Guten Tag ins Forum,
wir rechnen seit 1.12.2003 nach DRG ab, unser Erfahrungshorizont bzgl. einer Diskussion mit den Kostenträgern ist daher begrenzt (die Erwartungen aufgrund der hier geschilderten Erfahrungen ist allerdings "hoch").
Nun liegen uns zwei (standardisierte)Schreiben zweier KK (KVB und Hanse Merkur) vor, die (weiterhin) die Kostenübernahme auf den Zeitraum der Grenzverweildauer begrenzen.
Zitat I:" Bei einer über die obere GVD der Fallpauschale hinaus notwendigen Behandlung informieren Sie uns bitte rechtzeitig mit einem Zwischenbericht zur längeren Verweildauer."
Zitat II: " Sollte die obere Grenzverweildauer überschritten werden, bitten wir vor Ablauf dieser Frist einen Verlängerungsantrag zu stellen." :vertrag:
Abgesehen davon, dass aus meiner Sicht eine Befristung unter DRGs wenig (oder besser keinen) Sinn macht (wo bitte liegt der ökonomische Nutzen bei der "Höhe" der Zuschläge), sehe ich nirgends eine rechtliche Grundlage für die Befristung.
Abgesehen davon ist in mehreren Urteilen zu Vor-DRG-Zeiten bereits die "Sittenwidrigkeit" einer Befristung von Kostenzusagen definiert worden.
Sind die genannten Schreiben eine Ausnahme, wie sollten wir reagieren (tendiere zu :strauss: ), was sind Ihre Erfahrungen ?
Gruß,