Komplkationen im Zusammenhang mit Neubildungen

  • Hallo Forum,

    eine entscheidende Verständnisfrage:

    Eine Patientin mit bekanntem Klatskin-Tumor kommt zur stationären Aufnahme mit:
    * Exsikkose bei AZ-Verschlechterung und * Nahrungsverweigerung
    * Klatskintumor, Erstdiagnose April 2003

    Die Patientin wurde wegen zunehmender Verschlechterung des AZ bei bekanntem metastasiertem Klatskintumor unter dem Bild einer Exsikkose stationär aufgenommen. Es erfolgt initial ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Bei Zeichen einer Cholangitis wurde die Patientin mit einem Gyrasehemmer (Ciprofloxacin) behandelt.

    Bezugnehmen auf die KDR 0202b haben wir uns gegen die HD des Carcinoms entschieden und die Exsikkose zur HD gemacht (siehe Beispiel "Krämpfe bei Hirntumor"). Während dieses stationären Aufenthaltes wurden lediglich die Symptome behandelt, bzgl. des Carcinoms wurde keine Diagnostik oder Therapie betrieben.

    Die Krankenkasse möchte gern den Tumor als HD und argumentiert mit den KDR "Symptome". Wenn allerdings spezielle Kodierrichtlinien für explizite Krankheitsbilder vorhanden sind, sind m.E. diese vorrangig.

    Ich bitte um Ihre Meinung, da wir mit dieser KK einen so aufreibenden und langwierigen ergebnislosen Schriftverkehr hatten, dass wir nun als letzten Ausweg ein Klageverfahren anstreben.

    Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

    Katja Piecha ?(

  • Hallo Fr. Piecha, Hallo Forum ...

    Ihrer Argumentation wäre aus meiner Sicht nichts weiter hinzuzufügen.

    1. Als HD würde ich den reduzierten AZ (R53.- siehe Diagnosethesaurus) vorschlagen. Mit C22.1 (Klatskin-Tu) als ND. Dies gibt die DRG

    Z61Z - Beschwerden und Symptome - PCCL 2 - RG 0.972

    Die anderen "Möglichkeiten":

    2. Mit Exsikkose als HD (E86 - s. Diagnosethesaurus) und C22.1 als ND

    K62B - Verschiedene Stoffwechselerkrankungen ... - PCCL 2 - RG 0.648

    3. Nach "Wunsch" der KK (HD C22.1):

    H61C - Bösartige Neubildungen ... - PCCL 0 - RG 0.668


    Dies stellt selbstverständlich nur meine Meinung dar und ist keinesfalls als rechtsverbindliche Auskunft zu verstehen ... Mit Blick auf Ihr weiteres geplantes Vorgehen scheint mir diese Bemerkung notwendig :). Viel Glück im weiteren Streitverlauf mit der KK wünscht,


    M. Ziebart

  • Hallo Herr Ziebart,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Da die Patientin zusätzlich harninkontinent war und im weiteren Verlauf eine Cholangitis entwickelte ist der Fall in die K62A eingruppiert worden mit einem RG von 1,122 und das will die Kasse aus den o.g. Gründen nicht zahlen.

    Wir hatten sehr gehofft, durch eine gute Argumentation den Fall klären zu können, was sich leider als Irrtum herausstellte.

    Vielen Dank

    K. Piecha

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    die allgemeine Reduzierung des AZ erinnert doch stark an eine Sammeldiagnose (wie z.B. Verletzung an mehreren Körperteilen). Diese sollte man vermeiden. Bei der Kodierung soll, wenn möglich, spezifisch kodiert werden.
    Die Begründung für Ihre Kodierung haben Sie ja selber schon dargestellt und entspricht in meinen Augen auch den DKR (siehe Ihr Beispiel).
    Wer argumentiert hier denn? Die Kasse oder der MDK? Wenn es die Kasse ist, ist der erste Gang erst mal über den MDK. Das sollte dann erst mal von der Kasse in die Wege geleitet werden.

    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Morgen Hr. Selter,

    anfänglich argumentierte die Krankenkasse, inzwischen der Sozialmedizinische Dienst. Die allgemein gehaltene Begründung der Kasse haben wir versucht anhand der KDR mit der eingangs erläuterten Begründung zu entkräften. Leider sind wir dort auch nach mehrmaligem Schriftwechsel auf taube Ohren gestoßen. Anschließend folgte die ebenfalls ermüdende Auseinandersetzung mit dem SMD, die auch ergebnislos verlief. Inzwischen sehen wir auch keinen anderen Ausweg mehr, als diesen Fall von höherer Instanz klären zu lassen. Leider.

    Die Fülle der Krankenkassenanfragen insgesamt und der damit verbundene Arbeitsaufwand stimmen einen natürlich auch nicht milder.

    Einen schönen Tag noch und viele Grüße aus Arnsberg

    Katja Piecha

  • Hallo Forum,

    hier mal eine kurze Rückmeldung den oben diskutierten Fall betreffend:

    Nach nunmehr sechs (6) Jahren rechtlicher Auseinandersetzungen über zwei sozialgerichtliche Instanzen um sage und schreiben 620 Euro haben wir uns nun doch verglichen. Ein anderes Ende war nicht mehr in Sicht. Und obwohl der Richter mehr als einmal signalisierte, unserer Argumentation folgen zu können, wurde keine eindeutige Entscheidung getroffen.

    Nun ja, wieder eine Akte, die geschlossen werden kann.

    Viele Grüße und einen baldigen und schönen Feierabend

    K. Piecha