Früh-Rehabilitation

  • Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    ich habe eine bescheidene Frage zum Thema "DRG für die Frühreha".
    Kann mir jemand von Ihnen beantworten, für welche Fachgebiete es zwischenzeitlich eine Frühreha-DRG gibt? Begrenzt sich dies
    lediglich auf neurologische Erkrankungen?
    Wenn nicht, dann wäre ich für eine (sofern dies möglich ist) Aufzählung sehr dankbar.
    Gruß
    M. Hornberg

  • Hallo Herr Hornberg.

    hier eine Liste der "Frühreha-DRGs":

    B02A Kraniotomie mit äußerst schweren CC oder Epilepsiechirurgie, mit Frührehabilitation und Geriatrischer Komplexbehandlung
    B02C Kraniotomie ohne äußerst schwere CC, ohne Epilepsiechirurgie, mit Frührehabilitation und Geriatrischer Komplexbehandlung
    B42A Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems mit äußerst schweren CC mit komplexer Diagnose
    B42B Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems mit äußerst schweren CC ohne komplexe Diagnose
    B42C Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems ohne äußerst schwere CC oder Geriatrische Komplexbehandlung
    E41Z Frührehabilitation und Geriatrische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Atmungsorgane
    F45Z Frührehabilitation und Geriatrische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems
    G51Z Frührehabilitation und Geriatrische Komplexbehandlung bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane
    I08A Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur mit äußerst schweren CC, mit Frührehabilitation und Geriatrischer Komplexbehandlung
    I08C Andere Eingriffe an Hüftgelenk und Femur ohne äußerst schwere CC, mit Frührehabilitation und Geriatrischer Komplexbehandlung
    I03A Eingriffe am Hüftgelenk, Revision des Hüftgelenkes oder Ersatz des Hüftgelenkes mit äußerst schweren oder schweren CC, mit Frührehabilitation und Geriatrischer Komplexbehandlung
    I13A Eingriffe an Humerus, Tibia, Fibula und Sprunggelenk mit Frührehabilitation und Geriatrischer Komplexbehandlung
    I40A Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen am Muskel-Skelett-System und Bindegewebe mit äußerst schweren oder schweren CC
    I40B Frührehabilitation bei Krankheiten und Störungen am Muskel-Skelett-System und Bindegewebe ohne äußerst schwere oder schwere CC
    K43A Frührehabilitation und Geriatrische Komplexbehandlung bei endokrinen, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten mit äußerst schweren CC
    K43B Frührehabilitation und Geriatrische Komplexbehandlung bei endokrinen, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten ohne äußerst schwere CC

    Grüße

    Stefan Simmel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es gibt noch ein paar mehr. Diese haben jedoch ein RG = 0 (siehe KFPV, Anlage 3 zu § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)
    Nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete Leistungen:

    K01A Verschiedene Eingriffe bei Diab. m. mit Komplikationen mit Frühreha und ....
    W01A Polytrauma mit mach. Beatmung...mit Frühreha
    W05Z Polytrauma mit signif. Eingriff...mit Frühreha
    W40Z Frührehabilitation bei Polytrauma

    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Liebes Forum,

    kann ich bei diesen Erkrankungen einen Code mit Frühreha nehmen, wenn ich und der Doc. der Meinung sind, das in unserem Krankenhaus die Kriterien zur Frühreha lt. OPS erfüllt sind ??? Oder müssen wir uns erst eine Genehmigung der Krankenkassen einholen ???

    Wäre für eine Antwort sehr dankbar!!!

    Viele Grüsse Hase :hasi:

  • Hallo Hase,

    Zitat


    Original von hase:
    kann ich bei diesen Erkrankungen einen Code mit Frühreha nehmen, wenn ich und der Doc. der Meinung sind, das in unserem Krankenhaus die Kriterien zur Frühreha lt. OPS erfüllt sind ??? Oder müssen wir uns erst eine Genehmigung der Krankenkassen einholen ???

    Nein, Sie brauchen keine Kodiergenehmigung der Krankenkassen. Ob der Kode korrekt Ihre Leistung widerspiegelt, entscheidet ggf. im Nachhinein der MDK. Wenn Sie sicher sind, dass Ihre Leistung der Definition im OPS enspricht, reicht das völlig aus.

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Hallo Hase, hallo Herr Lehmann,

    Sie benötigen zwar keine explizite Genehmigung der Krankenkassen für die Kodierung der Frühreha-OPS, aber ich würde schon empfehlen, die E1-Aufstellung entsprechend zu gestalten, d.h. die voraussichtlichen Früh-Reha-DRGs aufzulisten. Am besten man diskutiert das Thema in den Budgetverhandlungen, kann nachweisen, dass die geforderten Merkmale tatsächlich erfüllt werden und lässt sich das Ganze in einem Nebensatz der Budgetvereinbarung schriftlich bestätigen. Andernfalls drohen wirklich ständige Nachfragen der Krankenkassen bzw. des MDKs.

    Grüße

    Stefan Simmel

  • Hallo Forum !

    hat jemand die:

    K01A Verschiedene Eingriffe bei Diab. m. mit Komplikationen mit Frühreha

    schon verhandelt ?

    Wenn ja, welche Vorraussetzungen werden an die Früh-Reha geknüpft ?

    danke+Gruß,
    GWiegand

    :d_gutefrage:

    Dr.G.Wiegand
    Medizincontrolling
    GRN-Verbund
    KKH Weinheim

  • Hallo Herr Wiegand,

    die K01A haben wir verhandelt. Die Bedingungen an die Frühreha sind unverändert lt. OPS-Codes festgelegt und können m.E. auch nicht anders definiert werden.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von M. Blümke:
    die K01A haben wir verhandelt.

    Guten Tag Herr Blümke,

    da interessiert uns dann doch brennend, welche Vergütung Sie vereinbart haben!

  • Natürlich Herr Selter, hätte ich mir denken können:

    Abgerechnet wird nach DRG-Regeln mit den im Anhang genannten Werten. Die Liste enthält alle Anlage 3 DRG\'s, die wir vereinbart haben, mit dem Versuch, zu erklären wie diese Zahlen zustande gekommen sind.

    Selbstverständlich wissen wir, das es sich hier nicht um eine korrekte Kalkulation handelt. Aber in schweren Zeiten sind pragmatische Lösungen gefragt. Und da die DRG\'s ja, wie wir wissen, nur Abschlagszahlungen auf unser Budget sind, ist die Höhe der hier vereinbarten Relativgewichte schlußendlich nicht sooo wichtig. Wir reden schließlich über kleine Fallzahlen.

    Die Werte wurden übrigens mit der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein und Vertretern der großen Kassen im Bundesland abgestimmt. Mittlerweile müssten einige Häuser bei uns im Norden diese Werte vereinbart haben.