ZE40 - Versorgung von Schwerstbehinderten

  • Hallo Forum,

    in der Anlage 4 zu § 5 Abs. 2 KFPV ist u. a. das Zusatzengelt 40 (Versorgung von Schwerstbehinderten) augelistet. Gibt es für den Begriff "Schwerstbehindert" eine gesetzliche Definition, evtl. im Sozialversicherungsrecht?

    Wäre schön, wenn mir hierzu jemand helfen könnte. Ich habe schon einige Gesetze durchgeblättert. Bin bisher aber nicht fündig geworden.

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß aus Ostwestfalen

    M. Bredemeier
    Controlling
    Kliniken im Mühlenkreis

  • Hallo Herr Bredemeier,

    eine Legaldefinition zu "Schwerstbehindert" ist mir nicht bekannt.
    Wir definieren das in München so:

    - Patient mit Tetraplegie
    - Patienten mit geistiger Behinderung, die eine Kommunikation nicht
    möglich macht.
    Möglich wäre natürlich amtliche Schwerbehindertennachweise (z.B. Ausweis des Patienten) heranzuziehen, das hilft Ihnen nur bei der ZE-Planung nicht weiter.

    Die DRG-Research Group in Münster hat ein Gutachten zu allen ZE erstellt, vielleicht können Sie dort jemanden qualitifzierter
    befragen. :jay:

    Gruss
    Dr. Michael Wilke :smokin:

  • Hallo Hr. Dr. Wilke,

    da auch wir eine Z40 vereinbaren wollen, würde uns mal interessieren, ob das in München auch so mit den Kostenträgern vereinbart worden?

    Vielen Dank für Ihre Nachricht

    J. Raddatz