Vor- und nachstationäre Behandlung

  • Guten Morgen,

    ich suche die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu vor- und nachstationärer Behandlung; z.B. Abrechnung innerhalb der OGVD und nach der OGVD, Anrechnung auf die Gesamtverweildauer usw.

    Wer kann mir helfen?

    Vielen Dank und Grüße

    AnLi

  • Schönen guten Tag AnLI!

    Grundsätzlich ist die vor- und nachstationäre Behandlung in § 115a SGB V geregelt (Voraussetzungen, Fristen).

    In Bezug auf die DRG-Abrechnung regelt §8 Abs. 2 KHEntgG:

    Zitat


    Zusätzlich zu einer Fallpauschale dürfen berechnet werden:

    [...]

    4. eine nachstationäre Behandlung nach § 115a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, soweit die Summe aus den stationären Belegungstagen und den vor- und nachstationären Behandlungstagen die Grenzverweildauer der Fallpauschale übersteigt; eine vorstationäre Behandlung ist neben der Fallpauschale nicht gesondert berechenbar; dies gilt auch für eine entsprechende Behandlung von Privatpatienten als allgemeine Krankenhausleistung.


    Ich hoffe, das beantwortet die Frage.

    Schönen Tag noch,
    --
    [center]Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    [f1]Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
    Kliniken des Wetteraukreises[/center]