Meine Frage hängt mit der Übermittlung der Datensätze nach §301 zusammen.
Gibt es eine verbindliche Festlegung, dass alle vom Arzt erfassten, und zum Grouping herangezogenen Diagnosen eines Aufenthaltes (Aufnahme;Verlegung;Entlassung)im Entlassdatensatz des Patienten übermittelt werden müssen?
Danke