Hallo Forum,
kennt jemand so etwas wie AEP-Kriterien für die Psychiatrie?
Hallo Forum,
kennt jemand so etwas wie AEP-Kriterien für die Psychiatrie?
Hallo Herr Sander,
versuchen Sie es doch mal mit den AEP-Kriterien der Punkte 4 und 5:
4. Soziale Situation
• lebt allein, fehlende soz. Einbindung
• unklare oder ungeordnete Situation
5. Patientenverhalten
• desorientiert, dement
• agitiert, aggressiv
• psychotisch
• apathisch
• Stupor
• depressiv, suizidal
• Krisenintervention
Nach meinem Eindruck stimmt so etwas durchaus oft. Aber spezifischere Formulierungen für die Psychiatrie gibt es m.W. nicht.
Grüße, H.Krömer
Hallo,
das ist jetzt mein erster Beitrag überhaupt. :rotwerd:
In den bundesweiten Organisationen der Psychatrie werden
die AEP-Kriterien bisher als nicht tauglich angesehen. Es gibt aber
erste Entwürfe für eigene Kriterien. Diese sind wohl am ehesten über die entsprechende Fachgesellschaft zu erhalten.
Grüße aus Potsdam
diller
MC
Hallo Herr Diller,
herzlich willkommen bei den \"Aktiven Postern\"
Ihr
Zitat
Original von Kmies:
\"Aktiven Postern\"
Hallo Kurt,
haben wir auch \"passive Poster\"?? :d_zwinker:
Tach zusammen,
danke für die Hinweise, ich habe mir schon gedacht, daß in der Psychiatrie die Uhren anders gehen :roll: , ist ja auch sonst so :rotwerd:
Zum Thema Fachgesellschaften: welche sind das denn (ich habe als ausgesprochen somatisch orientiertes Wesen zu solchen Gesellschaften bisher keinen Kontakt gehabt)?
Hallo nach Duisburg,
wir haben auch eine angeschlossenen Psychiatrische Klinik. Ich habe mich an die anderen Kriterien schon gewöhnt. Bishar setzen die KK nicht unbedingt die AEB Kriterien ein um die Aufnahme insgesamt zu bestrteiten, sie argumentieren nur in Teilen mit den sozialen Kriterien bei der Länge des Aufenthaltes. Die Fachgesellschaft kannst Du unter http://www.dgpm.de erreichen. Unsere Ärzte lehnen sich aber in der Argumentation gegenüber den KK häufig an die internationalen Standards an und zitieren häufig die englischen Kollegen. Wenn du da nähere Infos brauchst, müßte ich mal bei den Oberärzten nachfragen.
Gruß aus dem sonnigen OWL
Boesch :sonne:
Hallo zusammen,
die AEP-Kriterien gelten doch wohl nur in Zusammenhang mit dem §17c und somit für den Bereich des Fallpauschalengesetzes ?!? Somit können sie nicht zur Überprüfung der Behandlungsnotwendigkeit in psychiatr. Abteilungen heran gezogen werden. Nach meiner einjährigen psychiatr. Erfahrung wäre dies auch nicht sinnvoll. Anders sieht es aus, wenn Pat. mit psychiatr. HD in somatischen Abteilungen behandelt werden, was ja auch hin und wieder vorkommen soll (vgl. http://www.dgppn.de/stellungnahmen/MAYLATH1.pdf).
Hilfreicher als die AEP-Kriterien (für beide Seiten):
Unter http://www.dgppn.de/leitlinien.htm hat die DGPPN Leitlinien veröffentlicht, in denen zu einigen psychiatr. Krankheitsbildern Kriterien der stationären Behandlung aufgeführt sind.
Schönen Gruß!