Referenzzeitraum für CaseMix festgelegt ?

  • Liebe KollegInnen,
    Anfang September hatte ich folgende Frage ins Forum gestellt:
    "Wiederholt wurde darauf hingewiesen, dass der Datensatz für das gesamte Jahr 2001 zur Berechnung des CaseMix und damit der Baserate 2003 relevant sei. ... Kann mir jemand sagen, ob es eine offizielle und verbindliche Aussage gibt, welcher Zeitraum als Referenzwert festgelegt wird ?"
    Die damaligen Antworten ließen mich zum Ergebnis kommen, dass eine verbindliche Festlegung noch ausstand. Inzwischen haben wir mit dem Optionsmodell ja zwei "Startzeiten". Daher würde ich gern die oben zitierte Frage wiederholen. Zuletzt meine ich in f+w gelesen zu haben, dass für die Kliniken, die 2003 einsteigen das zweite Halbjahr 2001 relevant sein wird, die Häuser, die erst 2004 beginnen werden, müssen die Daten aus 2002 als Grundlage heranziehen.
    Ist der Sachverhalt so richtig ? Wo kann man ihn verbindlich nachlesen ?
    Wie immer herzlichen Dank für die Mühen und trotz DRG-Stress wünsche ich einige ruhige Tage.
    Gruß
    Popp

    [ Dieser Beitrag wurde von HPopp am 19.12.2001 editiert. ]

  • Zitat


    Original von HPopp:
    Zuletzt meine ich in f+w gelesen zu haben, dass für die Kliniken, die 2003 einsteigen das zweite Halbjahr 2001 relevant sein wird, die Häuser, die erst 2004 beginnen werden, müssen die Daten aus 2002 als Grundlage heranziehen.
    Ist der Sachverhalt so richtig ?

    Dieser Sachverhalt kann so nicht richtig sein, da die Datenlage auch im 2. Halbjahr 2001 aufgrund mangelnder Vorgaben nicht besser als im 1. Halbjahr 2001 ist.

    Um einen casemix bilden zu können benötigt man doch meines Wissens

    A) einen funktionierenden Gruppierungsalgorithmus
    B) Relativgewichte für die Ergebnisse von (A)

    Sollte es wirklich so kommen, dass der auf deutsche Verhältnisse nicht übertragbare australische Algorithmus eingesetzt wird ? Und für die sich ergebenden DRGs dann tatsächlich auch noch die Relativgewichte per Kostenkalkulation bestimmt werden ?

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Lieber Herr Popp,
    wie immer rühren alle im trüben Wasser:
    für Einsteiger 2003 werden australische verhältnisse 1:1 übernommen,
    dem Hörensagen nach wird ein Teil des 2.Halbjahres 2001 auf das Gesamtjahr extrapoliert.
    wie auch immer

    Grüße Poschmann

  • Sehr geehrte(r) HPopp,

    die notwendigen Daten zur Bewältigung des Optionsmodels sollen im Zeitraum 01/2002 bis 03/2002 gesammelt werden.
    Für fehlende bzw. unzureichend zu kalkulierende DRGs sollen die Daten aus Australien herangezogen werden !?!

    Für den Start 2004 erfolgt die Kalkulation auf der Grundlage der Daten 01/2002 bis 12/2002.

    So mein bisheriger Kenntnisstand.

    Viele Grüße

    M. Thieme

  • ... dies macht mit 100%iger Sicherheit 0 Sinn! Für 2001 gibt es keine verbindlichen Kodierrichtlinien!

    mfG

    Christoph Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,
    laut DKG soll der Zeitraum Januar-April 02 für die Frühumsteiger zur Kalkulation herangezogen werden.

    Wer glaubt eigentlich noch wirklich an den 1.1.03 und das Optionsmodell?

    Vorweihnachtliche Grüße

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat


    Original von Selter:
    Wer glaubt eigentlich noch wirklich an den 1.1.03 und das Optionsmodell?

    Hallo Forum,

    manche Leute merken es erst spät.

    Dass wir die Kodierrichtlinien nicht wirklich brauchen, schon gar nicht als erstes, war und ist meine feste Überzeugung.

    Was wir hingegen bräuchten, stand alles im ursprünglichen Zeitplan drin. Insbesondere vermisse ich die Übersetzung des australischen Systems 1:1 ins deutsche und einen frühzeitigen Start ins DRG-System flächendeckend für alle Krankenhäuser aller Fachgebiete und die eindeutige Festlegung der Politik, das DRG-System auch sektorenübergreifend einzuführen.

    Nur ein 100%-Ansatz führt zum Ziel, einen 25%-Ansatz hatten wir erst mit FP/SE und jede Hintertür, die irgendeine Interessensgruppe auftut, um dem DRG-System zu entkommen, ist ein Dolchstoß mehr.

    Ich erinnere noch einmal an das IMC-Projekt (habe gerade den Abschlussbericht 1999/2000 in der Hand), in dem es sehr wohl möglich ist, rd. 40 % der deutschen Krankenhäuser mit fast 9 Mio. Fällen (im Jahr 2000) abzubilden (je nach Bundesland wesentlich mehr).

    Es fehlt m. E. schlicht am politischen Willen, DRGs auch einzuführen. Wenn sich hier nicht schleunigst etwas ändert, endet alles in einer milliardenschweren Bauruine.

    Die technischen Mittel des IMC-Projektes sind vorhanden, werden aber lediglich für Sandkastenspiele "verbraten".

    Ein "Scharfschalten" des Systems kann m. E. erst nach 1 bis 2 Probezyklen mit 100%-Erfassung erfolgen, wie die Konvergenzphase aussehen muss, kann ebenfalls nur auf der Basis von Echtdaten entschieden werden. Dass hier auch ein Bestandsschutz diskutiert werden muss, steht für mich außer Frage, der Bestandsschutz kann aber doch nicht als Argument für eine Verschiebung der 100%-Erfassung gelten.

    Wo eigentlich sind die Strategen (wer wars?), die beschlossen haben, dass DRGs nach Deutschland kommen sollen? Manchmal meine ich, die sind ausgewandert...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz


    [ Dieser Beitrag wurde von Scholz am 20.12.2001 editiert. ]

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Lieber Herr Thieme,
    liebe KollegInnen,

    vielen Dank für Ihre/ihre Antwort(en).

    Zitat


    Original von mthieme:
    Sehr geehrte(r) HPopp,

    die notwendigen Daten zur Bewältigung des Optionsmodels sollen im Zeitraum 01/2002 bis 03/2002 gesammelt werden.
    Für fehlende bzw. unzureichend zu kalkulierende DRGs sollen die Daten aus Australien herangezogen werden !?!

    Für den Start 2004 erfolgt die Kalkulation auf der Grundlage der Daten 01/2002 bis 12/2002.

    So mein bisheriger Kenntnisstand.

    Wo kann man diesen Kenntnisstand verbindlich nachlesen ?

    Gruß
    H. Popp (dr.popp@web.de)

  • Lieber Herr Popp,

    da sind wir wieder beim eigentlichen Problem !!

    Der von mir o.g. Sachstand ist Seminaren (IMC, LKG, ...) entnommen. Ich wüsste derzeit keine Quelle, wo dies verbindlich nach zu lesen sei.

    Vieleicht nehmen die hier mitlesenden Entscheidungsträger ja den Gedanken auf, das zu einer fristgemäßen Umsetzung auch eine zeitnahe Informationspolitik gehört. Und dies möglichst in einem Medium das allen zugänglich ist, wie eben das INTERNET !?!

    Wir geben die Hoffnung darauf nicht auf und freuen uns bis dahin über jeden Beitrag, der ein wenig Licht in die G-DRG-Dunkelheit bringt.

    MfG

    M. Thieme

  • Zitat


    Original von HPopp:

    Wo kann man diesen Kenntnisstand verbindlich nachlesen ?

    Gruß
    H. Popp (dr.popp@web.de)


    Hallo Herr Popp,

    ich habe jetzt auch mal wieder was zu dem Thema gefunden in BWKG-Mitteilung Nr. 410/2001 vom 17.12. (kommt leider immer etwas spät bei mir an): Änderungsanträge der Koalitionsfraktion zu §21 KHEntgG
    - erstmalige Datenlieferung zum 1.8.2002 für die Krankenhaus- und Patientendaten des 1. Halbjahres 2002 (bisher 2. HJ 2001 zum 1.7.01)
    - zusätzliche Datenlieferungen: alle Verlegungsabt., Beatmungszeit, Leistungserbringung durch Belegärzte
    - Abs. 5 (neu): Abschlag für KH, die ihrer Datenlieferungspflicht nicht nachkommen.

    Gruß

    Jörg Noetzel


    --
    FA für Chirurgie, Medizincontrolling, Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM