DRG Diagnosen und §301

  • Meine Frage hängt mit der Übermittlung der Datensätze nach §301 zusammen.
    Gibt es eine verbindliche Festlegung, dass alle vom Arzt erfassten, und zum Grouping herangezogenen Diagnosen eines Aufenthaltes (Aufnahme;Verlegung;Entlassung)im Entlassdatensatz des Patienten übermittelt werden müssen?

    Danke

  • Hallo Herr Ritter,

    soviel ich aus der Datenübermittlungsverordnung nach §301 herauslese, ist die Aufnahmediagnose in der Entlassunganzeige nicht wiederholt.
    Was ist der Grund für Ihre Frage?

    --
    Freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Ritter,

    die Problematik des DTA nach 301 ist extrem vielschichtig. Insbesondere müssen die KIS-spezifischen Eigenheiten sozusagen umgeleitet werden in die amtliche Sprache. Beispiel: werden bei Ihnen nur die Entlassungsdiagnosen gegroupt, müssen Sie natürlich auch für eine lückenlose Übertragung sorgen, wird die Einbeziehung von Diagnosen in den Grouper über ein separates Merkmal abgebildet, müssen Sie bzw. Ihr KIS-Anbieter dafür sorgen, daß dies auch korrekt abgebildet wird. Legen Sie in Ihrer Dokumentation Diagnosen ab, die einen "Zustand nach" wiedergeben, müssen Sie solche aus dem DTA heraushalten können. Natürlich müssen Sie die Kasse immer mit allen auch von Ihnen in das Grouping einbezogenen Diagnosen und Prozeduren füttern, denn sonst kommen die Mitarbeiter dort natürlich zu einem ganz anderen Ergebnis - und Anfragen zu ND haben Sie vermutlich auch sonst genug.;(
    --
    Gruß aus DU

    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    auch wenn es hier nicht wirklich weiterhilft...
    Ich plädiere nach wie vor und gebetsmühlenartig für eine Gleichschaltung der Bezeichnungen (!) von Diagnosearten in den diversen KIS und einer entsprechenden und konsentierten Überleitung in die Datensätze, damit nach mittlerweile 5 Jahren auch endlich der Endanwender krankenhausunabhängig einmal weiß, dass das Kürzel KH-Diagnose im KIS XY der DRG-HD im KIS ABC und der BH-Diagnose im KIS YZ - besser noch, dass z.B. DRGH in jedem KIS - der DRG-Hauptdiagnose entspricht und transparent an der gleichen Stelle eines - wie auch immer gearteten - Datensatzes erscheint. Das hat weder der VHITG noch der tolle neue SVHITG bisher geschafft. Wir alle dokumentieren daher im Jahre 2004 fröhlich weiter unsere DRGHs, BHs, KHHs, AHs und wie sie alle heißen, aber es ist kaum jemandem klar, wie unterschiedlich die Bezeichnungen verwendet werden und wo sie letztendlich in einen Datensatz Eingang finden. Da es seit vielen Jahren weiterhin keinen Konsens gibt, versteht der dokumentierende Arzt eben das, was vordergründig zutreffend scheint. Und das Ergebnis geht dann an das InEK. Fazit: Was das InEK erhält, ist lulle. Oder kann mir einer KIS-unabhängig belegbar sagen, was der Unterschied zwischen Behandlungshauptdiagnose, DRG-Hauptdiagnose und Krankenhaushauptdiagnose ist ? Keiner ! Weil jeder KIS-Hersteller seine eigene Auslegung dafür verwendet (Überschneidungen mit differenter Auswirkung sehr wahrscheinlich).
    Fazit: Dieser tolle Verband der IT-Hersteller sollte endlich abgeschafft werden oder nach Jahren mal endlich das Problem verstanden haben. Die Umsetzung braucht dann nochmals Jahre. Insuffizient.

    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Hallo,

    sicher ist dieser Verband nicht sonderlich effektiv...aber es gibt eine einfache Lösung.

    Die in der EDV vorzuhaltenden Diagnosetypen müssen gesetzlich vorgeschrieben werden (per Verordnung z.B.).

    Jeder Vertrag mit jedem Krankenhaussoftwarehersteller enthält nämlich die Verpflichtung den gesetzlichen Vorschriften genüge zu tun.

    Damit haben den 'Schwarzen Peter' dann die Softewarehersteller und die Kunden werden nicht mit neuen Kosten belastet und die Krankenhäuser können wegen Vertragsverletzung notfalls Rechtsmittel gegen Ihren Softwarehersteller einlegen.

    MFG

    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo,
    ich stimme Herrn Sommerhäuser und Herrn Lückert zu. Gibt es eigentlich ein Institut, dass sich - wie z.B. das BfArM für Medizinprodukte - um die notwendige Standardisierung von Klinik-EDV kümmert ?

    Gruß, P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Verehrte Mitstreiter,

    wie sehr mir doch alle aus der Seele sprechen. Eigentlich braucht man für mein Empfinden nur eine Aufnahmehauptdiagnose, auf die Fachdisziplinshauptdiagnosen könnte man verzichten, man braucht die Hauptdiagnose nach DKR = DRG-Hauptdiagnose. Alles andere ist für mich Beiwerk zum Komfort (oder auch nicht.)
    Der Vorschlag in Analogie zu Medikamenten ist putzig, zumal schon eine Reihe von apparativen Verfahren mit viel Geld ins Rennen geworfen werden, ohne daß es vernünftige Studien dazu gibt und bei der Beatmung von Menschen ist die Verwirrung hinsichtlich der Abkürzungen bei gleichen Verfahren noch größer.
    --
    Gruß aus DU

    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Ich würde die Schuld nicht nur bei den EDV-Herstellern sehen. Denn häufig setzen die nur um, was manch Anwender unbedingt haben will, damit "seine Patienten" auch richtig abgebildet werden.

    Trotzdem bin ich der Meinung, dass man die Diagnosevielfalt straffen sollte. Da sich DRGs immer auf den ganzen Aufenthalt und nicht mehr auf Abteilungen beziehen, sind auch die abteilungsspezifischen Diagnosen überflüssig. Meiner Ansicht nach reicht eine Aufnahme- und eine Hauptdiagnose sowie die Nebendiagnosen.

    Hier wären auch die §301-Partner gefragt, die sich bei dieser Gelegenheit auch mal in ihrer Schlüsselwut etwas bremsen könnten. Man muss für das Personal ja schon fast einen extra Ausbildungsgang schaffen, um jedem Patienten den richtigen Aufnahme- oder Entlassungsschlüssel zukommen zu lassen.

    Es ist bei den Diagnosen, bei den anderen 301-Daten, bei SQS und noch ganz vielen anderen Daten, die wir erheben so, dass die Unmengen an Daten und Möglichkeiten ein korrektes Ausfüllen fast unmöglich und die Daten damit letztlich unbrauchbar macht. Weniger ist hier mehr!

    Schönen Tag noch,
    --
    [center]Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    [f1]Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
    Kliniken des Wetteraukreises[/center]

  • Hallo,
    Vielen Dank für die zahlreichen Meinungsäußerungen - bin ich doch wieder etwas bestärkt darin, das es nicht so einfach ist, in dem von Ihnen sehr richtig angesprochenen "Durcheinander" zwischen richtig, falsch u.s.w. zu unterscheiden. Übrigens ist die Forderung nach einer
    Qualitätssicherung für Krankenhaus-Software Spitze und wird auch von mir vehement vertreten.
    Meine Frage hatte folgenden Hintergrund : Im von mir beobachteten Fall werden im Krankenhaus sehr viele Fälle während der Aufnahme des Patienten qualifiziert diagnostiziert. Diese Diagnose(n)werden im §301 Übermittlungsverfahren im Aufnahmesatz übermittelt.
    Im Rahmen des Aufenthalts kommen dann noch evtl. Nachfolge-Verlegungs-Entlassungs-Diagnosen dazu. Diese Diagnosen werden im sog. Entlassdatensatz versendet. Nach der Vereinbarung zu § 301 sollen in der Entlassungsanzeige alle für den Aufenthalt relevanten Diagnosen und Prozeduren übermittelt werden.Gehören zu diesen "relevanten Diagnosen" auch die sog. Aufnahmediagnosen?
    Das KIS -System des Hauses ermöglicht die Auswahl der Diagnosen und Prozeduren zum Grouping über den gesamten Aufenthalt des Patienten.
    Eine bestimmte Kasse "füttert" ihren Grouper aber nur mit dem Entlassdatensatz.
    Werden die Aufnahmediagnosen, soweit diese sich bestätigt haben, vom Arzt nicht nochmals (doppelt) bei der Entlassung oder falls verlegt, als Nachfolge-Diagnose eingegeben, kommt es evtll. zu unterschiedlichen Groupingergebnissen.
    Ich wollte herausfinden, ob es korrekt ist, das die Kasse mit dieser Verfahrensweise die Aufnahmediagnosen rein technisch zum "Schnulli" degradiert, auf der anderen Seite aber immer wieder gefordert wird, das man schon bei der Aufnahme des Patienten möglichst genau den Grund für den Aufenthalt ermitteln soll?

  • SgH Ritter,

    ganz so "schnulli" :baby: ist die Sache mit den Aufnahmediagnosen
    nicht, denn über den Weg des Datenaustauschs kann ja der
    Aufnahmediagnose zum Aufnahmezeitpunkt ohne hellseherische
    Fähigkeiten nicht mit auf den Weg gegeben werden, ob diese
    zum Entlassungszeitpunkt im KIS ein Kreuzchen als
    Hauptdiagnose oder Nebendiagnose bei Entlassung erhalten
    wird (oder durch eine modifizierte Diagnose ersetzt wird).
    Und ob eine Aufnahmediagnose nachträglich zum Entlassungszeitpunkt
    als Hauptdiagnose bestätigt oder einer anderen Hauptdiagnose
    als Nebendiagnose nachgeordnet wird, lässt sich doch deutlich
    übersichtlicher dadurch darstellen, dass der entsprechede Kode
    einfach in der jeweiligen Funktion erscheint.

    Ist z. B. eine Appendizitis (K37) eine Komplikation oder
    Begleiterkrankung einer akuten Appendizitis (K35.9)?

    Oder ist eine K35.9 eine CC zu K35.0 oder K35.1, die zunächst
    noch nicht als solche erkannt oder bezeichnet wurde ?( ?

    Von daher gibt es m.E. schon eine Logik darin, bei der
    Gruppierung nur die zum Entlassungszeitpunkt übermittelten
    Diagnosen einzubeziehen und nicht die unter einem gewissen
    Zeitdruck und naturgemäß geringerem Erkenntnisstadium
    kodierte Aufnahmediagnose.

    Unabhängig von der Logik gibt es dann noch den § 301 bzw.
    dessen Anlagen/Ausführungsbestimmungen :teufel: , hierzu wurde an
    anderer Stelle bereits heftig diskutiert:

    Gruppierung durch die Krankenkassen

    MfG
    M. Kirste

  • Man sollte sich auch mal anschauen, was das eigene System letztlich versendet. Beim OpenMed gibt es die Fachabteilungsdiagnosen und die Entlaßdiagnosen. Schaut man sich den §21-Datensatz an, stellt man fest, daß nur die Entlaßdiagnosen ausgeworfen werden, obwohl im DRG-Arbeitsplatz auch mit den Abteilungsdiagnosen ein Grouping vorgenommen wird. Also müssen alle Fachabteilungsdiagnosen als Entlaßdiagnose durchgereicht werden. Es lohnt sich, dies einfach mal bei sich zu testen.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Medizincontroller
    Klinikum Gütersloh

    (05241)

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke