• Hallo Kodiergemeinde,

    Patient wird aufgrund verdächtiger rezidivierender thorakaler Schmerzsymptomatik koronarangiografiert.
    erfreuliches Ergebnis für den Patient: Cor völlig unauffällig.

    Es besteht jetzt der dringende Verdacht, dass die Symptomatik am ehesten vertebragen bedingt ist.

    Bei Verschlüsselung z.B. mit
    M54.94 Rückenschmerzen Thorakalbereich

    ergibt sich (trotz Koro) die
    DRG I68B Nicht operativ behandelte Erkrankungen im WS-Bereich (RG 0,78 )

    bei Verwendung von
    R07.4 Brustschmerzen, nicht näher bezeichnet
    ergibt sich die (passendere)
    DRG F43 C invasive kard. Diagnostik außer bei KHK (RG 0,695)

    Allerdings ist die M54.94 m.E. deutlich spezifischer als R07.4 ...

    Wie macht man es richtig ?

    mfG

    C. Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Hirschberg,

    meine Meinung:
    Wenn Sie die Beschwerden vetebragen zuordnen, können Sie ja auch vielleicht eine Diagnose als Beschwerdeursache kodieren (deg. WS-Erkrankung, ...)? Wenn ja, wäre das Ihre HD.
    Wenn Sie jedoch nur im Sinne der Verdachtsdiagnose laut DKR die vetebragene Ursache kodieren wollen, wäre die Frage nach einer Therapie zu stellen (wurde aber wohl nicht durchgeführt). Dann müssten Sie die Schmerzen kodieren. Wenn Sie diese als Brustschmerz während des stationären Aufenthaltes beschrieben haben, werden diese zur HD.
    Die DRG-Zuordnung ist sekundär.
    --
    Gruß

    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    ...1)Es besteht jetzt der dringende Verdacht, dass die Symptomatik am ehesten vertebragen bedingt ist.

    ...2)bei Verwendung von R07.4 Brustschmerzen, nicht näher bezeichnet
    ergibt sich die (passendere)
    DRG F43 C invasive kard. Diagnostik außer bei KHK (RG 0,695)


    Hallo,

    1) Da nur Verdachtsdiagnose, würde ich es nicht als Hauptdiagnose kodieren.

    2) Veranlassung war der Thoraxschmerz, das ist med. für den KH Aufenthalt und die Prozedur plausibel und nicht zweifelhaft,
    also DRG Hauptdiagnose

    zur Information: in Australien bei den Coronarangiographien in 20% der Fälle ist Thoraxschmerz als "principal diagnosis" angegeben.

    Gruß
    E Rembs