Hallo, liebe DRG-Gemeinde
ich möchte mich nur bei den Forumslesern rückversichern bezüglich der Abrechnung folgender Fallkonstellation:
1. Fall E63B , Diagnostik des Schlafapnoesyndroms
2. Fall E63A, Wiederaufnahme nach 3 Tagen zur Einstellung einer CPAP-Therapie
Nach KFPV gehören beide Fälle nicht zusammen, da für den ersten keine oGvwd definiert ist. Oder übersehe ich da etwas ???
Wir betreiben zwar dieses Fallsplitting nicht routinemäßig, aber nun isses doch mal vorgekommen.
Für die Bestätigung oder Korrektur bedankt sich
AnMa:roll: