Liebes Forum,
ein Patient wurde wegen seiner Unfallfolgen auf unserer unfallchirurgischen Sonderstation für Schwerunfallverletzte aufgenommen. Während des stat. Aufenthaltes wurde erstmalig ein entgleister Diabetes m. Typ I diagnostiziert, weswegen er zu unseren Internisten verlegt wurde. Anschließend dann Rückverlegung in die Unfallchirurgie.
Die Berufsgenossenschaft möchte, dass wir den internistischen Behandlungszeitraum der KK in Rechnung stellen. - Wie soll denn das gehen?
Abgesehen von einer möglichen längeren Verweildauer hat die Nebendiagnose Diabetes m. keine Relevanz auf die Höhe der Rechnung, da die unfallchirurgischen Erkrankungen in die DRG I61Z führen.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?
Herzliche Grüße aus Hannover
Astrid Jäger
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