2004/2003

  • Die Z51.5 war 2003 noch als HD zugelassen. Nun melden sich vermehrt Kassen und beanstanden Patienten von 2003, bei denen "unzulässiger weise" die Z51.5 als HD angegeben sei. Bei der Begründung, dies sei erst seit 2004 explizid keine HD ernte ich Ärger und Unverständnis. Und das, obwohl das Entgeld sogar größtenteils höher wäre, wenn ihc mich (mehr oder weniger willkürlich) für eine der anderen ND entscheiden muss. Wer liefert mir Argumentationshilfen.
    Susanne :roll:

    Susanne in München :i_drink:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Susanne:
    Und das, obwohl das Entgeld sogar größtenteils höher wäre, wenn ihc mich (mehr oder weniger willkürlich) für eine der anderen ND entscheiden muss. Wer liefert mir Argumentationshilfen.

    Guten Morgen,

    ich gehe mal davon aus, dass in Ihrem angesprochenen speziellen Fall eine niedriger bewertete DRG resultiert. Ansonsten würde mich die Beanstandung der Kasse wundern. Aber ich kann mich auch irren.

    Willkürlich ist hier keine HD zuzuordnen, sondern die DKR Hauptdiagnose zu beachten. Sollten mehrere Diagnosen gleichermaßen die Aufnahme zur palliativen Behandlung begründen, dürfen Sie nach Ressourcenverbrauch die HD zuordnen.

    Ich würde ebenfalls die HD Z51.5 nur als ND zuordnen. Das dies wohl auch schon in 2003 so "gewünscht" war, zeigt sich daran, dass diese Diagnose in 2004 gar nicht mehr als HD zugelassen ist.


    --
    Gruß

    D. D. Selter