,

    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)