Prüfung untere Grenzverweildauer

  • Hallo Frau "regular",

    erst mal von mir ein herzliches Willkommen!

    Na, wenn mich mydrg etwas gelehrt hat, dann ist es, dass Menschen keineswegs durch ihre Stellung, Beruf oder Position eindeutig beschrieben sind. Es ist schön zu sehen, dass der 80er Jahre Sponti-Spruch: "Wir haben keine Chance, aber wir werden sie nutzen" immer noch Anhänger hat.

    Mit Ihrer Annahme hinsichtlich der Intention der Kassen haben Sie sicher recht. Es wäre ja geradezu unmoralisch, wenn ich die MA anweisen würde, auf Deibel komm raus Fälle bzw. KH so zu trimmen, dass die UGVD unterschritten wird.

    --
    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

  • Erstens:
    Eine Frage zumr präoperativen Aufnahme:
    ist es sozial (oder gar medizinisch) indiziert, Patienten schon am Vortag aufzunehmen, wenn diese auf dem Lande nicht über geeignete Fahrmöglichkeiten verfügen, um am nächsten Morgen rechtzeitig zur geplanten OP zu erscheinen ((Bus fährt erst mittags oder sowas)

    Zweitens:

    Eine Anmerkung zu ToDo:[/i]
    "Ich argumentiere in diesen Fällen, dass die präoperative Vorbereitung, Aufklärung im Rahmen eines vorstationären Besuchs erbracht werden könne."


    Erstaunlich ist es nun immerhin, dass erst seit DRG der prästationäre Aufenthalt so bedeutend für die Kassen geworden ist. Davor war es wohl doch indiziert, sonst hätte es sicher der MDK auch beanstandet. Nur ist das eher nicht passiert.

    J.Krüger
    HNO-Arzt

  • Hallo,

    als Frischling im Forum habe ich diesen Thread fasziniert gelesen. Bei aller Diskussion sollte man sich nichts vormachen. Ziel der DRG´s ist es Kosten zu reduzieren. Dieses ist bei allen Beteiligten möglich. Für den Kliniker heisst das, ein straffes Fallmanagmnent durchzuführen, um Leerlauf zu vermeiden. Dieses ist jedoch angesichts der Personalsituation nicht immer ohne weiters möglich. In operativen Fächern geht das meist ganz gut. Die Aufnahme am OP Tag ist jedoch nur im begrenzten Umfang möglich und sinnvoll, da einige OP´s gewisse Vorbereitungen erfordern, die ambulant nicht zu leisten sind. Wir erleben immer wieder, das undsere nierdergelassenen Kollegen geforderte ambulante Untersuchungen nicht durchführen, da sie ihr Budget in Gefahr sehen. Also wieder in die Klinik.

    Die Liste liesse sich sicherlich endlos fortsetzen.

    Ich denke kommunikation ist hier der Schlüssel.

    Bis dahin

  • Guten Abend zusammen,

    hier nun mein zweiter Beitrag in diesem Forum... 8)

    krueger:
    bereits zu Zeiten der Abrechnung nach BPfV wurden von mir Freitags- und Sonntagsaufnahmen häufig überprüft, wenn die gemeldeten OPS / ICPM Schlüssel und die angegebenen Diagnosen keinen weitern Aufschluss über die präoperativen Aufnahmetage gaben. Und sofern nach telefonischer Rücksprache mit dem Krankenhaus kein für einen \"Krankenkassenlaien\" nachvollziehbarer Grund zu erkennen war, wurden die Fälle regelmäßig durch den MDK überprüft.

    Und siehe da, in vielen Fällen wurde die präoperative Verweildauer durch den MDK kritisiert und war nur noch als vorstationäre Behandlung abzurechnen und im schlimmsten Fall wurde das WE dann gar nicht vergütet. Nach einigen Wochen und mehreren begutachteten Fällen war merklich, dass die Anzahl der Freitags- und Sonntagsaufnahmen zurückgegangen ist... :d_gutefrage:

    Also entweder waren die präoperativen Aufnahmen vorher \"überflüssig\" und durch eine gestraffte stationäre Behandlung konnte die OP dann nach einer vorstationären Behandlung durchgeführt werden... oder die Krankenhäuser sind einfach besser geworden in der Verschlüsselung von \"überflüssigen\" präoperativen Tagen... :sterne:

    Insofern ist die Prüfung der präopertaiven Verweildauer und damit ggf. die mögliche Unterschreitung der uGVD durch die Krankenkasse doch nicht wirklich was neues, oder?
    Nur durch die hohen Abschläge beim Unterschriten der uGVD ist das Prüfen der präoperativen Verweildauer aus KK Sicht natürlich noch interessanter, wiel auch lukrativer...

    Lieben Gruß aus dem Bergischen Land

    Jennifer Busse

  • Hallo Forum,
    zu den Abschlägen < UGVD fällt mit hier bei uns folgendes auf:

    Die KK-Anfragen der letzten Zeit häufen sich - mit dem Ziel auf Abschläge < UGVD.

    Angefragt werden natürlich die Fälle, die am Tag der UGVD entlassen wurden.

    Nach Prüfung der Krankenakte muss ich dem Abschlag < UGVD vermehrt zustimmen, weil der Entlasstag in der Regel nur unzureichend bis gar nicht dokumentiert wurde.

    Die Anfragen sind somit berechtigt - OA prüft ebenfalls die Akten.

    Mir stellt sich die Frage nach der weiteren Vorgehensweise.
    1.) Muss die Dokumentation - im Kollektiv mit den Stationsärzten - zeitnah begleitet werden um die berechtigten KK-Anfragen zu minimieren;das würde bedeuten, der Pat. wird entweder 1 Tag früher entlassen oder es findet sich eine fundierte Doku., die den Folgetag auch med. stationär begründet.

    Ich werde nie verstehen,nach welchen Gesichtpunkten - insbesondere die hier genannte Fallkonstellation - entlassen wird.

    Mich würde schon interessieren, wie in anderen KHs dieses Problem gelöste wird.

    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,
    hier kann Ihnen nur eine sorgfältig dokumentierte Behandlung weiterhelfen. Häufig reicht es auch aus, wenn diese noch am Vorabend der Entlassung stattfand und nicht am Entlasstag selbst. Dadurch haben wir in der Vergangenheit viele Fälle zu unseren Gunsten entscheiden können (z.B. iv-Antibiose abends 22 Uhr, Druckverband entfernt nach Koro um 21 Uhr, regelmäßige Überwachung der Vitalparameter nachts bei Commotio etc). In den Fällen, in denen Patieten nur \"über Nacht verwahrt\" und morgens um 8 Uhr entlassen werden (Bed & Breakfast), werden Sie regelmäßig den Entlasstag verlieren.

    Die Häufung der Anfragen zur unteren Grenzverweildauer häufen sich aber auch bei uns. Aus den von Ihnen genannten Gründen sind diese Fälle natürlich für die KK besonders interessant, da die zu erwartenden Kürzungsbeträge ja häufig die Hälfte der normalen Fallpauschale betragen. Außerdem sind - nach Aussagen verschiedener Krankenkassenmitarbeiter - viele Krankenhäuser auf dem Gebiet der Kodierung von HD und ND mittlerweile durch Kodierfachkräfte sehr gut aufgestellt, so dass hier für die KK nichts mehr \"zu holen ist\".

    Viele Grüße,
    Andreas Bongartz

  • Hallo, Herr Bongartz,
    ich danke Ihnen sehr.


    Zitat: In den Fällen, in denen Patieten nur \"über Nacht verwahrt\" und morgens um 8 Uhr entlassen werden (Bed & Breakfast), werden Sie regelmäßig den Entlasstag verlieren.

    Und genau das trifft bei diesen Pat. zu - warum sehen die Ärzte auf den Stationen das Problem nicht!

    Zitat: Außerdem sind - nach Aussagen verschiedener Krankenkassenmitarbeiter - viele Krankenhäuser auf dem Gebiet der Kodierung von HD und ND mittlerweile durch Kodierfachkräfte sehr gut aufgestellt, so dass hier für die KK nichts mehr \"zu holen ist\".


    Stimmt, kann ich nur bestätigen. Ich kenne eine KK-Mitarbeiterin persönlich - die Aussage diesbezüglich deckt sich mit Ihrer.

    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,

    ich teile die Einschätzung, dass sich solche Fälle in der jüngeren Vergangenheit häufen.

    Wir streiten aber viel \"lieber\" und häufiger um den präoperativen Tag. Denn viel häufiger werden nach meinem Empfinden die Patienten am Vortag der OP aufgenommen. Und die Nacht vor einer OP ist sicherlich schwerer zu begründen als die (vielfach sicherlich notwendige) postoperative.

    Mich wundert diese Zunahme übrigens, weil mir viele Krankenhäuser bestätigen, dass sie bei diesen Streitigkeiten (jedenfalls bei uns im Ballungsraum Ruhrgebiet/Rheinland und bei jungen/mobilen Patienten) regelmäßig den Kürzeren ziehen und deshalb häufig solche Fälle ohne MDK anerkennen.

    Dies sollte sich doch bei planbaren Eingriffen mit vorheriger Terminierung regelmäßig im Vorfeld verhindern lassen - insbesondere wenn man weiß, was einem hinterher \"blüht\".

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Liebe Forumsteilnehmer,
    auch wenn dieser thread jetzt ins dritte Jahr geht (2004 begonnen) bleibt das Thema \"Überschreitung der unteren Grenzverweildauer\" auf meinem Schreibtisch ein Dauerbrenner. Die präoperativen Tage möchte ich da mal außen vor lassen, bin aber bei der Frage, wie wir mit Verweildauerkürzungen der Kostenträger, mit dem alleinigen Ziel, Verlegungsabschläge rauszuschinden für eine härtere Gangart gegenüber den Kostenträgern. Das sich die MDK- Kollegen vor diesen Karren spannen lassen, muß ja nicht zwansgläufig dazu führen, dass wir uns hier zu Rechtfertigungen zwingen lassen, die meines Erachtens entbehrlich sind. Ist die Indikation zur stationären Behandlung korrekt gestellt, muß schon die Kasse mit einem fachärztlichen Gutachten nachweisen, warum der Behandlungserfolg mit einer früheren Entlassung besser zu erreichen gewesen wäre. Ich antworte inzwischen auf solche Kürzungsansinnen mit einem Standardschreiben und werden dazu bei Rechnungskürzungen auch die Sozialgerichte bemühen (auf diese Auseínandersetzung bin ich schon sehr gespannt!).
    Ich halte bei dieser Frage eine allgemeine Blockadehaltung auf unserer Seite(Krankenhaus) für mehr als sinnvoll. Vielleicht bewegt sich dann mal was.
    In diesem Sinne
    Allen ein sonniges Wochenende

    Jörg Frings

    J. Frings
    Medizincontrolling
    Bethlehem-Krankenhaus Stolberg

  • Hallo Herr Frings,

    die Rechtsprechung des 3. BSG-Senats hat ja der Verantwortungslosigkeit erheblich Vorschub geleistet nach dem Motto: Was überhaupt noch irgendwie vertretbar ist, darf auch gemacht werden. Da ist sogar dem 1. Senat die Hutschnur geplatzt. Und man darf gespannt sein, was aus der Kontroverse noch herausbrät...
    Im täglichen Geschäft hat sich Common Sense etabliert: Mußte das so sein? Nein? Gab es eine akzeptable Alternative? Ja?. Okay, dann war die Entscheidung - unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten - falsch.
    Deshalb halte ich es für ganz wichtig, daß der Verantwortliche für jeden Patienten jeden Tag definiert, was zu tun ist und warum der Patient im Haus bleiben muß. Diese Dokumentation fokussiert das Denken, konzentriert die Abläufe, führt zu besserer Medizin. Und sichert den Erlös.

    Sollte das in den Fällen, die Sie vor das Sozialgericht bringen, fehlen, sollten Ihre Patienten zwischenzeitlich im Park spazieren gehen oder zum Rauchen auf dem Balkon stehen, dann hilft nur noch Koblenz.

    Daß die Kassen darauf achten, daß nicht mehr als notwendig ausgegeben wird, ist deren Pflicht. Die drucken das Geld nicht selber, sodern sie verwalten die Gelder der Versicherten. Und den Nachweis für die sparsame Verwendung der Mittel hat primär erst einmal der zu führen, der das Geld ausgeben will. Also Sie. Sie müssen Ihren sparsamen Umgang mit dem Geld anderer Leute nachweisen.
    Standardschreiben helfen da nicht weiter. Sondern gute Medizin und gutes Management.

    Gruß

  • Hallo zusammen,

    irgendwie haben natürlich alle ein bissel recht und wie so oft liegt die Wahrheit in der Mitte. ?(

    Aus meiner Erfahrung ist es eine Tatsache, dass fast jeder Fall mit Entlassungstag +1 über uGvD geprüft wird!!

    Tatsache ist, dass in 2007 die mVD bei über 500 DRGs gesenkt wurde (240 mal erhöht) und die uGvD sowie die Abschläge in bestimmten DRGs angehoben wurden. Warum wohl?

    Aber man sollte (selbst!) fair bleiben. Wenn ich auf die Fragen, welche der Beschwerden, Probleme der Pat. an einem Belegungstag hatte, keine nachvollziehbare, DOKUMENTIERTE Antwort finde, wer würde dann selbst noch im Krankenhaus bleiben? :d_zwinker:

    Schönes Wochenende

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg