Liebes Forum,
für uns stellt sich die Frage, ab wann eine Depression als Nebendiagnose verschlüsselt werden darf. Aktuell handelt es sich um einen Patienten, der wegen seiner Depression ambulant in Psychologischer Betreuung ist, nebenher aber nicht medikamentös behandelt wird. Dieser wurde nun in unserem Hause chirurgisch behandelt. Laut unseren Chirurgen bedeute allein das Vorhandensein einer Depression einen erhöhten Aufwand in der Betreuung und in der Anästhesie. Für uns ist das schwer nachvollziehbar, da in der Dokumentation auch lediglich das Vorhandensein dokumentiert ist.
Ab wann sollte eine Depression kodiert werde bzw. wann sollte sie nicht kodiert werden?
Schönen Gruß
H. Hypki