BG-Fall mit internistischer Komplikation

  • Liebes Forum,

    ein Patient wurde wegen seiner Unfallfolgen auf unserer unfallchirurgischen Sonderstation für Schwerunfallverletzte aufgenommen. Während des stat. Aufenthaltes wurde erstmalig ein entgleister Diabetes m. Typ I diagnostiziert, weswegen er zu unseren Internisten verlegt wurde. Anschließend dann Rückverlegung in die Unfallchirurgie.
    Die Berufsgenossenschaft möchte, dass wir den internistischen Behandlungszeitraum der KK in Rechnung stellen. - Wie soll denn das gehen?

    Abgesehen von einer möglichen längeren Verweildauer hat die Nebendiagnose Diabetes m. keine Relevanz auf die Höhe der Rechnung, da die unfallchirurgischen Erkrankungen in die DRG I61Z führen.

    Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?

    Herzliche Grüße aus Hannover
    Astrid Jäger


    :look: :look:

    Viele Grüße aus Hannover
    A. Jäger

  • Liebe Astrid Jäger,
    es handelt sich doch nicht um eine Verlegung zwischen zwei eigenständigen Häusern, oder?

    Also kann schon mal gar nicht verlegt im eigentlichen Sinne werden.

    Die BG sollte erst alles zahlen :-p

    und dann versuchen von der KK anteilig die Kosten zu bekommen.

    Wir würden dies zumindest tun.

    Liebe Grüße aus dem kurzzeitig sonnigen München
    Robert Wolf :dance1:

  • Hallo Frau Jäger,
    hallo Herr Wolf,

    dieses Thema wurde an anderer Stelle schon einmal besprochen. Leider finde ich den Thread nicht mehr. I)

    Herr Wolf hat mit seiner Ausführung recht. Genau so gibt es ein Besprechungsergebnis der KK und der BG.
    --
    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

  • Hallo Herr Wolf und Herr Dieter R,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Kann man das "Besprechungsergebnis" in schriftlicher Form irgendwo nachlesen?
    Ich habe im Thread auch keine weiteren Informationen hierüber gefunden.
    :rotate: :rotate:

    Schöne Grüße aus Hannover

    --
    A. Jäger

    Viele Grüße aus Hannover
    A. Jäger

  • Liebe Astrid Jäger,

    ich habe es hier im Forum gelesen,finde es aber nicht mehr.
    ;(
    Verfasser war auf jeden Fall ToDo der Kassenfürst (alias
    Fürst der Finsternis) aber unter einen anderen Rubrik.
    Grüße aus München
    Robert Wolf ;)

  • Hallo,

    vielen Dank. Kurt Wallander würde sagen: Dann wissen wir das jetzt auch.

    Liebe Grüße aus Hannover

    :besen: :besen: :besen:
    --
    A. Jäger

    Viele Grüße aus Hannover
    A. Jäger

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    diese Aufforderung macht natürlich überhaupt keinen Sinn (weder praktisch noch inhaltlich). Die unterschiedliche Zuweisung von Teilen eines stationären Aufenthaltes zum jeweiligen Kostenträger ist auf deren Ebene zu diskutieren.
    In Ihrem Fall erhält die BG die Rechnung und zwar komplett.

    Das DRG-System wirft natürlich bezüglich der möglichen (oder unmöglichen) Kostenteilung Probleme auf. Diese sind Gegenstand von Besprechungen zwischen KVen und BGen. Abschließende Vorgaben/Regelungen existieren hierzu allerdings noch nicht.
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau