ambulante OP mit Komplikation

  • Hallo,

    ich sitze gerade mal wieder über einem Fall aus 2003:

    Pat. erhält bei uns im Haus eine geplante ambulante Operation (M72.0,5-842.3). Leider tritt während der Operation eine Komplikation auf (-> Krampfanfall) und der Patient muss stationär zur Überwachung bleiben.

    Was kann ich abrechnen?
    1. ambulante Operation und stationären Behandlung mit HD R56.8 (mit der Begründung: Ursache für stationäre Aufnhame war der Krampfanfall)
    2. Komplette stationäre Behandlung mit HD M72.0, ND R56.8 und OPS 5-842.3
    3. ??

    Bin für jeden Tipp dankbar

    Poefi :strauss:

  • Hallo Poefi,

    da würde ich Variante 2 bevorzugen und die stationäre Aufnahmezeit im KIS mit der ambulanten Aufnahmezeit gleichsetzen. Die Komplikation Krampfanfall führt ja nicht alleine zur stationären Aufnahme sondern in Verbindung mit der OP wegen Dupuytren-Kontraktur.


    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Forum, Hallo Poefi !

    Ich schließe mich der Meinung von Herrn Konzelmann an. Im enstprechendem Vertrag (gem. § 115b Abs. 1 SGB V) ist dies im § 7 (Vergütung) Abs. 2 auch so vorgesehen.

    Zitat


    § 7 Abs.2 des Vertrages gem. § 115b Abs. 1 SGB V - Ambulantes Operieren [...]

    Wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes.

    Wohlgemerkt: Dies ist der Vertrag in der Fassung, wie Sie ab dem 1.1.2004 gültig ist. Sie sprachen von einem Fall aus 2003. Die alte Fassung des o.g. Vertrages liegt mir momentan nicht vor, enthält aber m.W. eine ähnliche Formulierung.

    MfG,

    M. Ziebart