Wiederaufnahme, beide DRG aus Partition O

  • Zitat


    Original von Guenter_Konzelmann:

    Und noch etwas @ Mori: bei DRG J62 steht X für Ausnahme von WA. Kann es sein, daß Ihr KIS deshalb die Zusammenführung nicht zuläßt?

    Hallo Herr Konzelmann,

    das KIS von Mori wollte unbedingt eine Zusammenführung, der Verweis auf Spalte 13 des Kataloges ist zwar gut, allerdings landet die Mamma-PE in der J07Z "Kleine Eingriffe an der Mamma bei bösartiger Neubildung" - und da gibt es kein Kennzeichen in Spalte 13.

    --
    Gruß aus DU

    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo liebes Forum.

    darf ich mich mal als "Kassenzicke" und Nichtmediziner einmischen? Es handelt sich hierbei um zwei Operationen, beide elektiv. Ist der "Fallsplitt" medizinisch begründet, handelt es sich hier um eine Beurlaubung? Ich frage, weil ich es nicht beurteilen kann.

    Wenn die eigentliche Operation jedoch aus med. Gründen wesentlich später erfolgen muss, sind zwei DRG mit der Partition O (vom Gesetzgeber festgelegt) über zwei DRGs abzurechnen.

    Um ein ähnliches Thema aufzugreifen; Bei einem Krankenhaus im vielen Fällen die vorstationäre Behandlung abgerechnet, weil die darauffolgende stationäre Aufnahme erst 6-8 Tage danach erfolgt. Muss die Kasse für organisatorische Probleme seitens des Kh aufkommen? Die Kh, die gut organisiert sind, würden diese nicht abrechnen dürfen.

    Viele Grüße aus dem Norden
    :huhn:

  • Hallo liebe Kollegen,
    ich danke erst einmal für die überaus rege Diskussion.
    Nun ist es so, dass der Fehler tatsächlich in unserem System zu finden war.
    Der medizinische Berater unseres Systemhauses sowie DIACOS sind mit all denen einer Meinung, die ebenso die beiden Fälle getrennt abrechnen würden.
    In den kommenden Tagen wird der Fehler hier behoben sein und eine Trennung solcher Fälle automatisch erfolgen.
    Die Gynäkologen waren natürlich auch sehr erfreut über diese Mitteilung. Gut dass meine gesunde Skepsis mich nicht im Stich lässt.
    Trotz allem Dank an alle und die besten Wünsche für ein angenehmenes
    DRG-freies Wochenende
    MORI:bounce:

  • Hallo Forum,
    Die Überschrift dieser Diskussion passt so schön.

    Wie sehen Sie diesen Fall?

    Im ersten Fall ist der Patient zur Abklärung einer pulmonalen Raumforderung aufgenommen worden. Dabei zeigte sich bronchoskopisch ein Tumorverschluss, der zu einer endoskopischen Tumorabtragung zur Rekanalisierung führte. Innerhalb dieses stationären Aufenthaltes zeigte sich ein erneuter Tumorverschluss, der ebenfalls endoskopisch rekanalisert wurde. Nachdem das Tumorstaging abgeschlossen wurde, ist in der Tumorkonferenz als weitere therapeutische Maßnahme das operative Vorgehen beschlossen worden. Dies wurde dem Patienten mitgeteilt. Der Patient wurde entlassen und 4 Tage später zur operativen Therapie wieder aufgenommen.
    DRG 1. Aufenthaltes: E02B
    DRG 2. Aufenthaltes: E01Z
    (Fall aus 2006)

    Die Krankenkasse möchte nun die Fallzusammenführung für beide Aufenthalte.

    Argument des MDK’s: es handelt sich um eine ökonomische Fallsplittung, da bereits im ersten Aufenthalt der zweite Aufenthalt vororganisiert worden war und somit die Behandlung aus medizinischer Sicht grundsätzlich nicht angeschlossen ist.
    Damit ist die Abrechnung von 2 DRG’s nicht sachgerecht.

    Ich bitte um Ihre Einschätzung.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier geht es ja \"nur\" um die Möglichkeit der Zusammenführung beider Aufenthalte wegen \"Beurlaubung\" (siehe FPV §1, (7)). Hierzu wurde ja schon in vielen Threads etwas gesagt. Bitte \"Beurlaubung\" in die Suchfunktion eingeben.

  • Hallo,
    da die FPV für die Fallzusammenführung nicht greift, wäre es nur die Beurlaubung die diese Fälle zusammenzuführen könnte.

    Auch wenn wir die Beurlaubung als nicht gegeben sehen (Pat. wünschte keine Beurlaubung) stellt sich für uns die Frage:

    Sind beide Aufenthalte, jeder für sich genommen, medizinisch eigenständig?
    Ist der erste Aufenthalt für sich medizinisch abgeschlossen?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    aus welchem Grund (wenn keine Beurlaubung) wurde der Patient entlassen? Zumal dann, wenn dieser keine Beurlaubung wollte und das weitere therapeutische Vorgehen (hier: OP) bereits beschlossen und dem Patienten mitgeteilt wurde.

    mfG
    Einsparungsprinz

  • Zitat


    Original von MiChu:
    es handelt sich um eine ökonomische Fallsplittung, da bereits im ersten Aufenthalt der zweite Aufenthalt vororganisiert worden war und somit die Behandlung aus medizinischer Sicht grundsätzlich nicht angeschlossen ist.

    Frage 1:
    war der Patient zwischen den beiden OPs stationär behandlungsbedürftig im Sinne §39 SGB V? Dies wäre auch die erste Frage der Kostenträger wenn VWD > oGVD.

    Frage 2:
    Wenden wir diese Kriterien demnächst auch bei einer geplanten Stomarückverlagerung oder Metallentfernung nach Osteosynthese an?
    Wo ist die Grenze in Tagen zwischen den Fällen?

    Ist m.E eine ähnliche Problematik wie AOP unmittelbar nach stationärem Aufenthalt (läuft auch eine Diskussion hierzu im Forum).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo

    Zitat


    Original von Einsparungsprinz:
    aus welchem Grund (wenn keine Beurlaubung) wurde der Patient entlassen? Zumal dann, wenn dieser keine Beurlaubung wollte und das weitere therapeutische Vorgehen (hier: OP) bereits beschlossen und dem Patienten mitgeteilt wurde.

    Die stationäre Behandlungsnotwendigkeit hat nicht bestanden.
    Siehe auch Beitrag von Hr. Horndasch

    Zitat

    Frage 1: war der Patient zwischen den beiden OPs stationär behandlungsbedürftig im Sinne §39 SGB V? Dies wäre auch die erste Frage der Kostenträger wenn VWD > oGVD.

    Genau! Hier ist das Problem.
    Auch wenn der zweite Aufenthalt in einem anderen Haus durchgeführt worden wäre, gäbe es keine Probleme.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nochmal die Info, da ich nicht verstehe, warum die Diskussion hier in dieser Art weitergeht. Das Thema ist \"Beurlaubung\".

    Dieses Thema wurde an anderen Stellen x-mal behandelt und ausgiebig diskutiert. Dort finden Sie entsprechende Stellungnahmen, so auch http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…t=Beurlaubung#0