Hallo zusammen!
Hab mal ne ganz dumme Frage!
Ein Patient ist für die Regelleistungen "Gesetzlich-Versichert" und für die Wahlleistungen "Zusatz-Versichert".
Die DRG wird von der gesetzlichen KK akzeptiert aber die Private KK begrenzt den Wahlleistungszeitraum.
Darf die Zusatzversicherung (bei DRG-Abrechnung) die Wahlleistungen bis zum Tag X begrenzen? Ich meine ja, denn die Wahlleistung wird ja unabhängig von der DRG abgerechnet.
Danke, Michael
:drink: