Wiederaufnahme anderes Haus?

  • Der Patient wird wegen Sigmadivertikulitis im ersten Haus konservativ behandelt. Es wird ihm eine baldige Op empfohlen. Und er läßt sich 10 Tage später wohnortnah in dem zweiten Haus aufnehmen und operieren.
    Wie ist der Vorgang zu bewerten? Wiederaufnahme? Gemeinsame DRG?

  • Hallo Fr. Schimmer,

    Zitat : Wird ein Patient wegen Komplikationen in das Krankenhaus aufbenommen,für den zuvor eine DRG berechnet wurde,darf für die Tage innerhalb der Grenzverweildauer dieser DRG die Fallpauschale nicht erneut berechnet werden.


    D.h. für mich : Der Patient wurde ja wohl nicht wegen KOMPLIKATIONEN verlegt sondern elektiv zur OP.
    Eine KOMPLIKATION ist nach meinem Veständnis eine durch vorhergehende Behandlung und durch diese verursachte Verschlechterung seines Gesundheitszustandes.
    Eine KOMPLIKATION ist klassischerweise eine Nachblutung oder Perforation z.B. bei einer Koloskopie etc.
    Ich denke: kein Wiederkehrer - keine Wiederaufnahme in diesem Fall-

    Gruß
    Bleiholder

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Das obige Zitat des § 8 Abs. 5 KHEntgG ist inzwischen veraltet, es galt 2003. Inzwischen werden Wiederaufnahmen durch den §2 der KFPV 2004 geregelt, dessen Abs. 3 den §8 Abs 5 KHEntgG ausdrückliche ersetzt, jedoch in Bezug auf die Voraussetzungen das gleiche aussagt, d.h. es muss sich um eine Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung handeln.

    Im Übrigen ist der §2 KFPV 2004 überschrieben mit "Wiederaufnahmen in dasselbe Krankenhaus.

    Im Eingangsbeispiel handelt es sich weder um eine Komplikation, noch um eine Aufnahme in dasselbe Krankenhaus und auch nicht um eine Verlegung. Daher rechnen beide Krankenhäuser jeweils ihre DRG ab.

    Da die Sigmadivertikulitis im akuten Stadium unter anderem wegen der Perforationsgefahr stationär behandelt, die Operation jedoch besser, weil risikoärmer im Intervall durchgeführt wird, sehe ich das geschilderte Vorgehen auch medizinisch als völlig gerechtfertigt an.

    Schönen Tag noch,
    --
    [center]Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    [f1]Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
    Kliniken des Wetteraukreises[/center]

  • Es wird ihm eine baldige Op empfohlen. Und er läßt sich 10 Tage später wohnortnah in dem zweiten Haus aufnehmen und operieren.
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    Im Eingangsbeispiel handelt es sich weder um eine Komplikation, noch um eine Aufnahme in dasselbe Krankenhaus und auch nicht um eine Verlegung. Daher rechnen beide Krankenhäuser jeweils ihre DRG ab.

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    Das heißt, es wäre sinnvoller, Patienten dieses Vorgehen zu empfehlen, als ihnen eine sofortige OP im eigenen Haus anzubieten - in der Hoffnung ( oder stillen Abmachung) dass das die Nachbarhäuser auch so machen. Wird da dem Krankenhaustourismus nicht die Tür geöffnet?

    Susanne :roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Wenn das endlich mal eine Methode wäre, benachbarte Krankenhäuser zur Zusammenarbeit zu bringen, würde ich sogar sagen: der Zweck heiligt die Mittel...

    Ich glaube, es ist vor Ort ganz schön schwierig, sich "gegenseitig" die Patienten "zuzuschustern", um Wiederaufnahmen zu verschleiern. ich persönlich finde es gut, dass sich die Wiederaufnahmeregelung nur auf dasselbe Krankenhaus bezieht. Denn das zweite Haus stand doch manchmal ganz schön im Regen (nach Bypassoperationen war das immer besonders erfreulich: hopp, hopp, raus aus der Cardiochirurgie in die Reha und dann doch längere Zeit in eine heimatnahe internistische Abteilung wegen Komplikationen...). :chili:

    Man sollte solche wirklichen Verbesserungen nicht schon gleich wieder durch irgendwelche Mauscheleien konterkarieren (ich meine nicht Dich Maria, wir machen uns alle immer Gedanken um die, die sich eben alles "schönkodieren" und ob wir selbst dann nicth doch irgendwann zu kurz kommen...).
    Gruß
    Patricia

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Obwohl ich eine betriebswirtschaftliche Zusatzausbildung habe, bin ich immer noch ein bischen Mediziner. Und ich würde allen Ärztinnen und Ärzten, ob nun im Krankenhaus oder beim MDK, auch empfehlen, Mediziner zu bleiben.

    Das soll heißen: Stellt euch zunächst die Frage, unter Ausblendung aller Kosten- und Erlösaspekte, was medizinisch sinnvoll ist und am effizientesten zur Heilung führt. Dann sollte eine Kosten/Nutzen Analyse erfolgen, also hinterfragt werden, ob der Aufwand einer Dignostik/Therapie im Verhältnis zu deren Nutzen für den Patienten gegenüber möglichen Alternativen steht. Erst ganz am Schluss sollte dann, falls noch Alternativen bleiben, die Frage stehen, was (aus der jeweiligen Sichtweise) ökonomisch am sinnvollsten ist.

    Leider ist die Vorgehensweise oft umgekehrt. Aber die Halbwertszeit der Gesetze im Gesundheitswesen nähert sich doch stark der mittleren Verweildauer unserer Patienten an und je stärker die ein oder andere Seite den Bogen der Erlös-/Kostenoptimierung überspannt, um so eher haben wir wieder ein neues Erlössystem.

    In Bezug auf das Eingangsbeispiel haben wir Patienten mit Sigmadivertikulits auch früher schon, wenn nicht bei Perforation als Notfall, im Intervall nach vorübergehender Entlassung operiert. Und wenn der Patient sich begründet in einem anderen Haus (heimatnah) operieren lassen möchte, halte ich dies auch unter DRG-Abrechnung in Ordnung. Eine systematische erlösoptimierende Zusammenarbeit (hier Diagnostik, dann Entlassung, dort OP) halte ich, wenn nicht durch die Struktur der Krankenhäuser bedingt, für bedenklich. Es schädigt das System und nicht zuletzt auch diejenigen Kliniken, die ihre Patienten noch nach den oben genannten medizinischen Gesichtspunkten behandeln.

    Schönen Tag noch,
    --
    [center]Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    [f1]Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
    Kliniken des Wetteraukreises[/center]