Hallo Forum,
kann ein Krankenhaus für einen Patienten neben der DRG I04Z oder I05Z
auch die DRG I40A oder I40B abrechnen? Oder ist die Abrechnung der DRG I40 nur möglich, wenn der Patient in einem anderen Haus die Prothetik erhalten hat.
Vielen Dank und schöne Grüße
M. Uphoff