Wiederaufnahmeregelung bei DRG´s mit einem Belegungstag

  • Hallo, liebe DRG-Gemeinde

    ich möchte mich nur bei den Forumslesern rückversichern bezüglich der Abrechnung folgender Fallkonstellation:

    1. Fall E63B , Diagnostik des Schlafapnoesyndroms
    2. Fall E63A, Wiederaufnahme nach 3 Tagen zur Einstellung einer CPAP-Therapie

    Nach KFPV gehören beide Fälle nicht zusammen, da für den ersten keine oGvwd definiert ist. Oder übersehe ich da etwas ???
    Wir betreiben zwar dieses Fallsplitting nicht routinemäßig, aber nun isses doch mal vorgekommen.

    Für die Bestätigung oder Korrektur bedankt sich

    AnMa:roll:

  • Hallo AnMa!

    Die Diagnostik des Schlafapnoesyndroms ist keine stationäre Leistung! Diese muß bei Ihnen oder einem berechtigten Lungenfacharzt ambulant durchgeführt werden! Erst wenn ein ambulanter Befund vorliegt darf der Patient stationär aufgenommen werden!

    Die DRG E63B ist für die CPAP-Kontrollen reserviert und nicht für die Diagnostik des Schlafapnoesyndroms!

    MfG
    Michael

    http://www.gw-webshop.de

  • Hallo, Michael

    bei allem Respekt, aber das war nicht die Frage, nehmen Sie es einfach mal hin, das die Fallkonstellation so war. Im Übrigen kommen die Patienten NACH dem von den Kassen vorgeschriebenen ambulanten Screening zu uns.

    Auf Antworten hofft

    AnMa

  • Hallo,

    Kolo ein Belegungstag ebenso.

    Wiederaufnahme wg. Kompl. Zusammenführung.
    Wiederaufnahme o. Kompl. nach drei Tagen in die gleiche Basis-DRG.Zusammenführung?

    schon mal Dank für die Mühe

    --
    Liebe Grüße

    HR

    mfg

    Reeka

  • Sehr geehrte AnMa,

    in einem solchen Falle sind wir dazu übergegangen, dies als einen FAll mit Beurlaubung abzurechnen. Somit dann nur eine DRG E63A.

    mfg aus dem wieder verschneiten Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Hallo AnMa Hallo Forum,

    streng nach KFPV 2004 §2 Abs.1 können Sie beide Fälle getrennt abrechnen.

    Sie werden sich jedoch zu Recht von der Kasse fragen lassen müssen, mit welcher medizinischen Begründung sie den Patienten nach der Diagnostik entlassen und anschließend zur CPAP-Einstellung wieder aufgenommen haben. In der Regel handelt es sich ja um ein organisatorisches Problem (Wochenende!).

    Auch wir haben es daher bereits 2003 so gehalten, dass solche Fälle von Anfang an über eine Beurlaubung zusammengeführt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    P. Möckel

  • Hallo, Forum

    vielen Dank für die konstruktiven Antworten, natürlich ist ein solches Fallsplitting auch bei uns nicht die Regel, sondern die absolute Ausnahme

    Grüße von AnMa

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von madman:
    Warum Fall 1 nicht vorstationär abrechnen?8)

    § 8 Abs. 2 Nr. 4 KHEntgG:
    ... Zusätzlich zu einer Fallpauschale dürfen berechnet werden: ...
    4. Eine nachstationäre Behandlung nach § 115a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, soweit die Summe aus den stationären Belegungstagen und den vor- und nachstationären Behandlungstagen die Grenzverweildauer der Fallpauschale übersteigt.

    Eine vorstationäre Behandlung ist neben der Fallpauschale nicht gesondert berechenbar; ....

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    Tagesfälle ambulant abrechnen...das halte ich für ein Gerücht, deshalb gibt es ja die Eintages-DRG....

    Und mal die ketzerische Frage (hier im ländlichen Brandenburg), wo sollen die Patienten denn dies ambulant machen lassen....es gibt hier kaum noch Lungenfachärzte (Hausärzte werden auch knapp) und das Facharztproblem spitzt sich zu... (Für Frauenarzterstuntersuchungstermin ihrer Tochter musste eine Kollegin schon 50 km (einfache Strecke!) fahren, da die wenigen verbliebennen (auch nicht gerade wohnortnahen)hiesigen keine Patienten mehr annehmen)....was tut jemand ohne Auto (Nahverkehrverbindungen so gut wie nicht vorhanden) mit dem Taxi auf Kassenkosten?

    Und wie gesagt es wird jedes Jahr schlimmer und dass wo durch die Verkürzung der Verweildauer auf den Niedergelassenen Bereich erhebliche (nichfinanzierte) Mehrbelastung zukommen....

    Gruß

    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin