• Ich lese in den DKR:

    ...
    Die weiteren Kann-Datenelemente in FAB-Segmenten sind bei folgenden
    Fallkonstellationen zu übermitteln:

    • Operation, keine Fallpauschale/kein Sonderentgelt:
    Im Datenelement Diagnose ist die für den
    Operationseingriff maßgebliche Diagnose
    anzugeben. Im Datenelement Operation ist der für die
    Operation maßgebliche Operationenschlüssel anzugeben.
    ...
    Als Operation sind grundsätzlich operative Maßnahmen sowie nicht-operative Maßnahmen
    entsprechend der Kodierrichtlinien anzugeben.
    ...

    Und frage mich gerade, ob denn tatsächlich für alle OPS-Codes eine für "den Operationseingriff maßgebliche Diagnose" anzugeben ist... ??

    :kangoo:

    mfG

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 19.12.2001 editiert. ]

  • Glück Auf aus Gelsenkirchen

    Die Frage hierbei stellt sich in der Nutzung:

    Geht es an einen Grouper ist spielt eine direkte Diagnose / Operation Zuordnung keine Rolle.
    Geht es um den §301 mit den darin enthaltenen Kontrollmechanismen: Dann sehr wohl!

    Wir "Zwingen" (mittels EDV) nur bei einer OPS Leistung aus dem 5- Segment unsere Ärtze zu einer begleitenden Diagnose. Mit einer entscheidenden Ausnahme: Ergibt sich durch die Leistung eine zusätzliche oder geänderte Diagnose ist diese verpflichtend zu dokumentieren.

    Mit dieser Regelung dienen wir wohl beiden Seiten.

    --
    Michael Kilian
    Med. Informations-u. Qualitätsmanagement
    Evangelische Kliniken Gelsenkirchen

    Michael Kilian

  • Zitat


    Original von Kilian:
    Geht es an einen Grouper ist spielt eine direkte Diagnose / Operation Zuordnung keine Rolle.


    ...das ist natürlich richtig, die Regelung kommt ja auch nicht aus Australien :)

    Zitat


    Geht es um den §301 mit den darin enthaltenen Kontrollmechanismen: Dann sehr wohl!

    Wir "Zwingen" (mittels EDV) nur bei einer OPS Leistung aus dem 5- Segment unsere Ärtze zu einer begleitenden Diagnose.

    ...dies ist wohl durch die meisten OP-Dokumentationssysteme so vorgegeben. Die Forderung ist aber im Prinzip strenger und Sie halten sich nicht an die DKR (auch wenn niemand daraus einen Nutzen ziehen kann).

    Es geht mir auch vielmehr um folgendes: Wenn mehr als 80% der "Deutschen Kodierrichtlinien"
    A) Zweideutig
    B) Falsch
    und C) EDV-technisch derzeit nicht machbar ist ...

    sollte man dann nicht die Beschäftigung mit den DKR maximal den mit der Erstkalkulation beschäftigten Häusern überlassen (die durch den erheblichen schwachsinnsbedingten Mehraufwand dafür auch bezahlt werden müßten)?

    Erst die verbesserten durchdachten Kodierrichtlinien, die auf Basis eines angepassten deutschen Algorithmus erstellt werden, müssen von der breiten Masse (immerhin zigtausende Klinikärzte) berücksichtigt werden.

    mfG

    Christoph Hirschberg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Erst die verbesserten durchdachten Kodierrichtlinien, die auf Basis eines angepassten deutschen Algorithmus erstellt werden, müssen von der breiten Masse (immerhin zigtausende Klinikärzte) berücksichtigt werden.

    Guten Morgen Herr Hirschberg,

    wir sollten ja eigentlich schon letztes Weihnachten die Kodierrichtlinien unterm Baum liegen haben...wir alle wissen, wie es letztlich aussah....:rolleyes:

    Ich muß sie leider vorwarnen: Ihr Wunsch wird tendenziell zu diesem Fest eher nicht erfüllt werden!;)

    Gruß
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau