Hallo allerseits,
ich verzweifle gerade an der Definition der Verbringung:
Laut Abrechnungsleitfaden der Krankenkasse (http://www.krankenhaus-aok.de/imperia/md/con…itfaden2004.pdf) ist eine Verbringung eine Verlegung mit Dauer < 24h.
Laut Landesvertrag in Baden-Württemberg (hat jemand einen Link zur Quelle?) ist hier aber die Datumsgrenze entscheidend.
Was stimmt denn nun, denn es ergibt sich ein Unterschied wenn ein Pat. um 23:00 kommt und morgens um 6:00 wieder geht. Nach der einen Definition eine Verbringung, für die andere eine Verlegung.
*seuftzt*
Jannis