Prüfung untere Grenzverweildauer

  • Guten Tag zusammen,

    durch nimmermüde MDK-Prüfer sehe ich mich mit der in diesem Thread eingangs behandelten Problematik mehr und mehr konfrontiert, und stehe regelmäßig achselzuckend vor den platten Forderungen :"Die Entlassung hätte früher erfolgen können." Eine spezifische Erläuterung, warum im konkreten Einzelfall die UGVD hätte unterschritten werden sollen (so der Kanon der obigen Kommentare), bleiben die Prüfer leider regelmäßig schuldig. Ich bin jedoch hauptberuflich Arzt und kein Jurist oder ausgebildeter Controller, und denke mir: "Na, aber irgendwoher muss doch die UGVD kommen, und wieso muss ich nun Abschläge für mein Haus hinnehmen, nur weil ich meine Behandlungsplanung und Weiterversorgung des Patienten so effizient wie möglich gestalte". Auf meinem Schreibtisch landen die Gutachten übrigens, weil ich eine medizinische Stellungnahme für unser Controlling abgeben soll.

    Da dieser Thread jedoch recht veraltet ist, wollte ich ihn, kombiniert mit folgenden Fragen, mal wieder aus der Versenkung holen:

    1. gibt es zwischenzeitlich juristische Schärfungen, z.B. durch Urteile, wie mit der UGVD umgegangen werden muss oder ist es nach wie vor die zu begründende Ausnahme, wenn ein Patient unter UGVD entlassen werden soll - resp. hätte entlassen werden können?

    2. Wie gehen andere Häuser mit dieser Problematik um?

    3. Wie sind ihre Erfahrungen mit Widerspruchsverfahren?

    Ich danke herzlich für Antworten, Tips & Anregungen!

    H.-H. Raisin

  • Hallo Herr Raisin,

    um es kurz zu machen: ja, die UGVD war ursprünglich anders gedacht, wird aber inzwischen auf breiter Front (teilweise bis zu 70% der Einzelfallprüfungen) zur Kostenreduktion genutzt. Es gab mal ein paar Urteile des 3. Senats, die sich dem entgegengestellt haben (Stichwort: kurze Verweildauer nahe an der UGVD begründet keine Auffälligkeit für Einzelfallprüfung, zB B 3 KR 32/12 R), die Auffassung hat sich jedoch gegen den 1. Senat nicht durchgesetzt. Bedeutet, Sie müssen die Prüfungen zulassen und im Einzelfall durch gute Doku jeden einzelnen Tag als med. indiziert belegen können. Widersprüche werden zunehmend von den Kassen nicht mehr zugelassen, so dass dann nur noch der Schlichtungsausschuss bzw. die Klage verbleibt... :(

    Gruß,
    RA Berbuir

  • ...und der Gesetzgeber schaut dem Missbrauch seit Jahren zu und tut nichts dagegen!
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Ich meine zu wissen (bin mir aber nicht sicher), dass eine UGVD zum damaligen Zeitpunkt der Einführung seitens der Kostenträger befürwortet / gefordert wurde, zum Schutze Ihrer Versicherten vor einer "blutigen Entlassung"...

    Will mich jetzt aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen mit dier Aussage.

    Würde sich aber dennoch gut auf der Titelseite der Bildzeitung machen...

  • Hallo,

    die untere Grenzverweildauer ist eine rein kalkulatorische und keine medizinische Grenze.
    Alle DRGs mit einer unteren Grenzverweildauer werden als implizite Einbelegungs-DRGs bezeichnet. Diese kommen so häufig vor, dass sie nicht berechnet, sondern richtig kalkuliert sind.
    Man muss auch unterhalb der unteren Grenzverweildauer begründen, warum der Patient an diesem Tag krankenhausbehandlungsbedürftig war.

    Gruß
    B.W.

  • Liebe Kollegen,

    wie gehen Sie mit den folgenden Prüfanlässen auf UGVD um:

    - laparaskopische Cholezystektomie
    - laparaskopische Appendektomie
    - Tonsillektomie und Adenotomie

    Kostenträger insistieren auf 1 BT. - Leitlinien, die eine Verweildauer bei komplikationslosem und beschwerdefreiem Verlauf über 1 BT hinaus rechtfertigen können sind mir nicht bekannt.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • PTCA
    Laparoskopische Lymphadenektomie,
    TUR-B
    Defis
    PFO-Verschluss (unfassbar)

    usw.

  • Hallo Forum,

    oder

    - Arthroskopien
    - ACL-Plastiken
    - Vorfussoperationen

    und das gehört alles zum "vorsätzlichen Rechnungsbetrug" durch Krankenhäuser. Meiner Meinung nach ist die Formulierung eher "erbrachte Leistung die aus Wirtschaftlichkeitsgründen" nicht bezahlt wird die ehrlichere Bezeichnung.

    Schönes Wochenende

    CK

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt

  • Hallo Forum,

    scheinbar gibt es nur wenige oder kaum Prüfungen hinsichtlich der UGVD. Kann das sein ??

    Ich schlage mich gerade mal wieder mit zwei Anfragen herum die PTCA's betreffen. Bei komplikationslosen Fällen habe ich den einen oder anderen im Rahmen des Falldialoges auch schon mal auf einen BT gekürzt, aber bei einem 82jährigen Patienten mit hohem kardiovaskulären Risikoprofil der noch zwei Tage telemetrisch überwacht wird bekomme ich den Fall i.d.R. durch. Wie sieht es da bei Euch aus ??

    Viele Grüße

    Sebastian

  • Guten Tag,
    nein, das kann nicht sein. Die UGV ist der Dauerbrenner, die oben genannten Eingriffe sind nur diejenigen, bei denen die Fragestellung besonders ärgerlich ist. Die Prüfungen der UGV machen inzwischen mehr als 50% aller Prüffälle aus, Tendenz immer weiter steigend.

    Gruß

    merguet