Hallo Forum,
in der Anlage 4 zu § 5 Abs. 2 KFPV ist u. a. das Zusatzengelt 40 (Versorgung von Schwerstbehinderten) augelistet. Gibt es für den Begriff "Schwerstbehindert" eine gesetzliche Definition, evtl. im Sozialversicherungsrecht?
Wäre schön, wenn mir hierzu jemand helfen könnte. Ich habe schon einige Gesetze durchgeblättert. Bin bisher aber nicht fündig geworden.
Vielen Dank im voraus.
Gruß aus Ostwestfalen
M. Bredemeier
Controlling
Kliniken im Mühlenkreis